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Allgemein

Heimsterben: So rauscht die Altenpflege in eine Versorgungskatastrophe

Deutschland droht ein Heimsterben, warnt Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP). Er fordert in der aktuellen Notlage eine Finanzspritze für die Heime und die Abschaffung unrealistischer Personalschlüssel. Außerdem müssten Pflegekassen, Länder und Kommunen ihren gesetzlichen Finanzierungspflichten nachkommen und die Bundesregierung müsse in den Krisenmodus schalten.

Die Altenpflege in Deutschland steht unter enormen Druck: Die Eigenbeiträge der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen erreichen neue Höchststände, die hohe Inflation lässt die Kosten explodieren, Pflegefachkräfte werden händeringend gesucht, die Fachkräftezuwanderung wird bürokratisch verbummelt und Pflegeheime müssen wegen Insolvenz schließen.

AGVP-Präsident Thomas Greiner fordert die Bundesregierung auf, in den Krisenmodus zu schalten und die Probleme anzupacken: „Wir müssen uns in der Pflegepolitik von Illusionen verabschieden und der Wirklichkeit zuwenden. Derzeit kalkulieren wir mit Belegungszahlen, die nicht mehr stimmen, mit Personal, das wir nicht haben, und betrachten uns als Magnet für ausländische Fachkräfte, der wir nicht sind.“

Drei Sofortmaßnahmen fordert der AGVP, um ein Heimsterben zu verhindern. Kurzfristig seien Finanzhilfen für die Pflegeeinrichtungen erforderlich, um die Heime vor der Insolvenz zu schützen. Außerdem müsse sich die Finanzierung der Einrichtungen an realistischen Belegungszahlen orientieren. Derzeit sei eine Belegung von 96 bis 98 Prozent erforderlich, um die gesetzlich vorgeschriebene wirtschaftliche Betriebsführung zu ermöglichen. Die durchschnittliche Belegung liege aber zum Beispiel bei den AGVP-Mitgliedsunternehmen lediglich bei 82 Prozent. Neben den Folgen der Pandemie ist auch der Fachkräftemangel ein Grund für die niedrige Belegung der Pflegeheime.

Deshalb fordert Greiner zweitens, sich von den unrealistischen Personalschlüsseln zu verabschieden: „Alle reden vom Arbeitskräftemangel, aber in der Altenpflege werden Personalvorgaben gemacht, als gäbe es in den Heimen eine Bewerberschwemme. Hier wird mit Phantom-Pflegekräften geplant – bis zum bösen Erwachen, wenn die Betreiber wegen Personalmangel das Heim schließen müssen. Wir müssen uns von diesem Goldstandard verabschieden.“ Schon jetzt müssten viele Heime Pflegebedürftige trotz leerer Betten abweisen, weil sie die strengen Personalschlüssel nicht einhalten können. Der Personalschlüssel lasse den Betrieben kaum Spielraum für eine realistische Personalplanung und gefährde im schlimmsten Fall die Versorgung. Mehr Flexibilität, die sich an der Wirklichkeit orientiert statt Personalschlüssel, die in Theoriestuben erdacht wurden – dafür plädiert der AGVP-Präsident.

Drittens: Der Arbeitgeberverband Pflege fordert die Länder, Kommunen und Pflegekassen auf, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und die Finanzierung der Altenpflege sicherzustellen. So würden die Länder ihre Pflicht, die Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen zu finanzieren, nur unzureichend erfüllen. Auch die Vergütung durch die Pflegekassen entspreche nicht der gesetzlichen Vorgabe, einen wirtschaftlichen Betrieb von Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen. Die Kommunen wiederum springen zwar ein, wenn Pflegebedürftige ihren Eigenanteil nicht mehr aufbringen können. Sie lassen sich damit aber mehrere Monate Zeit, in denen die Pflegeanbieter die Kosten tragen müssten. Greiner kritisiert das Verhalten von Kassen, Kommunen und Ländern: „Die Pflegeeinrichtungen brauchen jeden Euro, der ihnen zusteht, um sich in der Krise über Wasser zu halten. Denn Pflegeheime sind keine Banken, die über Monate Geld vorstrecken können. Deshalb die eindringliche Forderung an Länder, Kommunen und Kassen: Haltet die Gesetze ein!“

Storyline

Pressemitteilung 16032023

 

Stellungnahmen

Gemeinsame Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (BAGAP) begrüßen ausdrücklich die Weiterentwicklung der bestehenden Gesetze und Verordnungen zur Förderung der Zuwanderung qualifizierter Personen aus dem Ausland. Vor allem die Öffnung, künftig auch Pflegehilfskräfte aus Drittstaaten mit anerkennungsfähiger Qualifikation beschäftigen zu können, wird eine wichtige Möglichkeit für die Arbeitgeber in der Pflege sein, um die Vorgaben für mehr Assistenzkräfte ab Juli 2023 erfüllen zu können. Des Weiteren begrüßen wir die geplanten Ausnahmen für Beschäftigte ab 45 Jahren, da für die Pflegebereiche auch immer mehr ältere Pflegefachkräfte angeworben werden. Die Entfristung der Balkanregelung ist mehr als überfällig, ebenso die Aufstockung der Kontingente und deren regelmäßige Überprüfung. Interessant ist, dass geprüft werden soll, auf welche Länder eine solche Sonderregelung zur beschleunigten Zuwanderung noch angewandt werden kann.

Leider sind insbesondere die Erleichterungen zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland mittels Anerkennungspartnerschaften nur für die nicht-reglementierten Berufe vorgesehen. Das ist aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß. Das hilft insbesondere im Wettbewerb um Pflegekräfte mit anderen Ländern nicht weiter. Statt an Bürokratie und langwierigen Anerkennungsverfahren durch Einzelfallprüfungen festzuhalten, müssen die gleichen Arbeitsmarktzutrittserleichterungen auch für reglementierte Berufe gelten.

