Immer teurer, immer weniger Versorgung: Wo bleibt der Befreiungsschlag für die Altenpflege?
Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen die Pflegekosten rasant. Auch die Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wachsen. Parallel werden die Wartelisten für einen Pflegeplatz immer länger. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert daher einen Befreiungsschlag.
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Die Eigenanteile für Heimbewohner auf Rekordniveau, die Pflegeversicherung vor der Pleite, die Wartelisten für Pflegeplätze so voll, dass man Heime doppelt belegen könnte – das ist die Ampel-Bilanz in der Pflegepolitik. Wo bleibt der Befreiungsschlag, eine Pflegereform, die sich an der Realität orientiert und nicht an Vorschriften und Kennzahlen aus dem Bürokratenraumschiff?
Die Pflegepolitik fährt an die Wand. Statt das Steuer rumzureißen und den Kurs zu ändern, wird weiter Gas gegeben: höhere Beiträge, mehr Bürokratie und unrealistische Personalvorgaben. Und bloß nichts neues: Den Pflegeprofis in den Heimen wird nicht zugetraut, gute Versorgung eigenständig zu organisieren. Die Digitalisierung wird verschlafen und die starre Trennung zwischen ambulanter, stationärer und Angehörigenpflege wird angebetet wie das goldene Kalb.
Wenn die Ampel so weiter macht, kann man die angekündigte Pflegereform gleich vergessen. Leidtragende sind die Pflegebedürftigen, die nicht die notwendige professionelle Versorgung erhalten, und die Familien, die durch die doppelte Belastung von Pflege und Erwerbsarbeit zerrieben werden. Wer gute und bezahlbare Pflege für alle will, muss Freiräume für die Pflegefachleute und Einrichtungen schaffen. Nur so lassen sich die Kostenspirale nach oben und der Versorgungssturz nach unten stoppen.“
20241030_PM_Immer teurer, immer weniger Versorgung_Pflege braucht Befreiungsschlag
Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. zum Referentenentwurf eines Entwurfes eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)
Die Anzahl der pflegebedürftigen und zu versorgenden Menschen wird weiter steigen. Das Personal, um diese Menschen zu versorgen, wird demografisch bedingt sinken. Ob dieses Gesetz dazu beitragen wird, die bereits laufende Versorgungskrise zu lindern oder sogar aufzuhalten, bleibt abzuwarten. Es gibt einige wichtige und gute Punkte, wie die geplante Kompetenzerweiterung der Pflegefachkräfte, die Erweiterung der pflegerischen Versorgungsmöglichkeiten und die Verbesserungen der Verfahren zur Vergütungsvereinbarung, die vielversprechend und zukunftsweisend sind. Allerdings ist völlig unverständlich, weshalb der Gesetzgeber sich gerade bei der Planung der pflegerischen Infrastruktur, also bei der Bereitstellung pflegerischer Dienste und Einrichtungen, dafür entscheidet, diese künftig in kommunale Hände legen zu wollen, sowie auch den Kontrahierungszwang auflösen will.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme hier: 2024.09.30_AGVP_Stellungnahme PKG
Pflegeversicherung vor dem Kollaps: Bundesregierung blockiert Pflege-Erfolgsmodell trotz großer Einsparpotenziale
Der Pflegeversicherung droht die Insolvenz. Der scheinbar einzige Ausweg ist der Griff in die Taschen der Beitragszahler. Für den Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) ist es daher unbegreiflich, dass ein erprobter Lösungsansatz vor dem Aus steht.
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Es ist paradox: Mit dem stambulanten Versorgungsmodell existiert ein Pflegekonzept, das nachweislich Kosten senkt und von Pflegebedürftigen über die Pflegefachleute bis zu den Kommunen von allen Beteiligten begrüßt wird. Doch anstatt angesichts der knappen Kassen der Pflegeversicherung dieses fertige Konzept unverzüglich, unkompliziert und flächendeckend einzusetzen, steht es jetzt auf der Kippe. Man kann den Eindruck gewinnen, Politik und Pflegekassen wollten in Wahrheit gar nicht sparen, sondern lieber weiterhin in die Taschen der Beitragszahler greifen, um ihre eigenen Löcher zu stopfen. Das stambulante Erfolgsmodell muss ohne Wenn und Aber ins Pflegekompetenzgesetz!
Die stambulante Pflege vereint die Versorgungssicherheit eines Pflegeheims mit der Selbstbestimmtheit der ambulanten Pflege und der Geselligkeit von Pflege-Wohngemeinschaften. Das Mitmach-Pflegeheim des Modellprojekts stößt bei Angehörigen, Pflegebedürftigen und vielen interessierten Kommunen seit Jahren auf größte Zustimmung. Der allgemeine Zustand der Bewohner verbessert sich nach dem Einzug bei rund 30 Prozent und der Pflegegrad konnte deshalb oft zurückgestuft werden. Der Eigenanteil ist um bis zu 1.000 Euro pro Monat günstiger und die Kassen können bis zu 14.000 Euro im Jahr pro Bewohner einsparen. Kein Wunder, dass Bürgermeister in ganz Deutschland es vehement fordern – sie wissen, wie ihre Kommunen davon profitieren könnten.
