Dass der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) eine faire Vergütung in der Altenpflege unterstützt, hat er mit der Antragstellung auf Einberufung der Kommission nach § 12 Abs. 1 Satz 2 AEntG in diesem Jahr deutlich gemacht. Die im AGVP organisierten Altenpflege-unternehmen haben sich in der Vergangenheit immer wieder für eine angemessene Bezahlung von Pflegekräften ausgesprochen. Deshalb hat sich der AGVP auch in drei Kommissionen für die Verbesserung der Lohnsituation in der Altenpflege engagiert. Der Mindestlohn in der Altenpflege liegt zum jetzigen Zeitpunkt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn, mit steigender Tendenz.
Die Ergebnisse der bisherigen Kommissionen haben gezeigt, dass alle Kommissions-mitglieder und Vorsitzenden, die seit 2009 am Tisch saßen, verantwortungsvoll mit der Aufgabe der Lohnfindung umgegangen sind und einvernehmliche Lösungen beschlossen haben. Für den AGVP ist daher nicht ersichtlich, weshalb die bewährten Abstimmungs-mechanismen und Besetzungskriterien entsprechend dem vorgelegten Referentenentwurf verändert werden sollen. Nicht nachvollziehbar ist, weshalb eine gesetzliche Veränderung des § 7a AEntG angestrebt wird. Aktuell gibt es keinen Verdrängungswettbewerb aufgrund sinkender Löhne in der Altenpflege. Das Gegenteil ist der Fall. Den Zahlen der Engpass-analyse der Bundesagentur für Arbeit ist zu entnehmen, dass in der Altenpflege bei einer Arbeitslosenquote von unter einem Prozent Vollbeschäftigung herrscht. Aufgrund des weiter zunehmenden Bedarfs an Pflegefachkräften steigen die Löhne auch ohne politische Einflussnahme. Daher sieht der AGVP keine Notwendigkeit einer gesetzlichen Anpassung.