Des Weiteren ist unverständlich, weshalb neue Sanktionsmöglichkeiten für Arbeitgeber geschaffen werden sollen, die die Bundesagentur für Arbeit dazu berechtigen, Arbeitgeber für bis zu fünf Jahre von der zustimmungspflichtigen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmenden auszuschließen. Nicht nachvollziehbar ist zudem, weshalb den Ländern weiterhin obliegen soll, die oft kritisierten Hemmnisse der Dezentralisierung im Anerkennungsverfahren eigenständig zu regeln. Die Wartezeiten in den einzelnen Behörden auf Bescheide hat insbesondere in 2022 weiter zugenommen, teilweise wegen langer Fehlzeiten der zuständigen Mitarbeitenden in den Behörden und teilweise wegen offener Stellen, die nicht zeitnah besetzt werden können, weshalb es mittlerweile Anerkennungsbehörden gibt, die darum bitten, keine Anträge zum beschleunigten Fachkräfteverfahren zu stellen, da diese nicht bearbeitet werden können. Es hilft nicht, wenn Prozesse auf dem Papier existieren, aber in der Praxis nicht umgesetzt werden können. Deshalb sind dringend pragmatische und praxisnahe Lösungen gefragt, die standardisierte Verfahren, Planbarkeit und echte Beschleunigung ermöglichen.

Im Referentenentwurf fehlen allerdings auch Verbesserungen, die allen Beteiligten nützen können, dazu gehören Erleichterungen bei den Anerkennungsverfahren, die Möglichkeit der Fiktionsbescheinigung für reglementierte Berufe, als auch die Regelung des Aufenthaltes, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und eine Fachkrafttätigkeit begonnen werden kann.

Ohne Zuwanderung werden viele Branchen Leistungen einstellen oder Aufträge absagen müssen. Und dazu gehören auch die Berufe in der Pflege!

Was die Arbeitgeber und vor allem die zuwanderungswilligen Personen aus dem Ausland benötigen, sind:

  • Unbürokratische Prozesse und schnelle Entscheidungen der Behörden. Mittlerweile können aufgrund von Personalmangel in den Behörden die gestellten Anträge sehr häufig nicht mehr zeitnah und schon gar nicht in der vorgesehenen gesetzlichen Frist von vier Monaten bearbeitet werden. Deshalb ist die bundesweit einheitliche Standardisierung der Anträge und einzureichenden Unterlagen zwingend notwendig, um Zeit und Ressourcen zu sparen.
  • Eine elektronische Akte für alle Behörden mit allen notwendigen Unterlagen. Es reicht nicht, nur die Antragstellung zu digitalisieren. Eine elektronische Akte, auf die alle Behörden zeitgleich auf die benötigten Unterlagen zugreifen, um die notwendigen Bescheide ausstellen zu können, spart Zeit und ermöglicht den Antragstellern den aktuellen Stand der Bearbeitung unkompliziert abzurufen, ohne permanent bei den Behörden nachfragen zu müssen.
  • Mehr Flexibilität und Entscheidungskompetenz des Arbeitgebers. Auch die vorgesehene Anpassung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird kaum Änderungen für reglementierte (auf Länderebene geregelte) Berufe mit sich bringen. Warum dürfen nicht die Arbeitgeber in der Pflege entscheiden, wer für die ausgeschriebene Stelle qualifiziert ist?
  • Planbarkeit und Gewissheit, wann die Einreise endlich erfolgen. Momentan verlieren wir vor allem viele Pflegekräfte, die in den Drittstaaten teilweise bis zu 1,5 Jahre warten, um endlich nach Deutschland ausreisen zu können. Viele andere Länder werben mittlerweile ganz gezielt im Ausland Gesundheitspersonal an, haben sogar die Zuwanderungshürden soweit gesenkt, dass ab dem Zeitpunkt der Anwerbung bis zur Einreise maximal drei Monate vergehen. Ergo entscheiden sich die schon sehr gut qualifizierten Pflegekräfte lieber für das Land, wo sie schnell einwandern und als Fachkraft Geld verdienen können.

Deutschland verspielt seine Chancen mit starren Bürokratiehürden und Einzelfallprüfungen. It’s time for a change.

Lesen Sie die vollständigen Stellungnahmen hier:

2023.03.07_AGVP_BAGAP_Stellungnahme Gesetzesentwurf

2023.03.08_AGVP_BAGAP_Stellungnahme Verordnungsentwurf

 

Stellungnahmen

Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz – PUEG) mit Stand vom 20. Februar 2023

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) bewertet den vorgelegten Gesetzentwurf als
äußerst enttäuschend für die Altenpflege in Deutschland. Der Gesetzgeber bleibt weit hinter
seinen Möglichkeiten zurück und traut sich keine gesetzlichen Änderungen zu, die tatsächlich
die pflegerische Versorgung reformieren würden. Insbesondere für stationäre
Pflegeeinrichtungen sind weder unterstützende, noch entlastende Maßnahmen vorgesehen,
so wie es der Titel des Referentenentwurfes vermuten lässt.
Was die Pflegeunternehmen dringend brauchen, ist
– Flexibilität beim Personaleinsatz und nicht weitere Quoten, die schon heute vielerorts
nicht mehr erfüllt werden können,
– die Möglichkeit der Externenprüfung für angehende Pflegeassistenzkräfte bundesweit,
um berufserfahrenen Pflegehilfskräften einen schnellen Aufstieg ohne langwierige
Ausbildung zu ermöglichen und damit die neue Personalbemessung zeitnah umgesetzt
werden kann,
– eine an der tatsächlichen Belegung orientierte Vergütung mit den Pflegekassen, denn
eine wirtschaftliche Betriebsführung ist für die Unternehmen mit einer fiktiv
festgeschriebenen Belegungsquote von 98 Prozent längst nicht mehr möglich,
– dringend finanzielle Hilfen, um weitere Insolvenzen abzuwenden und die pflegerische
Versorgung zu stabilisieren.
Die Corona-Pandemie und die teils kriegsbedingte Inflation haben dazu beigetragen, dass die
Pflegeunternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Lage geraten sind, die sie selbst nicht zu
verantworten haben. Allein in den letzten vier Monaten sind rund 250 Insolvenzen und
Schließungen ambulanter Dienste und stationärer Pflegeeinrichtungen bekannt geworden. In
einigen Regionen, insbesondere in ländlichen Gebieten, gerät die wohnortnahe pflegerische
Versorgung damit in Gefahr. Hinzu kommen lange Wartelisten bei den Anbietern, weil
aufgrund des Personalmangels keine neuen Pflegebedürftigen an- oder aufgenommen
werden können. Die fixen Kosten für Instandhaltung und Betriebsführung laufen jedoch weiter.
Der gesetzliche Anspruch aus der sozialen Pflegeversicherung für pflegebedürftige Personen
und deren Angehörige, fachpflegerische Versorgungs- und Unterstützungsleistungen in
Anspruch nehmen zu können, kann bereits heute nicht mehr überall in Deutschland umgesetzt
werden.
Bereits seit Jahren ist bekannt, mit welchen Herausforderungen die Pflegeunternehmen zu
kämpfen haben und dass die Altenpflege dringender Reformierung bedarf. Deutschland
rauscht auf die Bedrohung der Versorgungssicherheit zu, weil Pflegeunternehmen mit ihren
Herausforderungen allein gelassen werden, der Gesetzgeber sich lieber in der politischen
Sicherheit wähnt, indem er an „Altem“ festhält und weitere Meldepflichten und neue
bürokratische Aufwände verabschiedet werden sollen, die dazu führen werden, dass immer
mehr Unternehmer und Betreiber aus der Pflege aussteigen werden und der Pflegeplatz in der
stationären Versorgung für immer mehr Personen unerschwinglich wird.

Was muss noch geschehen, damit die Politik aufwacht und begreift, dass die Insolvenzen und
Schließungen in der Pflege die gesamte Wirtschaft und den Wohlstand in Deutschland
bedrohen?

Allein in den vergangenen vier Monaten wurden in der Presse 250 Schließungen und
Insolvenzen von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten aller Trägerarten bekannt. Das
muss die Länder und den Bund alarmieren, da regional die pflegerische Versorgung deutlich
eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich sein kann. Die Personallage spitzt sich weiter zu
und es entstehen lange Wartelisten oder auch Aufnahmestopps in der stationären und
ambulanten Altenpflege, weil viele Mitarbeitende aus der Pflege nach drei Jahren
Coronapandemie erschöpft oder sogar längerfristig krankgeschrieben sind. Hinzu kommen
enorme finanzielle Belastungen, sei es aufgrund stark gestiegener Löhne durch die
Umsetzung der Tarifpflicht (regional bis zu 30 %), die noch nicht überall refinanziert werden,
deutlich gestiegene Kosten für Lebensmittel und Energieversorgung sowie Kostenexplosionen
bei Baumaterialien und Investitionen, um die gesetzlichen Vorgaben in den Ländern erfüllen
zu können. Diese Kombination führt dazu, dass Unternehmen unverschuldet und aufgrund
enger gesetzlicher Vorschriften in finanzielle Schieflage geraten und die pflegerische
Versorgung nicht mehr sicherstellen können, denn sie können diese Kostensteigerungen nicht
einseitig als Preiserhöhung für die pflegerische Versorgung weitergeben, sondern müssen
diese aus eigenen Reserven, sofern sie vorhanden sind, zahlen. Vor allem für kleine und
mittelständische Unternehmen bedeutet dies schnell das Aus. Das wirtschaftliche Betreiben
von Pflegeeinrichtungen, wie es das Sozialgesetzbuch vorsieht, ist nicht mehr möglich. Deshalb
ist es dringend notwendig, dass die Unternehmen die politische Unterstützung erhalten und
mindestens bis zum Ende dieses Jahres finanzielle Hilfen als Soforthilfe für die
Pflegeunternehmen gezahlt werden, damit nicht noch mehr Pflegeunternehmen in Not geraten
und schließen müssen.

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme hier: 2023.03.06_Stellungnahme AGVP PUEG

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AGVP-Chef Greiner: Wir rauschen in die Versorgungskatastrophe

Berlin (epd). Fehlende Fachkräfte, zu geringe Auslastung der Heime: Für AGVP-Präsident Greiner ist das die Gemengelage, die private Heimträger wie Curata und Convivo in Schieflage bringen kann. Doch es gibt noch andere Gründe, wie er im Interview mit epd sozial verdeutlicht. Die Politik müsse dringend handeln. In einer der kommenden Ausgaben von epd sozial folgt ein weiteres Interview zum Thema Heime in Finanznot. Dann ordnet der ver.di-Pflegeexperte Matthias Gruß die Lage auf dem Pflegemarkt ein.

Das vollständige Interview finden Sie im folgenden Link

Quelle „epd sozial“ angeben: https://w.epd.de/digital/soz_weekly/2023/02/03/423827.htm

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Zuwanderung: Altenpflege braucht Fachkräftebooster

Zuwanderung zu erleichtern, wie die Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung es vorsehen, ist aus Sicht des Arbeitgeberverbands Pflege richtig und notwendig. Die Altenpflege könne sich aber ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren nicht leisten, warnt der AGVP-Präsident Thomas Greiner:

„Der Fachkräftemangel in der Altenpflege ist akut, der Handlungsdruck enorm. Wir brauchen in der Altenpflege einen Fachkräftebooster und zwar jetzt. Es bringt nichts, der Fachkräftezuwanderung in Eckpunkten und Sonntagsreden die Tür zu öffnen, wenn der Eingangsflur dahinter mit Formularen und Behördengängen verbarrikadiert ist. Herzlich willkommen heißen und dann mit überbordender Bürokratie tyrannisieren – so geht es nicht. Die Altenpflege braucht mehr Fachkräfte aus dem Ausland und weniger Misstrauensbürokratie im Inland.“

PM Fachkräftebooster 16012023

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Testlücke gefährdet die Sicherheit von Pflegebedürftigen

Zum Inkrafttreten der neuen Corona-Testverordnung fordert Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege, dringende Nachbesserungen. Die Ampel-Koalition setze die Gesundheit der Pflegebedürftigen aufs Spiel, wenn sie die drohende Testlücke nicht schließe:

„Bis April bestellen, aber nur bis Februar zahlen – so geht es nicht. Es ist völlig unverständlich, dass die Testpflicht für die Pflegeheime nach dem Infektionsschutzgesetz bis zum 07. April gilt, die Kosten laut Testverordnung aber nur bis zum 28. Februar übernommen werden – hier entsteht eine gefährliche Testlücke. Wer soll denn die Tests nach dem 28. Februar bezahlen – die Pflegebedürftigen, deren Eigenbeiträge ohnehin schon steigen? Oder die Heime, die schon die drastisch gestiegenen Energie-, Lebensmittel- und Personalkosten schultern müssen? Diese Behandlung haben die Pflegebedürftigen und die Betreiber von Heimen nicht verdient.

