Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kämpfen mit immer höheren Zuzahlungen. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert wirksame Reformen statt weiterer Regulierungen – und schlägt eine Senkung der Eigenanteile bis zu 1.000 Euro vor.
Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Pflege wird immer teurer. Pflegebedürftige spüren das direkt bei den steigenden Eigenanteilen. Arbeitnehmer und Unternehmen merken es an der Abgabenlast, die immer weniger Netto vom Brutto lässt.
Das ist das Ergebnis jahrelanger unehrlicher Pflegepolitik. Die demografische Entwicklung und steigenden Lohnkosten sind keine Überraschung. Doch statt die Herausforderungen anzugehen, haben Politik und Kassen die Pflege in die Krise bürokratisiert. Nun setzen sie auf noch mehr Regulierung. Doch Mängel müssen beseitigt werden – nicht verwaltet.
Damit Pflege wieder bezahlbar wird, müssen die Eigenanteile entrümpelt werden: Bis zu 1.000 Euro weniger im Monat sind möglich, wenn Behandlungspflege, Ausbildungskosten und Investitionen nicht länger auf Pflegebedürftige abgewälzt werden. Pflegebedürftige brauchen und verdienen eine Atempause.
Die Rahmenbedingungen müssen es Pflegeunternehmen ermöglichen, mehr Menschen gut versorgen zu können. Die wertvolle Arbeitszeit der Pflegefachleute muss klug und effizient eingesetzt werden, denn der Pflegebedarf wächst, während die finanziellen und personellen Ressourcen bestenfalls stagnieren. Ohne effizientere Pflege bleiben Millionen Menschen unversorgt. Bessere Angebote statt Verteilungsbürokratie – nur so stoppen wir die Kostenspirale.“
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) blickt mit Sorge auf das Jahr 2025. Auch 2024 wurde das Heimsterben nicht gestoppt, vielerorts verschärft sich die Versorgungslage. Der AGVP fordert ein entschlossenes Handeln der nächsten Bundesregierung.
Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen verlässliche Pflege. Doch immer mehr Menschen landen auf Wartelisten oder finden kein Pflegeheim in der Nähe. Das ist das Ergebnis einer Pflegepolitik der unterlassenen Hilfeleistung von Gesundheitsminister Lauterbach. Seine Politik führt zu Pflegenotstand und Staatspflege, in der überforderte Kommunen knappe Heimplätze zuteilen. Der Vertrauensverlust der Menschen in die Pflegeversicherung ist folgerichtig und alarmierend.
Pflegeanbieter können Versorgungssicherheit nur mit fairen Rahmenbedingungen garantieren. Die nächste Bundesregierung muss Investitionen in Pflegeplätze fördern und die Pflegekrise sofort angehen.“
Forderungen für eine zukunftsfähige Pflege
Angesichts einer alternden Bevölkerung, die bis 2030 zu etwa zwei Millionen zusätzlichen Pflegebedürftigen führen könnte, fordert der AGVP massive Reformen:
• Investitionen fördern: Ohne massive Investitionen und faire Rahmenbedingungen wird es den nötigen Ausbau der Altenpflege nicht geben.
• Bürokratie abbauen: Pflegepersonal muss sich auf seine eigentliche Arbeit konzentrieren können, statt in Verwaltungsaufgaben zu versinken. Eine Zusammenlegung von Heimaufsicht und Medizinischem Dienst könnte Belastungen weiter reduzieren und dem Pflegepersonal mehr Zeit für Pflege und Zuwendung verschaffen.
• Flexiblere Personalplanung: Starre Personalschlüssel müssen weg – in der Altenpflege muss es um Ergebnisqualität gehen, nicht um Quoten und Formulare.
• Finanzierung anpassen: Pflege muss finanzierbar bleiben, ohne die Beitragslast endlos zu erhöhen.
20250102_PM_Jahresausblick 2025_Deutschland darf nicht Land der Wartelisten werden
In ihren Wahlprogrammen bleiben Grüne und FDP überzeugende Antworten auf das Heimsterben schuldig. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) kritisiert die realitätsfremde Pflegepolitik der Grünen und die Planlosigkeit der FDP.
Zum Wahlprogramm der Grünen erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Die Grünen betonen, eine verlässliche und bezahlbare Pflege für alle zu wollen. Wie sie das schaffen wollen, bleibt schleierhaft. Unwissenschaftliche Personalschlüssel aus dem letzten Jahrtausend forcieren schon heute den Versorgungsabbau in der Altenpflege und verhindern vielfach, dass Pflegebedürftige ihre dringend benötigte Versorgung erhalten. Hier die ohnehin falschen Vorgaben noch einmal zu verschärfen, bedeutet, Pflegebedürftige in Not im Stich zu lassen.
Hinzu kommt die einseitige, rückwärtsgewandte und realitätsfremde Bevorzugung freigemeinnütziger und kommunaler Träger gegenüber privaten Pflegeanbietern. Die Grünen ebnen damit den Weg zurück ins Pflege-Mittelalter vor Einführung der Pflegeversicherung. Damals versuchten überforderte Kommunen, die Pflege in maroden Gebäuden mit antiquierten Versorgungskonzepten zu organisieren. Angesichts gigantischer Herausforderungen in der Altenpflege können wir uns keine Politik leisten, die mit der Ideologie von vorgestern die Probleme von heute und morgen lösen will.“
Zum Wahlprogramm der FDP erklärt der AGVP-Präsident: „Das pflegepolitische Lebenszeichen der FDP in Form ihres Wahlprogramms ist nach dreijähriger Funkstille begrüßenswert. Die FDP erkennt als einzige Partei, dass eine sichere pflegerische Versorgung von starken Pflegeanbietern abhängt. Der Abbau von überholten Vorgaben und Doppelprüfungen ist überfällig und entlastet Pflegepersonal und Einrichtungen.