Politiker, Verbände und Kassenfunktionäre betonen in allen Konzeptpapieren die Notwendigkeit, professionelle und Angehörigenpflege zu verzahnen. Doch wenn die Chance zur umfassenden Umsetzung besteht, bekommen sie kalte Füße. Mit dieser Innovationsfeindlichkeit schaufelt sich die Pflegepolitik ihr eigenes Grab. Der stambulante Weg ist bewährt – wird er jetzt nicht genutzt, bleibt die Pflege ein Fass ohne Boden.“
20241008_PM_Bundesregierung blockiert Pflege-Erfolgsmodell trotz großer Einsparpotenziale
Anlässlich der morgigen Verbändeanhörung zum Pflegekompetenzgesetz warnt der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP), dass das Gesetz in seiner jetzigen Form dringende Investitionen in die Altenpflege blockieren würde. Die Sicherung der pflegerischen Versorgung müsse an erster Stelle stehen.
Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Der gesamte Gesetzentwurf enthält nichts, was Unternehmen motiviert, in die Altenpflege zu investieren. Im Gegenteil: Die Pläne zur Abschaffung des Kontrahierungszwangs und die Einführung einer verbindlichen kommunalen Pflegeplanung wirken als Investitions-Vollbremsung. Schon heute sind Kommunen und Kassen mit ihren Aufgaben überfordert. Jetzt sollen sie inmitten einer Versorgungskrise entscheiden, wo, wie und in welchem Umfang Pflegeangebote geschaffen werden – so werden Pflegeplätze vernichtet.
Die Altenpflege braucht keine weitere Planungsbürokratie, sondern massive Investitionen, um die Pflege für die steigende Zahl Pflegebedürftiger zu sichern. Daran müssen sich pflegepolitische Entscheidungen messen lassen – und genau an diesem Anspruch scheitert das Pflegekompetenzgesetz.“
Begriffserklärung Kontrahierungszwang
Der Kontrahierungszwang gemäß § 72 SGB XI sichert Pflegeeinrichtungen, die strenge Vorgaben erfüllen, den Anspruch auf einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen. Fällt dieser weg, besteht keine Garantie, dass die Millioneninvestitionen für den Aufbau einer Pflegeeinrichtung auch in deren Betrieb und in die Versorgung Pflegebedürftiger fließen.
Im ihrem neuen Pflegepapier macht die CSU weitreichende Reformvorschläge für die Altenpflege. Ohne stabil finanzierte Pflegeeinrichtungen ist aber jeder Plan zum Scheitern verurteilt, warnt der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP).
Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Der Pflegeplan der CSU wird scheitern, wenn die Finanzierung der Pflegeeinrichtungen und damit die Versorgung von immer mehr Pflegebedürftigen nicht gesichert wird. Ohne ausreichende professionelle Pflegeangebote brechen selbst bestens unterstützende Angehörige unter der Doppelbelastung zusammen. Bei Siemens und Audi stehen dann die Bänder still, denn wer pflegt, kann nicht gleichzeitig die Wirtschaft am Laufen halten. Ein paar Förderungen reichen nicht aus – Investitionen in die Altenpflege müssen sich wieder lohnen. Die Altenpflege hat nur eine Zukunft, wenn auch die Pflegeunternehmen eine Perspektive haben und stabile Rahmenbedingungen erhalten.
Entbürokratisieren, Pflegepersonal steuerlich entlasten, die Anwerbung von Pflegehilfspersonal erleichtern – das ist alles richtig. Aber ohne stabile Finanzierung der Pflegeeinrichtungen bleiben immer mehr alte Menschen unversorgt – auch im Freistaat.“
Hintergrund
Bei ihrer Arbeitstagung in Kloster Banz hat die bayerische CSU-Landtagsfraktion ein Pflege-Positionspapier mit dem Titel „Pflege-Revolution für die Pflege der Zukunft: Demografiefest, Generationengerecht, Qualitätsorientiert“ beschlossen.
Fake News zu Azubi-Gehältern: Lisa Paus und Karl Lauterbach verbreiten Falschinformationen
Das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz soll die Vergütung für Auszubildende der Pflegefachassistenz gesetzlich regeln. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) stellt klar, dass private Unternehmen längst Ausbildungsvergütungen zahlen.
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Angehende Pflegeassistentinnen und -helfer erhalten immer eine Ausbildungsvergütung – zumindest bei privaten Pflegeunternehmen. Welche Auszubildende arbeitet heute noch ohne Gehalt? Die Behauptung, 50 Prozent der Auszubildenden blieben unbezahlt und diese Lücke würde durch das Gesetz geschlossen, ist schlicht falsch.
Diese ministeriale Falschdarstellung ist leider nur ein billiger Versuch der Profilierung – auf Kosten potenzieller Auszubildender, die in die Irre geführt werden, und auf Kosten der gesamten Pflegebranche.“
Hintergrund
Bisher gab es 27 verschiedene Pflegehilfs- und -assistenzausbildungen in den Bundesländern. Diese sollen nun von einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung abgelöst werden. Nur in einigen der einschlägigen Landesgesetze wurde die Ausbildungsvergütung explizit geregelt. Es werden aber flächendeckend Ausbildungsvergütungen gezahlt. In einer gemeinsamen Pressemitteilung hatten das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium behauptet, nur 50 Prozent der Auszubildenden der Pflegehilfs- und -assistenzberufe erhielten bisher eine Ausbildungsvergütung.
20240919_PM_Karl Lauterbach und Lisa Paus_Fake-News zu Azubi-Gehältern
Gesundheitsminister Lauterbach muss aufwachen: Hochrechnung zeigt alarmierende Versorgungslücke in der Pflege
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) warnt angesichts eigener Hochrechnungen eindringlich vor einer Verharmlosung der Versorgungskrise in der Altenpflege. Der dringend benötigte Ausbau der Pflegeplätze bleibt aus, während die Zahl der Pflegebedürftigen stetig steigt.