Die Ampel-Regierung muss das Problem schnell lösen und die Testlücke schließen: Der Bundesgesundheitsminister muss dem Bundesfinanzminister klar machen, dass die Gesundheit der Pflegebedürftigen kein Sparposten ist. Die Unternehmen brauchen Planbarkeit und die Pflegebedürftigen müssen geschützt werden.“

PM Testpflicht 01122022.docx

 

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Finanzlage in der Altenpflege: „Wenn das so weitergeht, wird es zappenduster“

Vor dem Gipfel des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten fordert Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege, schnelle Abschlagszahlungen für die Pflegeheime. Die bürokratische Verschleppung der Zahlungen gefährde die Versorgung:

„Seit Anfang des Jahres explodieren die Kosten für die Betreiber von Pflegeheimen. Lebensmittel, Reinigung, Kosten für Dienstleister wie Wäschereien, bis zu zehnfach erhöhte Energiekosten – die Preise gehen durch die Decke, es brennt lichterloh. Das alles muss von den Unternehmen vorfinanziert werden. Viele schaffen das nicht mehr lange.

Die Kassen spielen auf Zeit, die wir nicht haben. Sie wollen nicht zahlen und vergeuden wertvolle Zeit mit Rechtsgutachten, die belegen sollen, dass die Situation nicht außergewöhnlich sei. Wenn jetzt nicht schnell über unbürokratische Abschlagszahlungen Geld auf das Konto der Unternehmen kommt, werden viele Pflegeheime und ambulante Dienste den Betrieb einstellen müssen. Allen ist das Problem klar. Keiner handelt. Unternehmen sterben an Bürokratismus. Wenn das so weitergeht, wird es zappenduster.“

PM Bund-Länderrunde 18102022.docx

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Für die Altenpflege steht die Ampel leider auf rot

SPD-Bundestagsfraktion kann sich gegen Ampelpartner nicht durchsetzen AGVP-Präsident Greiner enttäuscht: „Familien und Pflegebedürftige erwartet Frustwinter“

Der Arbeitgeberverband Pflege ist enttäuscht von dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung. Die Ampel habe die dramatischen Folgen für die Pflegebedürftigen und ihre Familien offenbar nicht verstanden:

„Die Pflegebedürftigen und ihre Familien erwartet ein Frustwinter. Mit dem dritten Entlastungspaket hat die Ampel-Regierung sie wieder im Stich gelassen. Auf verschlungenen Pfaden mag der ein oder andere Euro bei ihnen ankommen. Aber das reicht hinten und vorne nicht, die Kostenwelle rollt weiterhin ungebremst auf sie zu und eine drohende zweite Miete wird einfach ignoriert. Von wuchtiger Hilfe kann leider keine Rede sein. Die Altenpflege lässt die Regierung vor dem Winter völlig kalt.

Wenn die Pflegebedürftigen ihre Konten geleert haben, um explodierende Eigenbeiträge zu zahlen, rutschen sie in die Sozialhilfe. Denn irgendjemand muss die steigenden Rechnungen begleichen und wenn die Ampel nicht helfen will, dann zahlen am Ende die Kommunen.“

PM_Entlastungspaket III- 05.09.2022.docx

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Entlastungspaket: Vergesst die Alten nicht

Tariferhöhungen, steigende Energiepreise und Inflation setzen die Pflegeheime finanziell enorm unter Druck. Passiert nichts, drohen massive Erhöhungen des Eigenanteils für die Pflegebedürftigen und ihre Familien. Die Bundesregierung dürfe die Pflegebedürftigen beim Entlastungspaket nicht im Stich lassen, warnt der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP):

„Vergesst die Alten nicht. Den Menschen im Pflegeheim hilft weder Tankrabatt noch 9-Euro-Ticket. Pflegebedürftige müssen vor einem drastischen Anstieg des Eigenanteils geschützt werden, sonst rutschen sie massenhaft in die Sozialhilfe. Ein Inflationsausgleich inklusive Heizkosten für die Pflegeeinrichtungen gehört in das dritte Entlastungspaket, hier muss sich Bundesfinanzminister Christian Lindner bewegen. Energiekonzernen mit Milliarden geholfen und die Alten zum Sozialamt geschickt – das wäre eine enttäuschende Bilanz der Ampel-Regierung.“

PM Entlastungspaket 02092022.docx

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Mehr Geld für die Pflegekräfte: Jetzt kein unwürdiges Geschacher bei der Finanzierung

Pflegekassen müssen zusätzliche Kosten durch höhere Löhne übernehmen Finanzminister darf bei Entlastung von Pflegebedürftigen nicht blockieren

Ab dem 1. September gilt die neue Tariftreueregelung in der Altenpflege, Pflegekräfte erhalten mehr Geld. Jetzt muss die Finanzierung durch die Pflegekassen gesichert werden, sonst droht ein Kostentsunami für die Pflegebedürftigen und ihre Familien, warnt AGVP-Präsident Thomas Greiner. Der Finanzminister dürfe bei der Entlastung der Pflegebedürftigen nicht auf der Bremse stehen. Greiner erklärte:

„Mehr Geld für Pflegekräfte – das ist eine gute Nachricht für die Altenpflege in Deutschland. Die privaten Pflegeanbieter wissen, was ihre Beschäftigten täglich leisten mit ihrer wichtigen und verantwortungsvollen Arbeit. Altenpflege ist ein erfüllender und attraktiver Beruf. Er muss auch gut bezahlt werden, damit junge Menschen sich für diesen Weg entscheiden.

