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Personalvorgaben in der Altenpflege: „Der Osten flexibilisiert, der Westen stagniert“

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) begrüßt flexiblere Personalvorgaben für Pflegeheime in Sachsen. AGVP-Präsident Thomas Greiner fordert alle Bundesländer auf, nachzuziehen, um auch in Zukunft würdevolle Pflege zu ermöglichen.

Thomas Greiner: „Einmal mehr zeigt der Osten Deutschlands, wie die Zukunft der Altenpflege aussehen kann. Mecklenburg-Vorpommern und jetzt auch Sachsen machen den Weg frei für die vom Bundesgesetzgeber vorgesehene Flexibilisierung des Personaleinsatzes in Pflegeheimen. Währenddessen halten Bundesländer wie Baden-Württemberg und Bayern an willkürlichen und mindestens perspektivisch völlig unrealistischen Fachkraftquoten fest. Der Osten flexibilisiert, der Westen stagniert.

Wenn die übrigen Bundesländer nicht den Anschluss verlieren wollen, müssen sie sich von ihren Lebenslügen verabschieden und schnell nachziehen. Sonst werden sie an der Mammutaufgabe der nächsten Jahrzehnte scheitern, die Pflege von immer mehr Bedürftigen zu ermöglichen.“

Hintergrund
Das SGB XI ermöglicht seit dem 1. Juli 2023 eine bedarfsgerechte statt starre Personalbemessung. Die Umsetzung variiert jedoch stark zwischen den Bundesländern. Während zunächst in Mecklenburg-Vorpommern und nun auch in Sachsen der rechtliche Rahmen für die neue Personalbemessung geschaffen wurde, haben sich Länder wie Bayern und Baden-Württemberg nur zu minimalen Veränderungen durchgerungen.

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