In der Diskussion um die Pflegereform hat die CDU eine Pflege-Vollversicherung vorgeschlagen. Die Versorgung der Pflegebedürftigen ist damit aber keineswegs sichergestellt, erklärt der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP).
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Es ist grundsätzlich richtig, Pflegebedürftige von hohen Zuzahlungen für Pflegeheimplätze und ambulante Versorgung zu entlasten. Aber: Wer keinen Pflegeplatz findet, dem hilft auch keine Vollversicherung.
Finanziell überforderte Pflegebedürftige können wenigstens noch den bitteren Weg zum Sozialamt antreten, aber unversorgte Pflegebedürftige werden vollkommen allein gelassen. Die Pflegekassen haben zwar den Sicherstellungauftrag, aber mehr als ein DIN-A4-Papier mit einer Liste von Pflegeeinrichtungen können pflegebedürftige Beitragszahler von ihnen nicht erwarten. Der Gesundheitsminister Nordrhein-Westfalens und der Ministerpräsident Sachsens, die die Vollversicherung vorgeschlagen haben, müssten das besser wissen als die meisten: In Nordrhein-Westfalen gingen im vergangenen Jahr 130 Pflegeeinrichtungen insolvent, über 30 mussten schließen. In Sachsen schlossen 16 Pflegeeinrichtungen.
Hier muss der Gesetzgeber in Bund und Ländern ansetzen: Sie müssen das Heimsterben sofort stoppen. Klare Verantwortlichkeiten sind nötig und Pflegebedürftige brauchen ein einklagbares Recht auf Pflege, um die Versorgung, die ihnen zusteht, wirklich zu erhalten.“