Noch nicht geklärt ist die Finanzierung. Wie das Bundesgesundheitsministerium zu Recht anmerkt, müssen die Pflegekassen die zusätzlichen Kosten der Lohnerhöhungen übernehmen. Hier darf es kein würdeloses Geschacher geben, denn die Pflegeunternehmen können es gerade jetzt nicht verkraften, das Geld vorzustrecken. Das ist auch nicht ihre Aufgabe.

Bei der Finanzierung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen muss Christian Lindner sich bewegen. Es kann doch nicht sein, dass ein liberaler Finanzminister den Pflegebedürftigen und ihre Familien eine Entlastung verweigert und sie bei explodierenden Eigenanteilen im Stich lässt – sonst wird bald nur von den steigenden Lindner-Kosten die Rede sein.

PM Tariftreuegesetz 01092022

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Altenpflege: Versorgung durch Personalmangel gefährdet

AGVP sieht sich durch Warnungen der Pflegeratspräsidentin Christine Vogler vor den Folgen des Fachkräftemangels bestätigt

Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats Christine Vogler hat davor gewarnt, dass wegen des Mangels an Pflegekräften künftig nur noch Reiche gepflegt werden können, falls die Regierung nicht gegensteuert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach müsse bei der Pflege das Tempo anziehen und Antworten liefern. Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), teilt die Einschätzung der Pflegeratspräsidentin und fordert einen Pflegegipfel, auf dem alle Fakten und Lösungsideen endlich auf den Tisch kommen.

„Die Warnungen der Pflegeratspräsidentin sind drastisch, aber zutreffend. Wenn es so weitergeht, können viele Heime niemanden mehr aufnehmen, weil ihnen das Personal fehlt. Mehr Geld für die Pflegekräfte wurde bereits beschlossen, aber damit werden wir die Personallücke genauso wenig schließen wie mit der Gewinnung von Pflegekräften im Ausland.

Und wo der Mangel herrscht, setzt sich die dickere Brieftasche durch – gepflegt wird, wer es bezahlen kann. Soweit darf es nicht kommen und deshalb muss Karl Lauterbach endlich den Hut des Pflegeministers aufsetzen und zu einem Pflegegipfel einladen, bei dem alle Fakten und Lösungsvorschläge ohne Tabus auf den Tisch kommen.“

PM Versorgungssicherheit 15082022.docx

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Fachkräftemangel gefährdet Versorgungssicherheit in der Altenpflege

AGVP-Präsident Thomas Greiner fordert pragmatische Lösungen gegen Personalmangel

Finanzierung: Pflegebedürftigen, Angehörigen und Kommunen droht Kostenlawine

Wegen der stetig steigenden Zahl der Pflegebedürftigen warnt Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege (AGVP), mit deutlichen Worten vor den Folgen des Fachkräftemangels in der Altenpflege: „Wenn wir bei der Personalfrage keine Lösungen finden, dann ist die Versorgungssicherheit in der Altenpflege gefährdet. Wir reden zwar ständig über Personalmangel, aber wir tun so, als seien Arbeitskräfte eine unerschöpfliche Ressource.“

Der AGVP-Präsident erklärt heute in Berlin: „Die Ausbildungs- und Beschäftigtenzahlen in der Altenpflege haben sich positiv entwickelt. Wir sollten endlich aufhören, den Eindruck zu erwecken, als ob der Altenpflege massenhaft die Leute wegrennen. Der Beruf war und ist attraktiv für junge Menschen, die sich für eine helfende Tätigkeit entscheiden und die für jene da sein wollen, die Hilfe benötigen. Auch die Ausbildung ist attraktiv, die Ausbildungsvergütung gehört zur Spitze in Deutschland. Es ist unser Glück, dass viele Menschen in der Altenpflege arbeiten wollen. Das Problem ist, dass mehr gebraucht werden, als zur Verfügung stehen. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt schneller und stärker, als die Zahl der Pflegekräfte. Dieses Problem werden wir nicht mit höheren Löhnen lösen, weil es nicht genügend Menschen gibt, denen wir diese Löhne zahlen könnten. Wenn keine Fische im See sind, nützt der beste Köder nichts.“

Greiner fordert, die Organisation der Arbeit in den Pflegeheimen anzupassen: „Wir können es uns nicht erlauben, dass qualifizierte Pflegefachkräfte klassische Zivi-Jobs machen. Sie sollten sich auf fachliche Tätigkeiten, wie die medizinische Behandlungspflege, konzentrieren können, für die sie ausgebildet sind. Das setzt voraus, dass andere die Arbeit übernehmen, für die die qualifizierten Fachkräfte keine Zeit haben. Dafür muss es auch möglich sein, Personal aus anderen Berufen in die Pflege einzubinden und deren Aufgabenbereiche festzulegen. So können wir Pflegefachkräfte entlasten und die Pflege trotzdem an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen ausrichten.“

Die Zuwanderung von Pflegekräften aus dem Ausland bleibe wichtig, müsse aber an die Realität angepasst werden: „Menschen in aller Welt sitzen auf gepackten Koffern, um in Deutschland hochbetagte Menschen zu pflegen. Aber der Weg nach Deutschland ist beschwerlich und mit Formularen und Behördengängen verbarrikadiert. Das muss sich ändern. Wir brauchen Behörden, die Hand in Hand arbeiten, damit wir die Pflegekräfte auch schnell in Deutschland einsetzen können“, erklärt der Präsident der privaten Pflegeanbieter.