Doch das liberale Programm bleibt Stückwerk. Es fehlt ein klarer Plan für den notwendigen, massiven Ausbau der Pflegeinfrastruktur. Angesichts der demografischen Realität brauchen wir mehr als punktuelle Verbesserungen.“
20241218_PM_Wahlprogramme_Grüne gehen rückwärts, FDP liefert Stückwerk
Das CDU/CSU-Wahlprogramm kündigt an, neue Wege in der Pflege zu gehen. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) begrüßt einige Ansätze, warnt aber, dass die Vorschläge der Union nicht ausreichen für die Bewältigung der Pflegekrise.
Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Das Pflege-Programm der Union enthält gute Ansätze, greift aber zu kurz angesichts der enormen Herausforderungen. Es bleibt unklar, wohin genau die Union in der Pflegepolitik will und diese Unklarheit verhindert dringend notwendige Investitionen.“
Lob für Bürokratieabbau und Pflegebudget:
Der AGVP begrüßt, dass die Union Bürokratie abbauen und die Belastung des Pflegepersonals verringern möchte. „Die mögliche Zusammenlegung von Heimaufsicht und Medizinischem Dienst kann die Effektivität der Prüfungen steigern und die Zeit und Ressourcen des Pflegepersonals schonen. Auch das Pflegebudget ist ein richtiger Schritt, um den Bürokratie-Dschungel zu lichten und die Wahlfreiheit der Pflegebedürftigen zu stärken,“ so Greiner.
Unklare Maßnahmen und fehlende Investitionen:
Unklar bleibt, wie die Union die Versorgungssicherheit garantieren will. Greiner kritisiert: „Die nächste Bundesregierung muss Versorgungssicherheit zur Priorität machen – Pflege First! Doch das wird nichts ohne berechenbare und faire Rahmenbedingungen für Pflegeunternehmen, die in den Ausbau von Pflegeplätzen investieren. Die Union muss konkrete Antworten liefern – sonst wird sie im Falle der Übernahme von Regierungsverantwortung genauso an der Pflegekrise scheitern wie die Ampel.“
20241217_PM_CDU-Wahlprogramm_Gute Ansätze aber keine Antwort auf Pflegekrise
Das SPD-Wahlprogramm zur Pflege setzt auf kommunale Steuerung und eine Deckelung der Eigenanteile. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) kritisiert diese Pläne als realitätsfern und warnt vor den Konsequenzen für Pflegebedürftige und Pflegeunternehmen.
Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Die Herausforderungen in der Pflege sind riesig und die SPD hat es immer noch nicht verstanden. Mit der Deckelung der Eigenanteile und kommunaler Steuerung gibt die Partei in der Sackgasse Vollgas. Die Kommunen sollen entscheiden, wo und von wem Pflegeangebote geschaffen werden – dabei sind sie schon jetzt heillos überfordert, etwa bei der Bearbeitung von Sozialhilfeanträgen. Deshalb gehen schon jetzt Pflegeeinrichtungen reihenweise in die Insolvenz. Wer Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen wirklich helfen will, muss den Ausbau von Pflegeplätzen fördern, nicht die Nachfrage künstlich einschränken.“
Unrealistische Konzepte und fehlende Antworten:
„Die SPD wirbt mit Deckelungen und besseren Leistungen für pflegende Angehörige – das ist populär, aber ohne solide Finanzierung nicht umsetzbar. Mit ihren unrealistischen Vorstellungen gefährdet die SPD nicht nur die Altenpflege, sondern auch das Vertrauen ihrer Wähler.“
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fällt ein harsches Urteil über die pflegepolitische Bilanz der Ampel-Regierung. AGVP-Präsident Thomas Greiner erwartet von der neuen Bundesregierung „Pflege first“ – die Pflegepolitik müsse Topthema werden. In das 100-Tage-Programm gehörten auch Maßnahmen zur Senkung der Eigenbeiträge und zur Stabilisierung der pflegerischen Versorgung.