AGVP-Präsident Thomas Greiner ist alarmiert: „Bis 2040 benötigen wir jedes Jahr rund 17.000 zusätzliche Pflegeheimplätze. Das sind 217 neue Pflegeheime jährlich. Doch anstatt den Ausbau und die Zukunft der Altenpflege voranzutreiben, verlieren wir weiterhin Plätze – allein im letzten Jahr etwa 16.000. Es ist ein Skandal, dass die verantwortlichen Pflegekassen und Politiker den Menschen weismachen wollen, die Krise sei nicht so gravierend. Wer acht Heime abtelefonieren muss, um überhaupt auf eine Warteliste zu kommen, verliert den Glauben an einen funktionierenden Staat. Wenn Politik und Pflegekassen jetzt nicht umsteuern, fehlen uns 2024 und 2025 zusammengenommen circa 450 Heime und 33.000 Plätze in den Pflegeheimen.
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass es auch anders geht. 2008 und 2009 wurden pro Jahr rund 330 Pflegeheime mit über 23.000 Plätzen neu eröffnet. Das beweist: Mutige Unternehmerinnen und Unternehmer können die Versorgung schnell ausbauen – wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Leider hat die Pflegepolitik der letzten Jahre die Altenpflege frontal gegen die Wand gefahren. Der Gesetzgeber muss aus den Erfolgen der Vergangenheit lernen und Pflegereformen anstoßen, die verlässliche Rahmenbedingungen für Angehörige, Pflegebedürftige, Pflegepersonal und Betreiber von Pflegeheimen schaffen. Nur wenn Pflegeeinrichtungen auch wirtschaftlich arbeiten können, werden sie in den dringend nötigen Ausbau investieren. Ohne Investitionen und unternehmerisches Risiko wird es zukünftig keine gute Pflege geben.“
Unsere Quellen und grafische Darstellungen der Versorgungsentwicklung finden Sie hier im Anhang:
20240912_PM_Hochrechnung zeigt Pflege-Versorgungslücke
20240912_Anhang zur PM_Hochrechnung zeigt Pflege-Versorgungslücke
Neue Deutschlandkarte zeigt erschreckendes Ausmaß des Heimsterbens – Schon über 1000 Einrichtungen betroffen
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) hat die aktualisierte „Deutschlandkarte Heimsterben“ veröffentlicht, die über 1000 Insolvenz- und Schließungsfälle seit Anfang 2023 dokumentiert. Der AGVP fordert von Politik und Kostenträgern, Maßnahmen zu ergreifen, um das Heimsterben zu beenden.
Dazu AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Die Karte macht deutlich, dass das Heimsterben fortschreitet. 1097 Pflegeeinrichtungen sind seit 2023 von Angebotseinschränkungen, Insolvenz oder Schließung betroffen. Die Pflegebedürftigen leiden unter dem Versorgungsabbau, gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen. Pflegedienste müssen Anfragen ablehnen oder kündigen Verträge, die Wartelisten für einen Platz im Pflegeheim werden immer länger. Die Kassen und Bundesländer kommen ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Versorgung der alten Menschen sicherzustellen – die Versorgungskrise geht auch auf ihr Konto. Und bei allem steigen die Kassenbeiträge trotz schwindender Versorgung. Lauterbachs Irrweg muss gestoppt werden.
Keine Ausreden mehr, endlich anpacken: Wir fordern Strafzinsen für säumige Kostenträger und eine verlässliche Politik, die stabile Rahmenbedingungen für Pflegeeinrichtungen garantiert. Künftig muss klar sein, wie Einrichtungen mit guter Pflege auch finanzielle Überschüsse erzielen. Für die alten Menschen und ihre Angehörigen fordern wir umfassende Schadensersatzansprüche gegenüber den Kostenträgern und einen Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz.“
Deutschlandkarte Heimsterben
Zur Karte
Die Deutschlandkarte Heimsterben dokumentiert Pflegeangebote, die seit 01. Januar 2023 von Insolvenz, Schließung oder anderen öffentlich bekannten Angebotseinschränkungen betroffen waren oder sind. Mit Stand 31. Juli 2024 waren 1097 Pflegeangebote betroffen.
Sie können verschiedene Ebenen der Karte in der interaktiven Kartenübersicht ein- und ausschalten. Damit können Sie nach Zeiträumen (2023 oder 2024 bisher) sowie nach Versorgungsformen und Arten der Angebotseinschränkungen differenzieren.
Die Symbole auf der Karte sortieren sich nach Farbe und Form:
- Ein Pin steht für eine geschlossene Einrichtung, ein Punkt für eine Insolvenz.
- Die Farbe Rot verweist auf den stationären Bereich, die Farbe Gelb auf den ambulanten und die Farbe Lila auf Tages- und Kurzzeitpflegen.
- Türkise Pins stehen für geschlossene Senioren-Wohngemeinschaften und Einrichtungen des betreuten Wohnens. Ab 2024 stehen auch türkise Punkte für von Insolvenz betroffene Senioren-Wohngemeinschaften und Einrichtungen des betreuten Wohnens.
- Orangene Punkte stehen für eine Angebotseinschränkung, wie etwa Vertragskündigungen oder Aufnahmestopps bei ambulanten Diensten.