Auch bei der Finanzierung der Pflege sieht der AGVP große Herausforderungen, die aktuellen Krisen würden die Lage verschärfen. Greiner erklärt: „Die Kosten der Altenpflege steigen massiv und irgendjemand muss das bezahlen. Wenn nichts passiert, bleiben diese Kosten an den Pflegebedürftigen, ihren Familien und den Kommunen hängen – ihnen droht ein Kosten-Tsunami, wenn die Regierung nicht gegensteuert. Die Kostensteigerungen können sich für die Pflegebedürftigen und ihre Familien auf 600 bis 1.000 Euro summieren – pro Monat! Das belastet eine Familie wie eine zweite Miete. Auch auf die Kommunen rollt möglicherweise eine Kostenlawine zu.“

Greiner fordert einen Inflationszuschuss von 25 Prozent für die gestiegenen Sachkosten – zum Beispiel Unterkunft und Verpflegung. Ein sofortiger Inflationszuschuss entlaste nicht nur die Unternehmen, sondern vor allem die Pflegebedürftigen, die damit vor einem Abrutschen in die Sozialhilfe bewahrt werden könnten. „Die Arbeitgeber der Altenpflege waren pragmatisch und kompromissbereit bei Mindestlohn und Tarifpflicht – das Thema ist erledigt. Jetzt erwarten wir denselben Pragmatismus von der Bundesregierung, wenn es um die Finanzierung der politisch verursachten Kosten in der Altenpflege geht.“

Für Presseanfragen kontaktieren Sie bitte:

Andrea Renatus

Pressestelle Arbeitgeberverband Pflege (AGVP)
Urlaubsvertretung bis einschließlich 29.07.2022: Isabell Halletz

Telefon: +49 (0)30 67 80 63 710
presse@arbeitgeberverband-pflege.de
www.arbeitgeberverband-pflege.de

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung von 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Beschäftigten in der Altenpflege. Als starkes Bündnis gestaltet der AGVP gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der für fünf Jahre berufenen Pflegekommission die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Altenpflege.

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Inflation frisst Pflege auf

Pflegebedürftigen und Angehörigen droht Kosten-Tsunami bei Eigenbetrag
Arbeitgeberverband Pflege fordert sofortigen Inflationszuschuss von 25 Prozent für Sachkosten

Deutlich gestiegene Löhne, massive Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln sowie steigende Zinsen – die Pflegeunternehmen stehen massiv unter Kostendruck. Die Kosten für die Unterkunft und für Verpflegung galoppieren davon und die finanzielle Belastung für die Pflegebedürftigen steigt rasant. Ihnen und ihren Angehörigen drohen monatliche Zusatzkosten von 1.000 Euro und mehr. Angesichts dieser schwierigen Lage fordert Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), eine Finanzspritze für die Pflege:

„Die Finanzlage der Pflege ist viel dramatischer als die Leute glauben. Auf die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Unternehmen rollt ein Kosten-Tsunami zu. Die Kostensteigerungen können sich für die Pflegebedürftigen und ihre Familien auf 1.000 Euro im Monat summieren – das belastet sie wie eine zweite Miete. Die Bundesregierung muss endlich gegensteuern, sonst werden die Menschen unter der Kostenwelle begraben.

Wir brauchen sofort einen Inflationszuschuss von 25 Prozent für die gestiegenen Sachkosten, zu denen zum Beispiel die Unterkunft und Verpflegung zählen. Aktuell müssen die Pflegeinrichtungen die Menschen für sechs Euro Verpflegungspauschale ernähren – wie soll das gehen? Außerdem erhalten die Pflegebedürftigen keine Energiepreispauschale und müssen die Kostensteigerungen aus eigener Tasche zahlen. Ein sofortiger Inflationszuschuss entlastet nicht nur die Unternehmen, sondern vor allem die Pflegebedürftigen, die damit vor einem Abrutschen in die Sozialhilfe bewahrt werden können.

Corona und Affenpocken – das sind immer noch wichtige Themen, keine Frage. Aber Karl Lauterbach ist nicht Minister für Infektionskrankheiten. Er ist auch für die Pflege und deren Finanzierung zuständig. Mehr Pflege, weniger Pandemie, mehr Tatkraft, weniger Talk-Show – das erwarten die Pflegeunternehmen jetzt vom Minister.“

PM_Inflationsausgleich-23062022.docx

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Pflege-Urteil: Die Scheuklappen-Strategie der Bundesregierung muss ein Ende haben

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass kinderreiche Familien bei den Beitragssätzen bessergestellt werden müssen als kleinere Familien und Paare ohne Kinder. Dazu erklärt der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) Thomas Greiner:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhöht den Druck auf die Bundesregierung, sich endlich einer öffentlichen Diskussion über die künftige Finanzierung der Pflege zu stellen. Die Kosten der Pflege steigen dramatisch durch deutliche Lohnzuwächse, explodierende Energiepreise und die hohe Inflation. Vielen Pflegeeinrichtungen wird nichts anderes übrigbleiben, als den Eigenanteil der Pflegebedürftigen bzw. ihrer Angehörigen zu erhöhen – von 550 bis zu 1.100 Euro und zwar pro Monat.

Die Bundesregierung hat sich bisher einer ehrlichen Debatte über die Finanzlage der Pflege in Deutschland verweigert. Diese Scheuklappen-Strategie der Bundesregierung muss nun ein Ende haben. Die Zahlen und Fakten müssen auf den Tisch und wir brauchen einen Pflegegipfel, um zu klären, wie die Pflege auf Dauer finanziert werden kann.“

PM_Bundesverfassungsgericht 25052022

Allgemein

Kostenexplosion in der Altenpflege: Arbeitgeberverband fordert Pflegegipfel

Der Deutsche Bundestag berät in 2. und 3. Lesung das Pflegebonusgesetz, das auch eine Tarifpflicht für Pflegeanbieter vorsieht. Dazu erklärt Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP):

Gesetzlicher Mindestlohn, Branchenmindestlöhne, das Gesetz zur Tarifpflicht – die Personalkosten in der Altenpflege steigen massiv. Auch die hohe Inflation und die stark steigenden Energiepreise machen vor den Pflegeeinrichtungen nicht Halt. Der Kostendruck für die Pflegeanbieter ist enorm. Die Beschäftigten in der Altenpflege haben es verdient, für ihre wichtige Arbeit angemessen bezahlt zu werden. Aber niemand in der Bundesregierung schert sich darum, wie das alles bezahlt werden soll. Stattdessen tut man so, als gäbe es eine Art Flatrate, mit der finanziell alles abgedeckt ist. Die gibt es aber nicht.
Wenn das Geld nicht reicht, werden die Kosten auf die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen umgelegt. Vielen Pflegeeinrichtungen wird aufgrund des Gesetzes nichts anderes übrigbleiben, als den Eigenanteil der Pflegebedürftigen bzw. ihrer Angehörigen zu erhöhen – von 550 bis zu 1.100 Euro und zwar pro Monat. Nur so können sie sich gegen die explodierenden Kosten stemmen und das betrifft alle Pflegeanbieter, nicht nur die privaten.
Wir müssen einen Kassensturz machen, sonst droht ein bundesweiter Pflege-Schock. Wir brauchen endlich einen Pflegegipfel, um zu klären, wie die Pflege in Zukunft finanziert wird, ohne dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen überfordert werden.
Der Arbeitgeberverband Pflege hat drei praktische Vorschläge für einen Pflegegipfel, um die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu entlasten.

1. Medizinische Behandlungspflege über Krankenkassen finanzieren
Ob häusliche, ambulante oder stationäre Pflege – viele Pflegebedürftige sind krank und brauchen eine sogenannte medizinische Behandlungspflege. Bei Pflegebedürftigen, die zuhause und ambulant gepflegt werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten, Pflegebedürftige in der stationären Pflege müssen die Kosten über den Eigenanteil selbst finanzieren. Wenn man hier eine gleiche Regelung für alle schafft und auch bei der stationären Pflege die Krankenkassen einbezieht, könnten Pflegebedürftige um ca. 350 bis 400 Euro monatlich entlastet werden.

2. Ausbildung über die Pflegekassen finanzieren
Die Ausbildungskosten in den Pflegeeinrichtungen werden derzeit auf die Pflegebedürftigen umgewälzt – bei Pflegebedürftigen in der stationären Pflege macht das laut BARMER-Pflegereport 2020 derzeit etwa 67 Euro im Monat aus. Wenn die Pflegekassen diese Kosten übernehmen, werden die Pflegebedürftigen und ihre Familien entlastet.

3. Bundesländer müssen Investitionspflichten nachkommen
Der Investitionsbedarf in den Pflegeeinrichtungen ist sehr hoch. Knapp ein Drittel der Heime muss saniert werden, bis 2040 brauchen wir doppelt so viele stationäre Pflegeplätze wie noch 2009. Die Bundesländer sind gesetzlich verpflichtet, die dank Pflegeversicherung eingesparten Gelder in der Sozialhilfe für Investitionen in die Pflegeeinrichtungen zu verwenden, tun dies aber nur zum Teil – fünf Milliarden Euro werden eingespart, nur 800 Millionen fließen in die Investitionsförderung. Die darüber hinaus gehenden Investitionskosten werden derzeit auf die Pflegebedürftigen umgelegt – eine weitere Belastung, die nicht nötig wäre, wenn die Bundesländer endlich ihren gesetzlichen Investitionspflichten nachkommen würden. Hier sind Entlastungen von 300 Euro (Sachsen-Anhalt) bis 567 Euro (Hamburg) für die Pflegebedürftigen möglich.

PM_Pflegegipfel 17052022

Allgemein

Allen Unkenrufen zum Trotz: Pflegeausbildung boomt

Insgesamt 105.000 Auszubildende waren laut Statistischem Bundesamt 2021 in einer Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Die Zahl der Personen, die eine Ausbildung begonnen haben, ist im Vergleich zum Vorjahr von 57.294 auf 61.458 gestiegen – das ist ein Anstieg von sieben Prozent. Dazu erklärt der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) Thomas Greiner:

 „Die Ausbildungszahlen in der Pflege sind wieder gestiegen. Das ist sehr erfreulich und zeigt: Allen Unkenrufen zum Trotz boomt die Pflegeausbildung. Die Altenpflege ist für viele junge Menschen ein attraktiver Beruf, weil es eine sinnstiftende Arbeit ist, älteren und pflegebedürftigen Menschen zu helfen, den Alltag zu bewältigen und lebenswert zu gestalten.

Auch die Ausbildungsvergütung ist fair und liegt im ersten Ausbildungsjahr im Vergleich zu allen anderen Ausbildungsangeboten in der Spitzengruppe. Trotz der unbestreitbaren Herausforderungen, die es in der Pflege gibt, sollten wir uns freuen, dass sich so viele junge Menschen, vor allem Frauen, für diesen Beruf entscheiden, der so wichtig ist für unsere Gesellschaft.“

PM Ausbildungszahlen 30032022.docx

Die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts finden Sie hier: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/03/PD22_135_212.html;jsessionid=18D022BF17BED94FA06FA29BBFEFAEE2.live742.

Stellungnahmen

Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. zur Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Gesundheit zum Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz – PflBG) mit Stand vom 10. März 2022

