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Sozialämter setzen Versorgung Pflegebedürftiger aufs Spiel

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) weist auf die verletzliche Position von Hilfe-zur-Pflege-Empfängern hin. AGVP-Präsident Thomas Greiner appelliert an die Sozialämter, die Versorgung von Sozialhilfeempfängern zu sichern.

Greiner erklärt: „Die Sozialhilfeträger in Kommunen und Ländern müssen ihren Umgang mit Pflegebedürftigen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, grundsätzlich ändern. Theoretisch übernimmt das Sozialamt die Heimkosten, wenn ein Pflegebedürftiger sich diese nicht mehr leisten kann. Doch in der Praxis entsteht für die Antragssteller ein entwürdigender Schwebezustand. Sie können ihre Rechnungen längst nicht mehr bezahlen, wissen aber nicht, ob ihr Antrag bewilligt ist, weil die Bearbeitung regelmäßig sechs bis acht Monate dauert. Währenddessen liegt die durchschnittliche Verweildauer in Pflegeheimen nur bei etwa zwei Jahren. Die Pflegeheime unterstützen bei der Antragsstellung und sichern selbstverständlich die pflegerische Versorgung ab, auch wenn Rechnungen über Monate unbezahlt bleiben – aus Respekt vor der Würde der Pflegebedürftigen.

Die Sozialämter missbrauchen jedoch das Verantwortungsbewusstsein der Pflege-Anbieter und setzen die Versorgung Pflegebedürftiger aufs Spiel. Uns sind Fälle bekannt, in denen die Sozialhilfeträger die Heimbetreiber dazu auffordern, Verträge mit Sozialhilfeempfängern zu kündigen. Außerdem kürzen sie regelmäßig und einseitig die Zahlungen für nachgewiesene Immobilienkosten, obwohl das Zimmer eines Sozialhilfeempfängers selbstverständlich genauso modern sein muss wie das eines Selbstzahlers. Diese Praktiken könnten dazu führen, dass Heime die Aufnahme von Sozialhilfeempfängern nicht mehr stemmen können. Das muss unbedingt verhindert werden.

Die Sozialämter müssen die Anträge rasch bearbeiten und pünktlich zahlen. Gelingt das nicht, muss der Gesetzgeber eingreifen und festlegen, dass der Antrag vorläufig als positiv beschieden gilt. Standardisierte Vorauszahlungen sollten dann sofort erfolgen. Das ist nötig, damit die pflegerische Versorgung für Hilfe-zur-Pflege-Empfänger weiterhin gewährleistet und die Würde der Sozialhilfeempfänger wiederhergestellt wird.“