Die Pressemitteilung und weitere Informationen zur Deutschlandkarte Heimsterben finden Sie hier:
- Pressemitteilung: Deutschlandkarte Heimsterben 2024
- Pressemitteilung: Einordnung des Arbeitgeberverbands Pflege
- Deutschlandkarte Heimsterben
Methodische Hinweise zur Datenbasis der Deutschlandkarte Heimsterben
Allgemein: Es wurden lokale, regionale und überregionale Meldungen ausgewertet. Es ist von einer Untererfassung auszugehen, da nicht immer berichtet wird. Entscheidend für die Aufnahme in die Karte ist der Zeitpunkt der Berichterstattung. Häufig gibt es in der Langzeitpflege Mischeinrichtungen, die verschiedene Services (betreutes Wohnen, ambulant, stationär) anbieten. Diese Angebote werden in der Regel separat dargestellt. Kurzzeitpflegen werden bei enger Anbindung an eine stationäre Einrichtung nicht erfasst. Viele stationäre Einrichtungen haben zusätzlich Tages- und Kurzzeitpflegeplätze, die bei Schließungen und Insolvenzen ebenfalls betroffen sind. Auf der Karte wird dementsprechend die Kombination „stationär+Tages-/Kurzzeitpflege“ in der Regel als „stationär“ dargestellt. Aufgrund der Methode ist allgemein von einer Untererfassung der Insolvenzen und Schließungen auszugehen.
Ist bekannt, dass eine Einrichtung als Teil einer Insolvenz geschlossen wird, so wird diese Einrichtung aus der Zahl und Darstellung der Insolvenzen abgezogen und den Schließungen zugeschlagen. Das gilt in der Darstellung auch für Einrichtungen, die 2023 insolvent gingen und 2024 schließen mussten, allerdings aus methodischen Gründen nicht zwingend für die Erfassung der Zahl. Einzelne Doppel-Zählungen sind dementsprechend nicht ausgeschlossen. Aufgrund der strukturellen Untererfassung ist verglichen mit unseren erhobenen Zahlen dennoch von einer höheren tatsächlichen Zahl der Schließungen und Insolvenzen auszugehen. Einzelne Einrichtungen werden zwar gezählt, sind aber nicht auf der Karte vermerkt, da der Standort nicht ermittelt werden konnte.
Wird eine Einrichtung mehrfach insolvent, was selten ist, wird sie mehrfach gezählt. Auch bei den Schließungen zählt der Zeitpunkt der Berichterstattung. Schließt also eine Einrichtung erst in der Zukunft, die Schließung aber bereits beschlossen, so wird diese Einrichtung gezählt und dargestellt.
Besondere Hinweise zu Insolvenzen und Schließungen ambulant: Es ist von einer verstärkten Untererfassung auszugehen, da hierzu seltener berichtet wird. Das gilt insbesondere für Schließung infolge einer Insolvenz. Wird ein ambulanter Dienst als Teil einer Insolvenz geschlossen, so wird dieser Dienst aus der Zahl der Insolvenzen abgezogen und den Schließungen zugeschlagen. Aufgrund mangelnder Berichterstattung ist hier, trotz einer im Jahr 2024 im Vergleich mit 2023 breiteren Quellenbasis, von einer Untererfassung auszugehen.
Hinweis zu anderen Angebotseinschränkungen: Diese werden nur beiläufig erfasst. Daher besitzt die Deutschlandkarte Heimsterben mehr Aussagekraft für Insolvenzen und Schließungen.
Credits und Haftungsausschluss
Die Karte wurde auf der Open-Source-Plattform OpenStreetMap® mit uMap (https://umap-project.org/) erstellt. Es handelt sich um offene Daten (open data), lizenziert unter der Open Data Commons Open Database-Lizenz (ODbL) von der OpenStreetMap Stiftung (OSMF).
Autor der Deutschlandkarte Heimsterben in unserer Bearbeitung ist Leon A. Virchow. Herausgeber ist der Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Autor und Herausgeber haben die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen und veröffentlicht. Da wir journalistische Angaben nicht zweifelsfrei überprüfen können, trotz größter Sorgfalt Fehler passieren können und sich das Insolvenz- und Schließungsgeschehen dynamisch entwickelt, übernehmen Autor und Herausgeber keine Gewähr für die gemachten Angaben.
Das Land Niedersachsen und der Freistaat Bayern haben Maßnahmen zu einer realistischen Berechnung der Pflegevergütung unternommen, um die Pflegekrise abzufedern. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert, andere Bundesländer auf, diesem Vorbild zu folgen.
Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Niedersachsen und Bayern zeigen: Die Bundesländer können etwas gegen die Pflegekrise tun, wenn sie es nur wollen – unabhängig von der politischen Färbung der Landesregierung.
In Bayern und Niedersachsen werden die Pflegesätze künftig anhand realistischerer Belegungsquoten ermittelt, das heißt die Vergütung, die Pflegeeinrichtungen für die Versorgung der Pflegebedürftigen erhalten, wird fairer und angemessener. Damit stützen die beiden Bundesländer die wankende pflegerische Infrastruktur, deren Vorhaltung gesetzliche Aufgabe der Länder ist. Die anderen Bundesländer sollten sich Bayern und Niedersachsen zum Vorbild nehmen: Was Bayern und Niedersachsen können, können Thüringen und Sachsen auch, fair bezahlte Altenpflege wird überall gebraucht.
Damit allein kann man das Heimsterben nicht stoppen. Dafür sind weitere Maßnahmen notwendig, zum Beispiel die Einführung von Strafzinsen, damit Kostenträger ihre Rechnungen pünktlich bezahlen. Aber für die Pflegebedürftigen ist viel getan, wenn andere Bundesländer dem Beispiel Bayerns und Niedersachsens folgen.