Greiner erklärte: „Drei verlorene Jahre in der Pflegepolitik liegen hinter uns, Deutschland hat Versorgung abgebaut, statt sie auszubauen und die stationäre Altenpflege wurde wie das Schmuddelkind der Pflegepolitik behandelt. Die Bilanz der vergangenen drei Jahre ist eine Bankrotterklärung.“
Greiner kritisiert, dass die Bundesregierung die explodierenden Eigenbeiträge sehenden Auges hingenommen hat. Dabei seien Senkungen von bis zu 1.000 Euro möglich, wenn man diejenigen zur Finanzierung heranziehe, die ohnehin zuständig sind: „Die Länder und Kommunen müssen endlich die Investitionskosten übernehmen. Die Fachkräftesicherung in der Altenpflege ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und deshalb sollten die Ausbildungskosten von Ländern und Kassen übernommen werden, statt sie allein bei den Pflegebedürftigen abzuladen. Und wenn die medizinische Behandlungspflege in der stationären Pflege über die Krankenkassen finanziert würde, wie es in der ambulanten und häuslichen Pflege der Fall ist, ließen sich die Eigenbeiträge um weitere 350 bis 400 Euro senken – man muss es nur wollen.“
Die Krise der Altenpflege müsse endlich ernst genommen werden, fordert der AGVP-Präsident: „Die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen wird weiter steigen, das verfügbare Personal, um diese Menschen zu versorgen, wird demografisch bedingt sinken. Es gibt innovative Modelle und neue Wohnformen, um dieser Herausforderung zu begegnen, aber sie werden nicht genutzt und gefördert. Stattdessen drangsaliert man Pflegeanbieter mit Bürokratie und aus der Zeit gefallenen Personalvorgaben. Mehr Vertrauen in die Menschen, die an den Betten stehen und sich um die Alten kümmern – das würde unserem Pflegesystem guttun.“
Scharf kritisiert Greiner die unzureichende Zahlungsmoral und fordert die Einführung von Strafzinsen: „Die Pflegeanbieter müssen ständig in Vorleistung gehen und auf ihr Geld warten, weil die Kassen und Sozialhilfeträger sich alle Zeit der Welt nehmen bei der Vergütung. So fährt die Pflege an die Wand, weil viele Unternehmen nicht die entsprechenden Reserven haben. Wer zu spät zahlt, den bestraft der Zins – das muss künftig auch in der Altenpflege gelten.“
Die privaten Pflegeunternehmen seien mittlerweile das Fundament der Altenpflege in Deutschland. Ohne sie würde das Pflegesystem kollabieren. „Damit die Pflegeanbieter weiter für die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen sorgen können, muss die nächste Bundesregierung sofort ins Handeln kommen und für stabile Rahmenbedingungen sorgen, die Investitionen und den Betrieb von Pflegeeinrichtungen dauerhaft ermöglichen“, fordert Greiner.
20241205_PM_PK_Deutlich weniger Eigenbeiträge sind möglich
Einladung zum Pressefrühstück anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahlen Vorstellung der Forderungen des Arbeitgeberverbands Pflege an eine neue Bundesregierung
Was eine neue Bundesregierung sofort anpacken muss:
Das 100-Tage-Programm zur Stabilisierung der Altenpflege
Sehr geehrte Damen und Herren,
verlorene Jahre liegen hinter uns, notwendige Reformen in der Altenpflege wurden verschoben, verschleppt und versäumt. Die Altenpflege muss raus aus der Nische und Top-Thema werden, die Pflegeunternehmen, ihre Beschäftigten und die Pflegebedürftigen brauchen kompetente und verlässliche Partner im Bund, in den Ländern, bei Kassen und Kommunen.
Pflege first: Die nächste Bundesregierung muss die Altenpflege auf die eins setzen. Was aus Sicht des Arbeitgeberverbands Pflege in den ersten 100 Tagen dringend angepackt werden muss, darüber möchten
Thomas Greiner, Präsident, und Isabell Halletz, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes Pflege, informieren und laden Sie herzlich zu unserem Pressefrühstück ein am:
Donnerstag, den 5. Dezember 2024
um 10.00 Uhr
im Hotel Albrechtshof, Albrechtstraße 8, 10117 Berlin
Melden Sie sich gern an, unter
presse@arbeitgeberverband-pflege.de
Telefon: +49 (0)30 67 80 63 710
oder Fax: +49 (0)30 67 80 63 722
Neues Präsidium des Arbeitgeberverbands Pflege gewählt: Versorgungssicherheit muss Topthema im Wahlkampf werden
Bei der Mitgliederversammlung des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) hat der Verband ein erweitertes Präsidium gewählt. Top-Thema des Verbands mit Blick auf die Bundestagswahlen ist die Versorgungssicherheit in der Altenpflege.
Die AGVP-Mitglieder haben ein neues Präsidium gewählt und das nun fünfköpfige Gremium mit erfahrenen Branchenvertretern besetzt. Gewählt wurden Dr. Daniela Kirsch (Mitglied der Geschäftsleitung Pro Seniore/Victor’s Group) als Vizepräsidentin sowie Christian Gharieb (Chief Operating Officer Korian Deutschland), Sebastian Kabak (Vorsitzender der Geschäftsführung Kursana, Mitglied des Vorstands Dussmann Group) und Kaspar Pfister (Geschäftsführender Gesellschafter BeneVit Gruppe) als Vizepräsidenten.
Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Unsere Mitglieder und das neu besetzte AGVP-Präsidium waren sich auf der Mitgliederversammlung einig: Unsere Mission ist und bleibt die Sicherung der pflegerischen Versorgung für die bald sechs Millionen Pflegebedürftigen in diesem Land. Erreichen können wir das nur mit leistungsfähigen privaten Pflegeunternehmen. Das haben die letzten 30 Jahre eindrücklich gezeigt.
Pflege First – die Sicherung der Altenpflege muss für die nächste Bundesregierung absolute Priorität haben. Der Wahlkampf läuft, deshalb unser Appell an alle Pflegebedürftigen und Angehörigen: Nutzen Sie jede Gelegenheit zu fragen, wie Kandidaten und Parteien die Pflegeversorgung sichern wollen. Niemand, der am 23. Februar 2025 in den Bundestag gewählt wird, darf sich vor diesem Thema drücken. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen sich auf einen gesicherten Zugang zu professioneller Pflege verlassen können. Dafür zahlen wir schließlich in die Pflegeversicherung ein.“
20241121_PM_Neues AGVP-Präsidium_Versorgungssicherheit muss Topthema im Wahlkampf werden
Diese Legislatur droht eine Nullrunde für die Altenpflege zu werden. Schon heute erhalten Pflegebedürftige oft nicht die Leistungen, die ihnen zustehen. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert klare Prioritäten und Reformen mit dem Fokus auf die Versorgungssicherheit.
