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Drei Fragen in der CAR€Invest an Thomas Greiner, Präsident des AGVP

Brauchen keinen Zwangstarif

Warum wollen Sie den Flächentarif verhindern?
Mit der Pflegereform in den 90iger Jahren wollte die Politik parteiübergreifend durch private Unternehmen das Angebot in der Altenpflege grundsätzlich verbessern. Die Politik war mit der alten Altenpflegewelt aus Kirchen, Kommunen, Wohlfahrt und Bezahlung wie im öffentlichen Dienst höchst unzufrieden.
Kurz gesagt: Hohe Kosten, schlechte Versorgung. Teure Preise, alte Häuser mit Vielbettzimmern und Etagenbad.
Aus der Reform wurde eine Erfolgsgeschichte. Heute bieten Private rd. 50 % der Pflegedienstleistungen an, mit neuen Einrichtungen und innovativen Ansätzen. Seit mehr als 10 Jahren kämpfen SPD, AWO, ver.di und Linke für eine „Entökonomisierung “ des Gesundheitswesens (ver.di Chef Wernecke).
Also: Mehr öffentliche Daseinsvorsorge ohne Wettbewerb und Spardruck. Mit einen Zwangstarifvertrag soll die unternehmerische Freiheit erwürgt „ver.dien“.

Wie sieht der erste Schritt dazu aus?
Für einen gültigen Tarifvertrag nach § 97 Arbeitsgerichtsgesetz muss die abschließende Gewerkschaft ver.di tarifwirksam sein. Sie muss die Interessen ihrer Mitglieder notfalls mit Streik durchsetzen können. Ver.di gehört in der Altenpflege, und nur darauf kommt es an, auf die rote Liste der aussterbenden Arten. Das Landesarbeitsgericht soll das feststellen und damit wäre der Tarifvertrag ver.di/BVAP nichtig.

Geht das nicht zu Lasten (der Vergütung) der Mitarbeiter?
Weil ver.di in der Altenpflege schon lange tarifunfähig ist, hat der damalige Bundesarbeitsminister Scholz die Mindestlohnkommission „erfunden“. Zuerst wollte die Politik Untergrenzen für Hilfskräfte, dann für einjährig Ausgebildete, dann für Fachkräfte. Dann gleiche Bezahlung in Ost und West. Haben wir alles gemacht. Dazu kommt die Situation am Arbeitsmarkt. 2019 verdienten mehr als 75% aller Altenpflegefachkräfte in Vollzeit über 3.000 € brutto pro Monat. Zwischen 2014 und 2019 stieg das mittlere Einkommen um 22,5%. Dies alles vor den Beschlüssen 2020 der Mindestlohnkommission und ihren beachtlichen Steigerungen. Für die wichtige gute Vergütung der Mitarbeiter brauchen wir keinen Zwangstarifvertrag.