20240827_PM_Bayern und Niedersachsen Bitte nachmachen, liebe Bundesländer
Strafzinsen für säumige Kostenträger: AGVP fordert Schutz für Pflegebedürftige und Pflegeunternehmen
Kassen und Kommunen vergüten erbrachte Pflegeleistungen oft zu gering und zu spät – zulasten der Pflegeanbieter und der Pflegebedürftigen. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert die Einführung von Strafzinsen, damit Zahlungsziele wieder eingehalten werden.
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Die Pflegeunternehmen brauchen endlich ein scharfes Schwert gegen die Verantwortungslosigkeit von Sozialämtern und Pflegekassen. Sonst sind die Heime dem Treiben der Kostenträger hilflos ausgeliefert. Am Ende leiden Pflegebedürftige, die keinen Pflegeplatz mehr finden, und ihre Angehörigen, weil Kassen und Sozialhilfeträger die Pflegeeinrichtungen in die Insolvenz treiben und zu Schließungen zwingen.
Wenn Appelle an die Verantwortung nicht mehr helfen, muss der Gesetzgeber da hingehen, wo es wehtut: ans Portemonnaie. Deshalb fordern wir Strafzinsen für säumige Kostenträger, um sie wieder zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu zwingen.“
Hintergrund
Häufig müssen Pflegeheimbetreiber monatelang auf Verhandlungen über den Pflegesatz, also die Vergütung von Pflegeleistungen, warten. Oft verweigern die Pflegekassen die Anerkennung von Kostensteigerungen und die Sozialämter die Begleichung der tatsächlichen Investitionskosten. Zusätzlich ignorieren sie selbst nach geschlossener Vereinbarung gesetzliche Zahlungsfristen. In dieser Zeit müssen die Pflegeunternehmen alle Kostensteigerungen vorfinanzieren ohne zu wissen, ob sie tatsächlich vergütet werden. Die Folge: Pflegeeinrichtungen werden zahlungsunfähig, weil ihre Liquiditätsreserven nach den Krisen der letzten Jahre aufgebraucht sind. Für viele bleibt am Ende nur die Schließung oder Insolvenz.
20240820_PM_Strafzinsen für Kostenträger Schutz für Pflegebedürftige und Pflegeunternehmen
Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) errechnet bis 2027 einen Mangel an rund 36.000 Pflegefachpersonen. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert Reformen, um die steigende Zahl Pflegebedürftiger zu versorgen.
Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Prognosen wie die des IW sorgen immer wieder für Schockwellen. Sie zeigen die Zukunft der Altenpflege, wenn wir nichts unternehmen. Wenn der Arzt vor einem Herztod in wenigen Jahren warnt, stellt man die Ernährung um, schnürt die Sportschuhe und stellt das Rauchen ein – eine solche Reaktion brauchen wir jetzt auch in der Pflegepolitik.
Der demografische Wandel lässt sich nicht wegregulieren. Es muss uns gelingen, mit weniger Fachpersonal mehr Menschen zu versorgen. Andernfalls bleiben immer mehr Pflegebedürftige unversorgt auf der Strecke. Wir brauchen einen Systemwechsel, der Pflegepersonal von bürokratischen Lasten befreit, einen effizienten Personaleinsatz ermöglicht und Pflege-Qualität nicht mehr an der Menge ausgefüllter Formulare misst, sondern am Wohl der Pflegebedürftigen. Die Versorgung unserer Alten sichern wir nicht mit Formularen und Quoten, sondern mit der Tatkraft des Pflegepersonals und der Verantwortung der Pflegeunternehmen.“
20240814_PM_IW-Studie zu Fachkräftemangel_Pflege-Arbeitgeber fordern Systemwechsel
Die AOK will fairen Wettbewerb zwischen den Trägern in der Pflege beenden und die Pflege-Versorgung bürokratisch planen lassen. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) warnt vor den gefährlichen Konsequenzen dieses Pflege-Sozialismus.
Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Der Gesetzgeber muss dem AOK-Pflege-Sozialismus eine klare Absage erteilen. Schon jetzt treiben Kassen wie die AOK Einrichtungen in den Ruin, missbrauchen Pflegeunternehmen als zinslose Darlehensgeber und gefährden damit die Versorgung ihrer Versicherten. Pflegeheime gehen pleite, Investitionen bleiben aus, Pflegeplätze gehen verloren – das geht vor allem auf das Konto von Pflegekassen, die ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen, die pflegerische Versorgung sicherzustellen.
Jetzt fordert die AOK auch noch die Abschaffung des fairen, transparenten Wettbewerbs zwischen Pflegeeinrichtungen. Das verbirgt sich hinter den Rufen der AOK nach der Abschaffung des Kontrahierungszwangs: Anstelle der Bedürfnisse Pflegebedürftiger soll der planwirtschaftliche Dreiklang ‚Kassen, Kommunen, Klüngelei‘ darüber entscheiden, wer die Versorgung übernimmt. So wird es zappenduster in der Altenpflege. Niemand wird mehr investieren und pflegen, stattdessen wird reguliert, kontrolliert und gemaßregelt, bis nichts mehr da ist.
Die Kassen sollen ihre Hausaufgaben machen, vernünftige Pflegesatzverhandlungen führen und die Finanzierung der Versorgung sicherstellen. Um eine gute Altenpflege kümmern sich das Pflegepersonal und die Unternehmen vor Ort. Die wissen, wie es geht und brauchen keine Schlaumeiereien von den Sofa-Experten der Pflegebürokratie.“
Hintergrund Kontrahierungszwang
Der sogenannte Kontrahierungszwang bezeichnet in diesem Kontext die Verpflichtung der Pflegekassen, mit jeder Pflegeeinrichtung, die strenge rechtliche und qualitative Anforderungen erfüllt, auch einen Versorgungsvertrag abzuschließen. Die AOK hatte kürzlich in ihrem Positionspapier die Abschaffung des Kontrahierungszwangs gefordert.
