Hohe Qualität braucht tarifliche Rahmenbedingungen
Angesichts der Herausforderungen unserer Zeit ist eine Bündelung der Kräfte wichtig. Stationäre und ambulante Pflegeunternehmen repräsentieren eine Zukunftsbranche und müssen sich in die Gestaltung dieser Zukunft einbringen.
Pflege muss zukunftsfähig gestaltet werden. Dazu gehört, dass Pflege finanzierbar bleibt. Eine verantwortungsvolle Lohnpolitik ist nötig. Der Arbeitgeberverband Pflege sieht die aktuelle Pflegearbeitsbedingungenverord
Der Arbeitgeberverband Pflege schafft die Voraussetzung, um die tarifpolitische Debatte aktiv zu begleiten. Er setzt sich dafür ein, auch tarifpolitisch die Rahmenbedingungen zu schaffen, die die hohe Qualität der Pflege in Deutschland sichern und weiter ausbauen.
Zunächst einigte sich die Kommission am 28. Januar 2020 auf eine Erhöhung der Löhne für Pflegehilfskräfte: Zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 1. September 2021 sind die Stundenlöhne für Pflegehilfskräfte im Osten und im Westen in vier Schritten auf mindestens 12,55 Euro pro Stunde gestiegen. Damit setzte die Kommission erstmalig bundesweit einheitliche Lohnuntergrenzen für den Osten und Westen des Landes fest. Darauf aufbauend stiegen die Stundenlöhne dieser Beschäftigtengruppe weiter an: Seit dem 1. Dezember 2023 beträgt der Stundenlohn hier mindestens 14,15 Euro. Ab 1. Mai 2024 soll dieser auf 15,50 Euro steigen und in einem weiteren Schritt, ab dem 1. Juli 2025, 16,10 Euro betragen.
Darüber hinaus legt die Kommission zur Erhöhung der Pflegelöhne für Beschäftigte in der Altenpflege seit dem Jahr 2021 auch eine Lohnuntergrenze für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte fest. Zunächst ist am 1. April 2021 für qualifizierte Pflegehilfskräfte im Osten ein Stundenlohn in Höhe von 12,20 Euro und im Westen in Höhe von 12,50 Euro eingeführt worden. Ab dem 1. September 2021 wurden auch diese Stundenlöhne bundesweit einheitlich festgelegt, womit das Ost-West-Gefälle bei den Lohnuntergrenzen branchenweit überwunden wurde. In der Zwischenzeit stiegen die Lohnuntergrenzen qualifizierter Hilfskräfte weiter an. Seit dem 1. Dezember 2023 beläuft sich der Stundenlohn qualifizierter Pflegehilfskräfte auf nunmehr mindestens 15,25 Euro. Zum 1. Mai 2024 soll der Stundenlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf mindestens 16,50 Euro steigen. In einem weiteren Schritt, ab dem 1. Juli 2025, erhöht sich dieser Wert auf 17,35 Euro.
Am 1. Juli 2021 wurde für Pflegefachkräfte eine von Anfang an bundesweit einheitliche Lohnuntergrenze in Höhe von 15,00 Euro eingeführt. In der Folge stiegen die Lohnuntergrenzen für diese Beschäftigtengruppe weiter an. Seit dem 1. Dezember 2023 beläuft sich der Stundenlohn für Pflegefachkräfte auf mindestens 18,25 Euro. Ab 1. Mai 2024 soll dieser auf mindestens 19,50 Euro steigen, um sich in einem weiteren Schritt zum 1. Juli 2025 auf 20,50 Euro zu erhöhen.