AGVP-Präsident Thomas Greiner warnt: „Die Ampel-Bilanz in der Altenpflege ist düster: Die Pflegeversicherung steht kurz vor der Pleite, die Kosten steigen und gleichzeitig bricht die Versorgung weg. Gesundheitsminister Lauterbach mag Kürzungen ausgeschlossen haben, aber das ist blanker Hohn für die vielen Pflegebedürftigen, die längst einer kalten Rationierung ausgesetzt sind. Über 1.000 Insolvenzen und Schließungen in der Altenpflege sprechen eine deutliche Sprache.
Die Bundesregierung muss den Fokus auf die Versorgungssicherheit legen. Stärkung des Pflegestudiums, einheitliche Assistenzausbildung, Kompetenzerweiterungen für Pflegefachleute – alles schön und gut. Aber ohne funktionierende Pflegeunternehmen keine Versorgungssicherheit. Knapp die Hälfte der Betriebe schreibt heute rote Zahlen – so wird der dringende Ausbau der Infrastruktur unmöglich. Faire und stabile Rahmenbedingungen sind das Gebot der Stunde. Wenn diese Regierung das Ruder nicht herumreißt, muss es die nächste umso energischer tun mit der klaren Botschaft: Versorgungssicherheit first.
Unser Ziel ist gute Pflege für alle – doch das erreichen wir nur, wenn die unternehmerische und pflegerische Verantwortung in die Hände der Pflegeprofis vor Ort gelegt wird. Nur so hat die Altenpflege eine Zukunft.“
20241105_PM_Pflege-Reformagenda_Vorfahrt für Versorgungssicherheit
Immer teurer, immer weniger Versorgung: Wo bleibt der Befreiungsschlag für die Altenpflege?
Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen die Pflegekosten rasant. Auch die Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wachsen. Parallel werden die Wartelisten für einen Pflegeplatz immer länger. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert daher einen Befreiungsschlag.
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Die Eigenanteile für Heimbewohner auf Rekordniveau, die Pflegeversicherung vor der Pleite, die Wartelisten für Pflegeplätze so voll, dass man Heime doppelt belegen könnte – das ist die Ampel-Bilanz in der Pflegepolitik. Wo bleibt der Befreiungsschlag, eine Pflegereform, die sich an der Realität orientiert und nicht an Vorschriften und Kennzahlen aus dem Bürokratenraumschiff?
Die Pflegepolitik fährt an die Wand. Statt das Steuer rumzureißen und den Kurs zu ändern, wird weiter Gas gegeben: höhere Beiträge, mehr Bürokratie und unrealistische Personalvorgaben. Und bloß nichts neues: Den Pflegeprofis in den Heimen wird nicht zugetraut, gute Versorgung eigenständig zu organisieren. Die Digitalisierung wird verschlafen und die starre Trennung zwischen ambulanter, stationärer und Angehörigenpflege wird angebetet wie das goldene Kalb.
Wenn die Ampel so weiter macht, kann man die angekündigte Pflegereform gleich vergessen. Leidtragende sind die Pflegebedürftigen, die nicht die notwendige professionelle Versorgung erhalten, und die Familien, die durch die doppelte Belastung von Pflege und Erwerbsarbeit zerrieben werden. Wer gute und bezahlbare Pflege für alle will, muss Freiräume für die Pflegefachleute und Einrichtungen schaffen. Nur so lassen sich die Kostenspirale nach oben und der Versorgungssturz nach unten stoppen.“
20241030_PM_Immer teurer, immer weniger Versorgung_Pflege braucht Befreiungsschlag
Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. zum Referentenentwurf eines Entwurfes eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)
Die Anzahl der pflegebedürftigen und zu versorgenden Menschen wird weiter steigen. Das Personal, um diese Menschen zu versorgen, wird demografisch bedingt sinken. Ob dieses Gesetz dazu beitragen wird, die bereits laufende Versorgungskrise zu lindern oder sogar aufzuhalten, bleibt abzuwarten. Es gibt einige wichtige und gute Punkte, wie die geplante Kompetenzerweiterung der Pflegefachkräfte, die Erweiterung der pflegerischen Versorgungsmöglichkeiten und die Verbesserungen der Verfahren zur Vergütungsvereinbarung, die vielversprechend und zukunftsweisend sind. Allerdings ist völlig unverständlich, weshalb der Gesetzgeber sich gerade bei der Planung der pflegerischen Infrastruktur, also bei der Bereitstellung pflegerischer Dienste und Einrichtungen, dafür entscheidet, diese künftig in kommunale Hände legen zu wollen, sowie auch den Kontrahierungszwang auflösen will.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme hier: 2024.09.30_AGVP_Stellungnahme PKG
Pflegeversicherung vor dem Kollaps: Bundesregierung blockiert Pflege-Erfolgsmodell trotz großer Einsparpotenziale
Der Pflegeversicherung droht die Insolvenz. Der scheinbar einzige Ausweg ist der Griff in die Taschen der Beitragszahler. Für den Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) ist es daher unbegreiflich, dass ein erprobter Lösungsansatz vor dem Aus steht.