20240809_PM_AOK-Pflegevorstoß So wird es zappenduster in der Altenpflege
CDU-Reformvorschlag: „Wer keinen Pflegeplatz findet, dem hilft auch keine Vollversicherung“
In der Diskussion um die Pflegereform hat die CDU eine Pflege-Vollversicherung vorgeschlagen. Die Versorgung der Pflegebedürftigen ist damit aber keineswegs sichergestellt, erklärt der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP).
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Es ist grundsätzlich richtig, Pflegebedürftige von hohen Zuzahlungen für Pflegeheimplätze und ambulante Versorgung zu entlasten. Aber: Wer keinen Pflegeplatz findet, dem hilft auch keine Vollversicherung.
Finanziell überforderte Pflegebedürftige können wenigstens noch den bitteren Weg zum Sozialamt antreten, aber unversorgte Pflegebedürftige werden vollkommen allein gelassen. Die Pflegekassen haben zwar den Sicherstellungauftrag, aber mehr als ein DIN-A4-Papier mit einer Liste von Pflegeeinrichtungen können pflegebedürftige Beitragszahler von ihnen nicht erwarten. Der Gesundheitsminister Nordrhein-Westfalens und der Ministerpräsident Sachsens, die die Vollversicherung vorgeschlagen haben, müssten das besser wissen als die meisten: In Nordrhein-Westfalen gingen im vergangenen Jahr 130 Pflegeeinrichtungen insolvent, über 30 mussten schließen. In Sachsen schlossen 16 Pflegeeinrichtungen.
Hier muss der Gesetzgeber in Bund und Ländern ansetzen: Sie müssen das Heimsterben sofort stoppen. Klare Verantwortlichkeiten sind nötig und Pflegebedürftige brauchen ein einklagbares Recht auf Pflege, um die Versorgung, die ihnen zusteht, wirklich zu erhalten.“
Unterlagen zu unserem heutigen Presse-Frühstück: Krise der Altenpflege: „Die Wahrheit ist am Bett“
Die Altenpflege befindet sich in einer Versorgungskrise. Daher fordert der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) für die nächste Legislaturperiode eine Generalüberholung des bald 30 Jahre alten Pflegesystems und eine Rückkehr zum Spirit der Anfangsjahre. Um bis dahin den Niedergang der Altenpflege zu stoppen, sind Sofortmaßnahmen erforderlich.
AGVP-Geschäftsführerin Isabell Halletz:
„Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland ist stark gestiegen – von etwa 2 Millionen im Jahr 1999 auf rund 5,6 Millionen Ende 2023, mit einer Prognose von 7,5 Millionen bis 2050. Gleichzeitig werden wir weder mehr Pflegepersonal noch zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung haben.
Die Not ist groß und wir können uns schwerfällige Pflegedebatten nicht mehr leisten. Immer mehr Pflegebedürftige, aber die Betten bleiben leer – so darf es nicht bleiben.
Weniger Bürokratie und Kontrolle, mehr Pragmatismus und Eigenverantwortung – das bedeutet zum Beispiel, den Pflegefachleuten mehr Kompetenzen und Rechte zu zugestehen. Und ausländisches Pflegepersonal muss schneller einsetzbar sein.“
AGVP-Präsident Thomas Greiner:
„Papier ist geduldig, Quoten, Schlüssel und Regeln sind schnell aufgeschrieben. Aber ohne Menschen aus Fleisch und Blut, die sich um die Pflegebedürftigen kümmern, ist dieses Papier nichts wert.
Die Wahrheit ist am Bett. Die Tatkraft des Pflegepersonals und die Verantwortung der Unternehmen – damit sichern wir die Altenpflege für die Zukunft. Ohne private Investitionen gibt es diese Zukunft allerdings nicht. Ein Unternehmen muss mit guter Pflege zuverlässig Geld verdienen, sonst bleiben die Investitionen aus.
Vielen Pflegeunternehmen wäre kurzfristig geholfen, wenn die Kostenträger pünktlich zahlen würden. Strafzinsen bei Zahlungsverzug – das wäre ein erster kleiner Schritt mit großer Wirkung.
Die Pflegeversicherung wird nächstes Jahr 30. Als sie eingeführt wurde, war das Engagement privater Pflegeunternehmen ausdrücklich erwünscht. Heute quält und vertreibt man die privaten Pflegeanbieter mit Regulierung und Bürokratie, obwohl das Pflegesystem ohne sie kollabiert. Wir müssen wieder zurück zum Spirit der Anfangsjahre, als privatwirtschaftliche Initiative in der Altenpflege noch geschätzt und honoriert wurde.“
Sofortmaßnahmen gegen den Niedergang der Altenpflege
Strafzinsen für säumige Kostenträger: Verweigern die Kostenträger die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Zahlungsfristen, werden Strafzinsen fällig.
Refinanzierung gestiegener Personal- und Sachkosten: Was politisch vorgeschrieben und gewollt ist, muss auch bezahlt werden.
Fiktionsregelung bei Vergütungsanpassungen: Anträge auf Vergütungsanpassungen sollten nach sechs Wochen automatisch als genehmigt gelten, wenn die Kostenträger nicht darauf reagieren.
Wer wagt, muss gewinnen: Pflegeeinrichtungen müssen mit guter Pflege zuverlässig Geld verdienen, um investieren zu können. Der gesetzliche Anspruch besteht bereits, wird aber ignoriert.
