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Kosten-Tsunami im Altenheim: Bundesländer lassen Pflegebedürftige im Stich

Die Kosten für Bewohner von Altenheimen sind erneut deutlich gestiegen. Der Kostensprung war so erwartbar wie vermeidbar. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert die Bundesländer auf, endlich ihrer Pflicht nachzukommen, die Investitionen in Heime zu finanzieren. Das sei schließlich die Gesetzeslage und würde Pflegebedürftige entlasten. Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner:

„Der erneute Kostensprung für die Unterbringung und Pflege im Altenheim kommt nicht überraschend, ist deshalb aber umso ärgerlicher. Wir haben immer davor gewarnt: Ein Kosten-Tsunami nach dem anderen wird die Pflegebedürftigen unter sich begraben, wenn die Politik weiterhin tatenlos zuschaut. Tariftreueregelung, Energiekrise, