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Die Pflegeeinrichtungen dürfen nicht zum Opfer der staatlich verordneten Epidemischen Lage werden

Der Arbeitgeberverband Pflege spricht sich gegen die geplante Streichung bei der Erstattung von Verlusten aus.

Der Bundestag plant Streichungen bei der Erstattung von Mindereinnahmen für stationäre Pflegeeinrichtungen. Der Arbeitgeberverband Pflege fordert die Abgeordneten auf, an diesem Punkt dem Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage nicht zuzustimmen. Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen künftig nur noch Verluste erstattet bekommen, wenn eine behördliche Anordnung vorliegt, wenn das Gesundheitsamt die Schließung einer Pflegeeinrichtung wegen eines Corona-Ausbruchs anordnet. Entstandene Einnahmeausfälle, weil Pflegebedürftige aus Angst vor Infektionen nicht ins Pflegeheim ziehen möchten, sollen nicht mehr erstattet werden.
„Wenn der Staat die epidemische Lage fortführt, muss er auch für die dadurch verursachten finanziellen Schäden in den Pflegeeinrichtungen zahlen“, so Isabell Halletz, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. „Solange wir uns in der Epidemie befinden, brauchen die Pflegeeinrichtungen die finanziellen Hilfen, damit die Versorgung auch nach der Corona-Pandemie gesichert ist. Dazu gehört ebenfalls, für leere Betten und Verluste zu zahlen, die die Pflegeeinrichtungen in der jetzigen Situation gar nicht beeinflussen können. Es grenzt schon an Zynismus, dann noch von einem Schutzschirm zu sprechen, wenn dieser durch die vorgesehene Regelung im Gesetzentwurf massiv durchlöchert werden soll. Die Politik hat schon genügend Bürokratiemonster in der Pandemie verursacht. Das Verfahren zur Erstattung von Mindereinnahmen nun zu erschweren, halten wir für den völlig falschen Weg. Der Schutzschirm darf nicht löchrig werden wie ein Schweizer Käse.“

PM Schutzschirm