Allgemein

Der neue Mindestlohn für Hilfskräfte in der Altenpflege ab 1. Juli 2020 liegt bei 11,60 Euro

Vor allem für die ungelernten Hilfskräfte in der Altenpflege ist das eine gute Nachricht: Ihr Mindestlohn steigt auf 11,60 Euro und liegt damit weiter deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn, der ab 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro gestiegen ist. Weitere kräftige Erhöhungen für die Altenpflege folgen bis 2022.

In Westdeutschland einschließlich Berlin liegt der Mindestlohn künftig bei 11,60 Euro pro Stunde. Auch in den neuen Bundesländern wird der Mindestlohn angehoben, auf künftig 11,20 Euro. Die weiteren Erhöhungsschritte für den Mindestlohn für Hilfskräfte in der Altenpflege stehen laut der Vierten Pflegearbeitsbedingungenverordnung ebenfalls schon fest. Im Westen gibt es danach ab 1.4.2021 11,80 Euro, ab 1.9. 2021 12 Euro und ab 1.4.2021 12,55 Euro. In Ostdeutschland gibt es ab 1. 4.2021 11,50 Euro, ab 1.9.2021 12 Euro und ab 1.4.2022 12,55 Euro. Somit wird ab September 2021 in Deutschland West und in Deutschland Ost erstmals der gleiche Pflegemindestlohn gezahlt. Zudem gibt es auch neue Regelungen für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung. Ab 1.4.2021 werden im Westen 12,50 Euro und im Osten 12,20 gezahlt. Für den Osten gibt es ab 1. September 2021 12,50 Euro. Ab 1.4.2022 sind es dann 13.20 Euro einheitlich in ganz Deutschland. Die Einsetzung der letzten Mindestlohnkommission war vom Arbeitgeberverband Pflege beantragt worden.

Dazu Friedhelm Fiedler, Vizepräsident des Arbeitgeberverbands Pflege: ,,Erstmals wird bald auch für examinierte Pflegefachkräfte eine Mindestlohnregelung gelten,  unter die dann kein Unternehmen mehr bezahlen darf. Ab 1.7.2021 müssen in West wie in Ost mindestens 15 Euro die Stunde gezahlt werden, ab 1.4.2022 sind es immerhin 15,40 Euro. Die Praxis zeigt aber, dass vor allem die Fachkräfte heute erheblich mehr verdienen als der festgelegte Mindestlohn. Und das ist auch gut so.“

PM Plegemindestlohn ab Juli-26062020.docx