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Es ist paradox: Mit dem stambulanten Versorgungsmodell existiert ein Pflegekonzept, das nachweislich Kosten senkt und von Pflegebedürftigen über die Pflegefachleute bis zu den Kommunen von allen Beteiligten begrüßt wird. Doch anstatt angesichts der knappen Kassen der Pflegeversicherung dieses fertige Konzept unverzüglich, unkompliziert und flächendeckend einzusetzen, steht es jetzt auf der Kippe. Man kann den Eindruck gewinnen, Politik und Pflegekassen wollten in Wahrheit gar nicht sparen, sondern lieber weiterhin in die Taschen der Beitragszahler greifen, um ihre eigenen Löcher zu stopfen. Das stambulante Erfolgsmodell muss ohne Wenn und Aber ins Pflegekompetenzgesetz!
Die stambulante Pflege vereint die Versorgungssicherheit eines Pflegeheims mit der Selbstbestimmtheit der ambulanten Pflege und der Geselligkeit von Pflege-Wohngemeinschaften. Das Mitmach-Pflegeheim des Modellprojekts stößt bei Angehörigen, Pflegebedürftigen und vielen interessierten Kommunen seit Jahren auf größte Zustimmung. Der allgemeine Zustand der Bewohner verbessert sich nach dem Einzug bei rund 30 Prozent und der Pflegegrad konnte deshalb oft zurückgestuft werden. Der Eigenanteil ist um bis zu 1.000 Euro pro Monat günstiger und die Kassen können bis zu 14.000 Euro im Jahr pro Bewohner einsparen. Kein Wunder, dass Bürgermeister in ganz Deutschland es vehement fordern – sie wissen, wie ihre Kommunen davon profitieren könnten.
Politiker, Verbände und Kassenfunktionäre betonen in allen Konzeptpapieren die Notwendigkeit, professionelle und Angehörigenpflege zu verzahnen. Doch wenn die Chance zur umfassenden Umsetzung besteht, bekommen sie kalte Füße. Mit dieser Innovationsfeindlichkeit schaufelt sich die Pflegepolitik ihr eigenes Grab. Der stambulante Weg ist bewährt – wird er jetzt nicht genutzt, bleibt die Pflege ein Fass ohne Boden.“
20241008_PM_Bundesregierung blockiert Pflege-Erfolgsmodell trotz großer Einsparpotenziale
Anlässlich der morgigen Verbändeanhörung zum Pflegekompetenzgesetz warnt der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP), dass das Gesetz in seiner jetzigen Form dringende Investitionen in die Altenpflege blockieren würde. Die Sicherung der pflegerischen Versorgung müsse an erster Stelle stehen.
Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Der gesamte Gesetzentwurf enthält nichts, was Unternehmen motiviert, in die Altenpflege zu investieren. Im Gegenteil: Die Pläne zur Abschaffung des Kontrahierungszwangs und die Einführung einer verbindlichen kommunalen Pflegeplanung wirken als Investitions-Vollbremsung. Schon heute sind Kommunen und Kassen mit ihren Aufgaben überfordert. Jetzt sollen sie inmitten einer Versorgungskrise entscheiden, wo, wie und in welchem Umfang Pflegeangebote geschaffen werden – so werden Pflegeplätze vernichtet.
Die Altenpflege braucht keine weitere Planungsbürokratie, sondern massive Investitionen, um die Pflege für die steigende Zahl Pflegebedürftiger zu sichern. Daran müssen sich pflegepolitische Entscheidungen messen lassen – und genau an diesem Anspruch scheitert das Pflegekompetenzgesetz.“
Begriffserklärung Kontrahierungszwang
Der Kontrahierungszwang gemäß § 72 SGB XI sichert Pflegeeinrichtungen, die strenge Vorgaben erfüllen, den Anspruch auf einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen. Fällt dieser weg, besteht keine Garantie, dass die Millioneninvestitionen für den Aufbau einer Pflegeeinrichtung auch in deren Betrieb und in die Versorgung Pflegebedürftiger fließen.
Im ihrem neuen Pflegepapier macht die CSU weitreichende Reformvorschläge für die Altenpflege. Ohne stabil finanzierte Pflegeeinrichtungen ist aber jeder Plan zum Scheitern verurteilt, warnt der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP).
Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Der Pflegeplan der CSU wird scheitern, wenn die Finanzierung der Pflegeeinrichtungen und damit die Versorgung von immer mehr Pflegebedürftigen nicht gesichert wird. Ohne ausreichende professionelle Pflegeangebote brechen selbst bestens unterstützende Angehörige unter der Doppelbelastung zusammen. Bei Siemens und Audi stehen dann die Bänder still, denn wer pflegt, kann nicht gleichzeitig die Wirtschaft am Laufen halten. Ein paar Förderungen reichen nicht aus – Investitionen in die Altenpflege müssen sich wieder lohnen. Die Altenpflege hat nur eine Zukunft, wenn auch die Pflegeunternehmen eine Perspektive haben und stabile Rahmenbedingungen erhalten.
Entbürokratisieren, Pflegepersonal steuerlich entlasten, die Anwerbung von Pflegehilfspersonal erleichtern – das ist alles richtig. Aber ohne stabile Finanzierung der Pflegeeinrichtungen bleiben immer mehr alte Menschen unversorgt – auch im Freistaat.“
Hintergrund
Bei ihrer Arbeitstagung in Kloster Banz hat die bayerische CSU-Landtagsfraktion ein Pflege-Positionspapier mit dem Titel „Pflege-Revolution für die Pflege der Zukunft: Demografiefest, Generationengerecht, Qualitätsorientiert“ beschlossen.
Fake News zu Azubi-Gehältern: Lisa Paus und Karl Lauterbach verbreiten Falschinformationen
Das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz soll die Vergütung für Auszubildende der Pflegefachassistenz gesetzlich regeln. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) stellt klar, dass private Unternehmen längst Ausbildungsvergütungen zahlen.