Maßnahmen für eine Generalüberholung des Pflegesystems
Investitionen möglich machen: Um die Versorgung vor Ort sicherzustellen, müssen Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich arbeiten können. Sie können nur investieren, wenn sie Geld verdienen und das geht nur, wenn sie leerstehende Pflegeplätze wieder besetzen können.
Mitarbeiter von Bürokratie befreien: Unser Pflegepersonal ist gut ausgebildet und hochmotiviert, Menschen zu helfen. Starre Vorgaben und Quoten ersticken nicht nur die Unternehmen, sondern entziehen auch dem Pflegepersonal die nötige Handlungssouveränität und Motivation.
Das Ergebnis zählt: Auf die Qualität der Pflege kommt es an, nicht auf die korrekte Durchführung von Prozessen oder die Einhaltung penibler Vorgaben. Eine zentrale Prüfinstanz sollte alle Prüfungen durchführen.
Pflegepolitik aus einer Hand: Der Bund muss die Pflegekompetenz von den Ländern zurückholen, um die Versorgung zu sichern.
„Skill Check“ für ausländisches Pflegepersonal: Nach einem „Skill Check“ sollten ausländische Pflegefachpersonen sofort als Fachpersonal eingesetzt werden. Zudem braucht es eine „Fast Lane“ nach bayerischem Vorbild für alle Bundesländer.
20240730_PM_Krise der Altenpflege_„Die Wahrheit ist am Bett“
Die Pflegeausbildung bleibt deutschlandweit am beliebtesten – ein Beweis, wie attraktiv der Pflegeberuf ist. Aber das Demografie-Dilemma bleibt, warnt der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP), und die Versorgungskrise werde sich ohne einen Systemwechsel weiter zuspitzen.
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Das Märchen vom unattraktiven Pflegeberuf ist auserzählt: Top-Ausbildungsvergütungen, überdurchschnittliche Gehälter und eine Job-Garantie machen die Pflegeausbildung zur beliebtesten im Land. Aber auch die guten Ausbildungszahlen können die Altenpflege nicht aus ihrem Demografie-Dilemma befreien. In Zukunft müssen immer mehr Menschen gepflegt werden, gleichzeitig scheidet Pflegefachpersonal altersbedingt aus dem Beruf aus. Die nachkommenden Jahrgänge werden diese Lücke trotz bester Ausbildungsbedingungen nicht füllen können.
Ein Neustart in der Pflege muss kommen. Die Personalquoten und -vorgaben kalkulieren mit Phantom-Pflegekräften, die es nicht gibt und nicht geben wird. Die Berufsquotierer haben vergessen, worum es eigentlich geht: eine sichere und gute Pflege für hochbetagte Menschen, die es verdient haben, dass wir uns um sie kümmern. „Versorgungssicherheit first“ muss die Devise sein. Lasst die Pflegenden ihren Beruf eigenverantwortlich ausüben, gebt den Pflegeeinrichtungen mehr Luft zum Atmen, statt sie immer weiter bürokratisch zu strangulieren.“
Die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts (DESTATIS) finden Sie hier.
Unsere Pressemitteilung finden Sie hier:20240724_PM_54400 neue Pflege-Azubis Pflegeausbildung am beliebtesten
Die Kosten für Pflegeheimplätze sind erneut gestiegen. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert den Gesetzgeber auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Bereitstellung von mehr Pflegeplätzen zu ermöglichen.
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Die gestiegenen Pflegeplatzkosten überraschen niemanden. Steigende Sachkosten sowie höhere Pflegelöhne treiben die Preise. Das bestätigt auch der aktuelle Regierungsbericht zur Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung. Das Trio Giffey-Spahn-Heil hat den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mit dem Versprechen, höhere Pflegelöhne gäbe es zum Nulltarif, Sand in die Augen gestreut. Die jetzige Regierung ignoriert das Problem. Pflegeplätze werden zunehmend zum Luxusgut.
Das Pflegepersonal verdient eine gute Bezahlung. Und es muss ihnen endlich ermöglicht werden, sich auf die Pflege von Menschen zu konzentrieren. Wenn Bürokraten sie mit unnötigem Papierkram beschäftigen, verschwenden wir ihre wertvolle Kompetenz und verbrennen Geld. Man schreibt ja auch nicht Piloten vor, ein Drittel ihrer Arbeitszeit mit Gepäckabfertigung am Flughafen zu verbringen.
Solange der Gesetzgeber in Bund und Ländern nicht begreift, dass Versorgungssicherheit an erster Stelle stehen muss, werden die Pflegeheimkosten weiter steigen. Pflegekräfte brauchen mehr Zeit für die Pflegebedürftigen. Es muss wieder um die Pflege und Zuwendung für die, die sie dringend benötigen, gehen und nicht um das Erfüllen von Quoten und das Ausfüllen von Formularen. Weniger Bürokratie, mehr Pflegeplätze – so lässt sich der Kostenanstieg zumindest abmildern und die Versorgung unserer Alten sichern.“
20240710_PM_Pflege wird zum Luxusgut
Pressemitteilung der vdek zu den Eigenanteilen:
https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2024/finanzielle-eigenbeteiligung-in-pflegeheimen-steigt-weiter.html
Der Bundesgesundheitsminister hat eine große Pflegereform angekündigt, nachdem er dieser im Mai noch eine Absage erteilt hatte. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) ist skeptisch und fordert, nun endlich die Versorgungssicherheit in den Blick zu nehmen.
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Wenn die Ampel die Ideen und die politische Kraft für eine Pflegereform hat, wie der Bundesgesundheitsminister beteuert, dann sei die Frage gestattet: Wo hat die Bundesregierung diese Ideen und politische Tatkraft in den letzten zweieinhalb Jahren versteckt? Im Mai noch hat der Gesundheitsminister einer Pflegereform eine Absage erteilt. Jetzt soll der Reformvorschlag im Herbst kommen und die Pflegekrise plötzlich eine lösbare Aufgabe sein – hoffentlich wird das nicht zu Lauterbachs Lachnummer.
Zu hoffen ist auch, dass der Minister die wichtigen Themen anpackt – zur Schaffung von Pflegeplätzen bei ambulanten Diensten und Pflegeheimen schweigt er bisher und referiert stattdessen über Finanzierungsfragen und Prävention. Auf keinen Fall darf das Pflegekompetenzgesetz jetzt weiter auf die lange Ministerialbank geschoben werden. Großspurig ankündigen und am Ende gar nichts auf die Kette kriegen – das wäre der ultimative Pflege-GAU für den Minister.“
PRESSEMITTEILUNG ZU DEN VORSCHLÄGEN ZUR NACHHALTIGEN FINANZIERUNG DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) kritisiert, dass die Bundesregierung keine Einigung zur Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung erzielen kann. Viele Pflegebedürftige würden inzwischen verzweifelt einen Heimplatz suchen.
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Bund und Länder müssen sich endlich zusammenreißen in der Pflegepolitik. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen suchen händeringend einen Platz im Pflegeheim oder einen ambulanten Pflegedienst, der sie versorgen kann. In einigen Regionen kommen schon jetzt 10 bis 15 akut Pflegebedürftige auf einen freien Heimplatz. Für sie ist es zweitrangig, wie die Altenpflege finanziert wird – sie brauchen eine gute Versorgung.
Anstatt weiter über die Finanzierung zu streiten, müssen sich die Bundes- und Landesregierungen gemeinsam mit der Pflegebranche auf ein tragfähiges Versorgungskonzept verständigen und die Versorgungskrise in der Altenpflege lösen. Wenn die Heime und ambulanten Dienste fehlen, kann kein Geld der Welt die Versorgung sichern. Sobald klar ist, wo die Reise in der Altenpflege hingeht, kann man sich auch auf eine Finanzierung der Reisekosten verständigen.“
20240626_PM_Pflegeversicherung Zusammenreißen, Finanzierungsstreit beenden, Versorgung sichern
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) wirft Bund und Ländern unterlassene Hilfeleistung gegenüber Pflegebedürftigen vor. Aus Angst vor politischen Entscheidungen schieben sie eine Pflegereform vor sich her. Bis eine neue Bundesregierung das Thema anpackt und umsetzt, werden Jahre vergehen.
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Bund und Länder machen sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Erst kapituliert das Bundesgesundheitsministerium vor der Mammutaufgabe, die Versorgung in der Altenpflege zu sichern. Jetzt erklärt auch die Gesundheitsministerkonferenz den pflegepolitischen Bankrott.
Alle haben sie Angst vor politischen Entscheidungen, die dringend notwendig sind. Bis eine neue Bundesregierung das Thema anpackt und umsetzt, werden Jahre vergehen. Dann werden wir über eine halbe Million mehr Pflegebedürftige haben als jetzt und schon heute ist die Versorgung vielerorts nicht mehr sichergestellt.
Bund und Länder überlassen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die händeringend einen Heimplatz oder einen ambulanten Dienst suchen, auf Jahre sich selbst.“
Hintergrund
Ende Mai dieses Jahres hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einer Pflegereform die Absage erteilt. Nun endete auch die Gesundheitsministerkonferenz für die Altenpflege ergebnislos. Nach den Bundestagswahlen ist frühestens 2026 mit einer arbeitsfähigen Bundesregierung zu rechnen – ob und wann die eine Pflegereform beschließt und umsetzt, ist ungewiss.
Gesundheitsministerkonferenz: „Bundesländer müssen bei Diskussion um Pflegereform einschreiten“
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert von den Teilnehmenden der am 12. und 13. Juni stattfindenden Gesundheitsministerkonferenz (GMK) ein Zeichen, dass sie die Pflege noch nicht abgeschrieben haben. Die Erfüllung eigener Pflichten würde Forderungen an den Bund Nachdruck verleihen.
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Wenn Kanzler und Bundesgesundheitsminister sich nicht einigen können über die Notwendigkeit einer Pflegereform in dieser Legislaturperiode, dann müssen die Bundesländer einschreiten und die Bundesregierung zu einer Pflegereform drängen. Wenn sie damit scheitern, wäre das die nächste pflegepolitische Bankrotterklärung.
Pflegeheime schließen, ambulante Versorgungsverträge werden gekündigt, Pflegebedürftige bleiben auf der Strecke. Daran sind auch die Bundesländer schuld, weil sie seit Jahrzehnten die Kosten für Erhalt und Ausbau der pflegerischen Infrastruktur den Pflegebedürftigen und Heimen aufbürden. Übertriebene Bauvorgaben und Fantasie-Fachkraftschlüssel der Länder erschweren die Versorgung zusätzlich. Das sind skandalöse Zustände, an die sich Pflegebedürftige und -einrichtungen nicht gewöhnen wollen und dürfen.
Pflicht erfüllen, seinen Job erledigen – es wird Zeit, dass Bund und Länder wieder diese Basistugenden beherzigen. Das schulden sie den Pflegebedürftigen.“
20240611_PM_Bundesländer müssen bei Diskussion um Pflegereform einschreiten