Allgemein Stellungnahmen

Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege – VersorgungsverbesserungsG (GPVG) des Bundesministeriums für Gesundheit mit Stand vom 06.08.2020

Mit vorliegendem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit soll die gesundheitliche und pflegerische Versorgung zeitnah und nachhaltig verbessert werden.

Besonders zu begrüßen ist der erste Schritt zur Umsetzung der Empfehlungen von Professor Rothgang zur Personalbemessung in der Altenpflege. Im Referentenentwurf des GPVG ist vorgesehen, bis zu 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte in der stationären Altenpflege zu finanzieren. Allerdings ist zu bedenken, dass zu einer nachhaltigen Finanzierung, oder gar einer Reform der Pflegeversicherung keine Angaben in dem Referentenentwurf gemacht werden. Die auf die Pflegekassen zukommenden Mehrbelastungen müssen von den Pflegekassen erwirtschaftet werden. Gleichzeitig gilt es jedoch, die Sozialabgabenlast für die Pflegeversicherung stabil zu halten, um weitere Beitragsanhebungen zu vermeiden. Zu einer nachhaltigen Versorgung zählt aus Sicht des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. (AGVP) auch die nachhaltige Finanzierung ohne weitere Belastung der Betroffenen, deren Angehörigen und Kommunen. Dies wird nur mit einer Reform der Pflegeversicherung zu bewerkstelligen sein.

Des Weiteren lässt der Referentenentwurf eine Strategie zur Qualifizierung der Pflegehilfskräfte vermissen. Auch dies gehört für den AGVP zu einer qualitativ hochwertigen und nachhaltigen pflegerischen Versorgung. Dass die Weiterqualifizierung eine bedeutende Möglichkeit zur Gewinnung neuer Pflegekräfte ist, beweisen die konstanten Zahlen in der geförderten Weiterbildung. Allein im Jahrgang 2018/2019 wurde jede vierte Ausbildung als geförderte Weiterbildung begonnen.[1]

Zu begrüßen ist, dass im Referentenentwurf vorgesehen ist, die Pflegezeit, welche Corona-bedingt durch Arbeitnehmer/innen genommen wird, nicht auf das Pflegeunterstützungsgeld anzurechnen. Dennoch sollte eine Anzeigenpflicht gegenüber dem Arbeitgeber inkludiert werden, damit dieser rechtzeitig Personalersatz organisieren kann.

Beschäftigte in der Altenpflege sind tagtäglich mit herausfordernden Situationen konfrontiert und müssen in einem sehr engen gesetzlichen Korsett agieren. Wichtig ist daher, die Bedeutung der pflegerischen Berufe auch über die Corona-Pandemie hinaus zu würdigen und gute Arbeitsbedingungen für die in der Pflege Beschäftigten sowie die Pflegeunternehmer zu schaffen. Dazu trägt dieser Gesetzentwurf aus Sicht des AGVP bei.

[1] Bericht der Bundesagentur für Arbeit: Blickpunkt Arbeitsmarkt: Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich (05/2020)

Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier: 2020.08.26_Stellungnahme GPVG_1