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) begrüßt die vom BMG vorgelegten Eckpunkte zum neuen Pflegebonus. Da der AGVP Unternehmen aus der Altenpflege vertritt, bezieht sich die eingereichte Stellungnahme auf ebendiesen Regelungsbereich des vorgelegten Gesetzentwurfs. Das Verfahren für die Altenpflege soll überwiegend nach der Einteilung der Beschäftigtengruppen aus dem Jahr 2020 durchgeführt werden. Das ist aus unserer Sicht
sinnvoll, weil damit alle Beschäftigten in der Altenpflege umfasst werden und auch die Formulare zur Beantragung bekannt sind. Als Bemessungszeitraum soll der 1.11.2020 bis 30.06.2022 gelten. Demnach erhalten die in
der Übersicht definierten Beschäftigten einen Bonus, wenn sie für mindestens drei Monate innerhalb des Bemessungszeitraums tätig waren und am 30.06.2022 noch beschäftigt sind. Zu Unmut bei der Belegschaft wird die Vorgabe führen, dass die Beschäftigten Ende Juni 2022 beim selben Arbeitgeber beschäftigt sein müssen, um bonusberechtigt zu sein. Der Gesetzgeber ermöglicht im vorgelegten Pflegebonusgesetz, den Bonus aufzustocken.
Damit wird erneut die gleiche Diskussion wie bereits im Jahr 2020 entfacht, weil zu befürchten ist, dass die Bundesländer nach Kassenlage entscheiden, ob sie aufstocken. Sinnvoller wäre es, dieselbe Regelung aus dem Jahr 2020 anzuwenden: Pflegekassen übernehmen zwei Drittel des Pflege-Bonus und die Länder ein Drittel.
Für die einseitige, freiwillige Aufstockung des gesetzlich im neuen § 150a SGB XI festgelegten Pflegebonus durch den Arbeitgeber fallen nämlich Steuern und Sozialabgaben an. Dies regelt das Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der CoronaKrise, welches am 16.02.2022 vom Kabinett beschlossen wurde. Hiermit findet eine Ungleichbehandlung der Pflegeunternehmen statt, die ihre Mitarbeitenden für die besonderen Leistungen in der noch immer andauernden Corona-Pandemie zusätzlich würdigen wollen. Die politische Aussage, bis zu 3.000 Euro als Bonuszahlung steuer- und sozialabgabenfrei zu
stellen, wird für die Altenpflege damit unmöglich. Einzig die Aufstockung durch die Länder mittels entsprechender Verordnungen auf Länderebene können die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit sichern. Daher fordert der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) die Länder auf, ihrer besonderen Verantwortung zur
Sicherung der Versorgungsstrukturen nachzukommen und die Aufstockung des gesetzlichen Pflegebonus zu vereinbaren. Wenn Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiert wird, müssen auch die Länder ihren Teil als Anerkennung für die besonderen Leistungen der Beschäftigten in der Altenpflege einbringen. Als nächsten Schritt gilt es, nicht nur die Auszahlung des Pflege-Bonus, sondern auch die steuerfreien Zuschläge für die Beschäftigten in der Pflege schnellstmöglich umzusetzen. Damit werden nicht nur die besonderen Leistungen in der Corona-Pandemie anerkannt, sondern die steuerfreien Zuschläge sorgen sofort und langfristig für mehr Geld im Portemonnaie der Pflegekräfte.

Lesen Sie die Stellungnahme hier: 2022.03.17_Stellungnahme AGVP Pflegebonusgesetz

Stellungnahmen

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. fordert den Gesetzgeber auf, die Frist des Inkrafttretens des GVWG um ein Jahr, auf den 1. September 2023, zu verschieben

Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. zur Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Gesundheit als Einfügung in den Entwurf der Formulierungshilfe zum Pflegebonusgesetz mit Stand vom 11. März 2022

Mit den vorgelegten Änderungsvorschlägen des Elften Buches Sozialgesetzbuch werden die Vorgaben zur Umsetzung der tariflichen Bezahlung in Altenpflegeunternehmen und ambulanten Diensten, welche über das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) festgelegt wurden, erneut verändert. Mit Blick auf die Meldefrist bis spätestens Ende März 2022 für die Unternehmen und des Inkrafttretens geänderter Versorgungsverträge zum 1. September 2022 ist eine erneute Änderung der Bedingungen und die damit verbundenen Auswirkungen für Pflegeeinrichtungen nicht akzeptabel.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte sich in Benehmen mit dem Bundesarbeitsministerium schon nicht an die gesetzliche Frist zur Verabschiedung der Richtlinien nach §§ 72 und 82c SGB XI gehalten. Die Veröffentlichung war für Herbst 2021 im GVWG vorgegeben. Stattdessen wurden die Richtlinien erst Ende Januar 2022 veröffentlicht – vier Wochen vor eigentlicher Meldefrist der Einrichtungen. Nun werden mit den vorgelegten Ergänzungen des SGB XI erneut Änderungen im Verfahren vorgenommen und die Unternehmen wieder unter Druck gesetzt, innerhalb weniger Tage ihre Entscheidung unter den neuen Bedingungen zu prüfen. Für alle Pflegeunternehmen ist die Umsetzung tariflicher Bindung und die entsprechende Meldung nach § 72 SGB XI ein großer Schritt mit weitreichenden Folgen für die Beschäftigten, die Pflegebedürftigen, aber auch für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Der staatliche Eingriff in die Lohnfindung war bereits ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Nun muss der Staat den Unternehmen auch einen angemessenen Zeitraum zur Umsetzung der tiefgreifenden Regelungen zugestehen. Deshalb muss die Umsetzung und das Inkrafttreten der geänderten Versorgungsverträge deutlich verschoben werden. Solche Überleitungszeiträume haben sich schon im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze als äußerst wertvoll und hilfreich erwiesen.

Lesen Sie die Stellungnahme hier: 2022.03.17_Stellungnahme AGVP Formulierungshilfe

Allgemein

Appell an Bundesländer: Pflegebonus aufstocken statt zugucken

Anlässlich der Anhörung der Pflegeverbände im Bundesgesundheitsministerium zum Pflegebonusgesetz fordert Isabell Halletz, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), die Bundesländer auf, den Pflegebonus aufzustocken:

„Das Pflegebonusgesetz ist eine gute Grundlage, den Pflegekräften die Anerkennung zukommen zu lassen, die sie verdienen. Jetzt liegt es an den Bundesländern, noch eine Schippe draufzulegen. Sie sollen nicht zugucken, sondern aufstocken. Angesichts der aktuellen Krisenlage könnten manche Landesfinanzminister geneigt sind, beim Aufstocken des Pflegebonus knauserig zu bleiben. Das wäre ein Schlag ins Gesicht der Pflegekräfte und ein gebrochenes Versprechen der Politik.

Die Bundesländer sollen nicht nach Kassenlage entscheiden, sondern nach Leistung der Pflegekräfte. Es geht hier nicht um Geschenke, sondern um eine verdiente Anerkennung für den besonderen Einsatz in schwerer Zeit. Deshalb ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, die Regelung aus dem Jahr 2020 anzuwenden: Pflegekassen übernehmen zwei Drittel des Pflegebonus und die Bundesländer ein Drittel.

Leider werden Bonus-Aufstockungen der Arbeitgeber mit Steuern und Abgaben belastet. Auch hier können die Länder mit einer entsprechenden Verordnung Abhilfe schaffen. Jeder Bonus-Cent muss bei den Menschen landen, die allen Widrigkeiten zum Trotz ihren Job machen, der an die Grenzen der Belastbarkeit geht und die täglich die Menschen schützen, die am verwundbarsten sind.“

PM Pflegebonus 18032022.docx