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Angehende Pflegeassistentinnen und -helfer erhalten immer eine Ausbildungsvergütung – zumindest bei privaten Pflegeunternehmen. Welche Auszubildende arbeitet heute noch ohne Gehalt? Die Behauptung, 50 Prozent der Auszubildenden blieben unbezahlt und diese Lücke würde durch das Gesetz geschlossen, ist schlicht falsch.
Diese ministeriale Falschdarstellung ist leider nur ein billiger Versuch der Profilierung – auf Kosten potenzieller Auszubildender, die in die Irre geführt werden, und auf Kosten der gesamten Pflegebranche.“
Hintergrund
Bisher gab es 27 verschiedene Pflegehilfs- und -assistenzausbildungen in den Bundesländern. Diese sollen nun von einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung abgelöst werden. Nur in einigen der einschlägigen Landesgesetze wurde die Ausbildungsvergütung explizit geregelt. Es werden aber flächendeckend Ausbildungsvergütungen gezahlt. In einer gemeinsamen Pressemitteilung hatten das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium behauptet, nur 50 Prozent der Auszubildenden der Pflegehilfs- und -assistenzberufe erhielten bisher eine Ausbildungsvergütung.
20240919_PM_Karl Lauterbach und Lisa Paus_Fake-News zu Azubi-Gehältern
Gesundheitsminister Lauterbach muss aufwachen: Hochrechnung zeigt alarmierende Versorgungslücke in der Pflege
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) warnt angesichts eigener Hochrechnungen eindringlich vor einer Verharmlosung der Versorgungskrise in der Altenpflege. Der dringend benötigte Ausbau der Pflegeplätze bleibt aus, während die Zahl der Pflegebedürftigen stetig steigt.
AGVP-Präsident Thomas Greiner ist alarmiert: „Bis 2040 benötigen wir jedes Jahr rund 17.000 zusätzliche Pflegeheimplätze. Das sind 217 neue Pflegeheime jährlich. Doch anstatt den Ausbau und die Zukunft der Altenpflege voranzutreiben, verlieren wir weiterhin Plätze – allein im letzten Jahr etwa 16.000. Es ist ein Skandal, dass die verantwortlichen Pflegekassen und Politiker den Menschen weismachen wollen, die Krise sei nicht so gravierend. Wer acht Heime abtelefonieren muss, um überhaupt auf eine Warteliste zu kommen, verliert den Glauben an einen funktionierenden Staat. Wenn Politik und Pflegekassen jetzt nicht umsteuern, fehlen uns 2024 und 2025 zusammengenommen circa 450 Heime und 33.000 Plätze in den Pflegeheimen.
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass es auch anders geht. 2008 und 2009 wurden pro Jahr rund 330 Pflegeheime mit über 23.000 Plätzen neu eröffnet. Das beweist: Mutige Unternehmerinnen und Unternehmer können die Versorgung schnell ausbauen – wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Leider hat die Pflegepolitik der letzten Jahre die Altenpflege frontal gegen die Wand gefahren. Der Gesetzgeber muss aus den Erfolgen der Vergangenheit lernen und Pflegereformen anstoßen, die verlässliche Rahmenbedingungen für Angehörige, Pflegebedürftige, Pflegepersonal und Betreiber von Pflegeheimen schaffen. Nur wenn Pflegeeinrichtungen auch wirtschaftlich arbeiten können, werden sie in den dringend nötigen Ausbau investieren. Ohne Investitionen und unternehmerisches Risiko wird es zukünftig keine gute Pflege geben.“
Unsere Quellen und grafische Darstellungen der Versorgungsentwicklung finden Sie hier im Anhang:
20240912_PM_Hochrechnung zeigt Pflege-Versorgungslücke
20240912_Anhang zur PM_Hochrechnung zeigt Pflege-Versorgungslücke
Neue Deutschlandkarte zeigt erschreckendes Ausmaß des Heimsterbens – Schon über 1000 Einrichtungen betroffen
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) hat die aktualisierte „Deutschlandkarte Heimsterben“ veröffentlicht, die über 1000 Insolvenz- und Schließungsfälle seit Anfang 2023 dokumentiert. Der AGVP fordert von Politik und Kostenträgern, Maßnahmen zu ergreifen, um das Heimsterben zu beenden.
Dazu AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Die Karte macht deutlich, dass das Heimsterben fortschreitet. 1097 Pflegeeinrichtungen sind seit 2023 von Angebotseinschränkungen, Insolvenz oder Schließung betroffen. Die Pflegebedürftigen leiden unter dem Versorgungsabbau, gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen. Pflegedienste müssen Anfragen ablehnen oder kündigen Verträge, die Wartelisten für einen Platz im Pflegeheim werden immer länger. Die Kassen und Bundesländer kommen ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Versorgung der alten Menschen sicherzustellen – die Versorgungskrise geht auch auf ihr Konto. Und bei allem steigen die Kassenbeiträge trotz schwindender Versorgung. Lauterbachs Irrweg muss gestoppt werden.
Keine Ausreden mehr, endlich anpacken: Wir fordern Strafzinsen für säumige Kostenträger und eine verlässliche Politik, die stabile Rahmenbedingungen für Pflegeeinrichtungen garantiert. Künftig muss klar sein, wie Einrichtungen mit guter Pflege auch finanzielle Überschüsse erzielen. Für die alten Menschen und ihre Angehörigen fordern wir umfassende Schadensersatzansprüche gegenüber den Kostenträgern und einen Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz.“
Deutschlandkarte Heimsterben
Zur Karte
Die Deutschlandkarte Heimsterben dokumentiert Pflegeangebote, die seit 01. Januar 2023 von Insolvenz, Schließung oder anderen öffentlich bekannten Angebotseinschränkungen betroffen waren oder sind. Mit Stand 31. Juli 2024 waren 1097 Pflegeangebote betroffen.
Sie können verschiedene Ebenen der Karte in der interaktiven Kartenübersicht ein- und ausschalten. Damit können Sie nach Zeiträumen (2023 oder 2024 bisher) sowie nach Versorgungsformen und Arten der Angebotseinschränkungen differenzieren.
Die Symbole auf der Karte sortieren sich nach Farbe und Form:
- Ein Pin steht für eine geschlossene Einrichtung, ein Punkt für eine Insolvenz.
- Die Farbe Rot verweist auf den stationären Bereich, die Farbe Gelb auf den ambulanten und die Farbe Lila auf Tages- und Kurzzeitpflegen.
- Türkise Pins stehen für geschlossene Senioren-Wohngemeinschaften und Einrichtungen des betreuten Wohnens. Ab 2024 stehen auch türkise Punkte für von Insolvenz betroffene Senioren-Wohngemeinschaften und Einrichtungen des betreuten Wohnens.
- Orangene Punkte stehen für eine Angebotseinschränkung, wie etwa Vertragskündigungen oder Aufnahmestopps bei ambulanten Diensten.
Die Pressemitteilung und weitere Informationen zur Deutschlandkarte Heimsterben finden Sie hier:
- Pressemitteilung: Deutschlandkarte Heimsterben 2024
- Pressemitteilung: Einordnung des Arbeitgeberverbands Pflege
- Deutschlandkarte Heimsterben
Methodische Hinweise zur Datenbasis der Deutschlandkarte Heimsterben
Allgemein: Es wurden lokale, regionale und überregionale Meldungen ausgewertet. Es ist von einer Untererfassung auszugehen, da nicht immer berichtet wird. Entscheidend für die Aufnahme in die Karte ist der Zeitpunkt der Berichterstattung. Häufig gibt es in der Langzeitpflege Mischeinrichtungen, die verschiedene Services (betreutes Wohnen, ambulant, stationär) anbieten. Diese Angebote werden in der Regel separat dargestellt. Kurzzeitpflegen werden bei enger Anbindung an eine stationäre Einrichtung nicht erfasst. Viele stationäre Einrichtungen haben zusätzlich Tages- und Kurzzeitpflegeplätze, die bei Schließungen und Insolvenzen ebenfalls betroffen sind. Auf der Karte wird dementsprechend die Kombination „stationär+Tages-/Kurzzeitpflege“ in der Regel als „stationär“ dargestellt. Aufgrund der Methode ist allgemein von einer Untererfassung der Insolvenzen und Schließungen auszugehen.
Ist bekannt, dass eine Einrichtung als Teil einer Insolvenz geschlossen wird, so wird diese Einrichtung aus der Zahl und Darstellung der Insolvenzen abgezogen und den Schließungen zugeschlagen. Das gilt in der Darstellung auch für Einrichtungen, die 2023 insolvent gingen und 2024 schließen mussten, allerdings aus methodischen Gründen nicht zwingend für die Erfassung der Zahl. Einzelne Doppel-Zählungen sind dementsprechend nicht ausgeschlossen. Aufgrund der strukturellen Untererfassung ist verglichen mit unseren erhobenen Zahlen dennoch von einer höheren tatsächlichen Zahl der Schließungen und Insolvenzen auszugehen. Einzelne Einrichtungen werden zwar gezählt, sind aber nicht auf der Karte vermerkt, da der Standort nicht ermittelt werden konnte.
Wird eine Einrichtung mehrfach insolvent, was selten ist, wird sie mehrfach gezählt. Auch bei den Schließungen zählt der Zeitpunkt der Berichterstattung. Schließt also eine Einrichtung erst in der Zukunft, die Schließung aber bereits beschlossen, so wird diese Einrichtung gezählt und dargestellt.
Besondere Hinweise zu Insolvenzen und Schließungen ambulant: Es ist von einer verstärkten Untererfassung auszugehen, da hierzu seltener berichtet wird. Das gilt insbesondere für Schließung infolge einer Insolvenz. Wird ein ambulanter Dienst als Teil einer Insolvenz geschlossen, so wird dieser Dienst aus der Zahl der Insolvenzen abgezogen und den Schließungen zugeschlagen. Aufgrund mangelnder Berichterstattung ist hier, trotz einer im Jahr 2024 im Vergleich mit 2023 breiteren Quellenbasis, von einer Untererfassung auszugehen.
Hinweis zu anderen Angebotseinschränkungen: Diese werden nur beiläufig erfasst. Daher besitzt die Deutschlandkarte Heimsterben mehr Aussagekraft für Insolvenzen und Schließungen.
Credits und Haftungsausschluss
Die Karte wurde auf der Open-Source-Plattform OpenStreetMap® mit uMap (https://umap-project.org/) erstellt. Es handelt sich um offene Daten (open data), lizenziert unter der Open Data Commons Open Database-Lizenz (ODbL) von der OpenStreetMap Stiftung (OSMF).
Autor der Deutschlandkarte Heimsterben in unserer Bearbeitung ist Leon A. Virchow. Herausgeber ist der Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Autor und Herausgeber haben die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen und veröffentlicht. Da wir journalistische Angaben nicht zweifelsfrei überprüfen können, trotz größter Sorgfalt Fehler passieren können und sich das Insolvenz- und Schließungsgeschehen dynamisch entwickelt, übernehmen Autor und Herausgeber keine Gewähr für die gemachten Angaben.
Das Land Niedersachsen und der Freistaat Bayern haben Maßnahmen zu einer realistischen Berechnung der Pflegevergütung unternommen, um die Pflegekrise abzufedern. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert, andere Bundesländer auf, diesem Vorbild zu folgen.
Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Niedersachsen und Bayern zeigen: Die Bundesländer können etwas gegen die Pflegekrise tun, wenn sie es nur wollen – unabhängig von der politischen Färbung der Landesregierung.
In Bayern und Niedersachsen werden die Pflegesätze künftig anhand realistischerer Belegungsquoten ermittelt, das heißt die Vergütung, die Pflegeeinrichtungen für die Versorgung der Pflegebedürftigen erhalten, wird fairer und angemessener. Damit stützen die beiden Bundesländer die wankende pflegerische Infrastruktur, deren Vorhaltung gesetzliche Aufgabe der Länder ist. Die anderen Bundesländer sollten sich Bayern und Niedersachsen zum Vorbild nehmen: Was Bayern und Niedersachsen können, können Thüringen und Sachsen auch, fair bezahlte Altenpflege wird überall gebraucht.
Damit allein kann man das Heimsterben nicht stoppen. Dafür sind weitere Maßnahmen notwendig, zum Beispiel die Einführung von Strafzinsen, damit Kostenträger ihre Rechnungen pünktlich bezahlen. Aber für die Pflegebedürftigen ist viel getan, wenn andere Bundesländer dem Beispiel Bayerns und Niedersachsens folgen.
20240827_PM_Bayern und Niedersachsen Bitte nachmachen, liebe Bundesländer
Strafzinsen für säumige Kostenträger: AGVP fordert Schutz für Pflegebedürftige und Pflegeunternehmen
Kassen und Kommunen vergüten erbrachte Pflegeleistungen oft zu gering und zu spät – zulasten der Pflegeanbieter und der Pflegebedürftigen. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert die Einführung von Strafzinsen, damit Zahlungsziele wieder eingehalten werden.
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Die Pflegeunternehmen brauchen endlich ein scharfes Schwert gegen die Verantwortungslosigkeit von Sozialämtern und Pflegekassen. Sonst sind die Heime dem Treiben der Kostenträger hilflos ausgeliefert. Am Ende leiden Pflegebedürftige, die keinen Pflegeplatz mehr finden, und ihre Angehörigen, weil Kassen und Sozialhilfeträger die Pflegeeinrichtungen in die Insolvenz treiben und zu Schließungen zwingen.
Wenn Appelle an die Verantwortung nicht mehr helfen, muss der Gesetzgeber da hingehen, wo es wehtut: ans Portemonnaie. Deshalb fordern wir Strafzinsen für säumige Kostenträger, um sie wieder zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu zwingen.“
Hintergrund
Häufig müssen Pflegeheimbetreiber monatelang auf Verhandlungen über den Pflegesatz, also die Vergütung von Pflegeleistungen, warten. Oft verweigern die Pflegekassen die Anerkennung von Kostensteigerungen und die Sozialämter die Begleichung der tatsächlichen Investitionskosten. Zusätzlich ignorieren sie selbst nach geschlossener Vereinbarung gesetzliche Zahlungsfristen. In dieser Zeit müssen die Pflegeunternehmen alle Kostensteigerungen vorfinanzieren ohne zu wissen, ob sie tatsächlich vergütet werden. Die Folge: Pflegeeinrichtungen werden zahlungsunfähig, weil ihre Liquiditätsreserven nach den Krisen der letzten Jahre aufgebraucht sind. Für viele bleibt am Ende nur die Schließung oder Insolvenz.
20240820_PM_Strafzinsen für Kostenträger Schutz für Pflegebedürftige und Pflegeunternehmen
Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) errechnet bis 2027 einen Mangel an rund 36.000 Pflegefachpersonen. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert Reformen, um die steigende Zahl Pflegebedürftiger zu versorgen.
Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Prognosen wie die des IW sorgen immer wieder für Schockwellen. Sie zeigen die Zukunft der Altenpflege, wenn wir nichts unternehmen. Wenn der Arzt vor einem Herztod in wenigen Jahren warnt, stellt man die Ernährung um, schnürt die Sportschuhe und stellt das Rauchen ein – eine solche Reaktion brauchen wir jetzt auch in der Pflegepolitik.
Der demografische Wandel lässt sich nicht wegregulieren. Es muss uns gelingen, mit weniger Fachpersonal mehr Menschen zu versorgen. Andernfalls bleiben immer mehr Pflegebedürftige unversorgt auf der Strecke. Wir brauchen einen Systemwechsel, der Pflegepersonal von bürokratischen Lasten befreit, einen effizienten Personaleinsatz ermöglicht und Pflege-Qualität nicht mehr an der Menge ausgefüllter Formulare misst, sondern am Wohl der Pflegebedürftigen. Die Versorgung unserer Alten sichern wir nicht mit Formularen und Quoten, sondern mit der Tatkraft des Pflegepersonals und der Verantwortung der Pflegeunternehmen.“
20240814_PM_IW-Studie zu Fachkräftemangel_Pflege-Arbeitgeber fordern Systemwechsel