
Hohe Qualität braucht tarifliche Rahmenbedingungen
Angesichts der Herausforderungen unserer Zeit ist eine Bündelung der Kräfte wichtig. Stationäre und ambulante Pflegeunternehmen repräsentieren eine Zukunftsbranche und müssen sich in die Gestaltung dieser Zukunft einbringen.
Pflege muss zukunftsfähig gestaltet werden. Dazu gehört, dass Pflege finanzierbar bleibt. Eine verantwortungsvolle Lohnpolitik ist nötig. Der Arbeitgeberverband Pflege sieht die aktuelle Pflegearbeitsbedingungenverord
Der Arbeitgeberverband Pflege schafft die Voraussetzung, um die tarifpolitische Debatte aktiv zu begleiten. Er setzt sich dafür ein, auch tarifpolitisch die Rahmenbedingungen zu schaffen, die die hohe Qualität der Pflege in Deutschland sichern und weiter ausbauen.
Zunächst einigte sich die Kommission zur Erhöhung der Pflegelöhne am 28. Januar 2020 auf eine Anhebung der Löhne für Pflegehilfskräfte: Zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 01. September 2021 sind die Stundenlöhne für Pflegehilfskräfte im Osten und im Westen in vier Schritten auf mindestens 12,55 Euro pro Stunde gestiegen. So gelang es der Kommission, bundeseinheitliche Lohnuntergrenzen für den Osten und Westen des Landes festzulegen. Darauf aufbauend stiegen die Stundenlöhne dieser Beschäftigtengruppe weiter an: Seit dem 01. September 2022 beträgt der Stundenlohn hier mindestens 13,70 Euro. Ab 01. Mai 2023 soll dieser auf 13,90 Euro steigen und sogar noch vor Ende 2023, ab dem 01. Dezember, 14,15 Euro betragen.
Darüber hinaus legt die Kommission zur Erhöhung der Pflegelöhne für Beschäftigte in der Altenpflege seit dem Jahr 2021 auch eine Lohnuntergrenze für qualifizierte Pflegeassistenzkräfte und für Pflegefachkräfte fest. Zunächst ist am 1. April 2021 für qualifizierte Pflegehilfskräfte im Osten ein Stundenlohn in Höhe von 12,20 Euro und im Westen in Höhe von 12,50 Euro eingeführt worden. Ab dem 1. September 2021 wurden auch diese Stundenlöhne bundeseinheitlich festgelegt, womit das Ost-West-Gefälle bei den Lohnuntergrenzen branchenweit überwunden wurde. Seit dem 01. September 2022 beläuft sich der Stundenlohn qualifizierter Pflegehilfskräfte auf nunmehr mindestens 14,60 Euro. Zum 1. Mai 2023 soll der Stundenlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 14,90 Euro steigen.
Am 1. Juli 2021 wurde für Pflegefachkräfte eine von Beginn an bundeseinheitliche Lohnuntergrenze in Höhe von 15,00 Euro eingeführt. Seit dem 01. September 2022 beläuft sich der Stundenlohn für Pflegefachkräfte auf mindestens 17,10 Euro. Ab 1. Mai 2023 soll dieser auf mindestens 17,65 Euro steigen, um sich in einem weiteren Schritt zum 01. Dezember 2023 auf 18,25 Euro zu erhöhen.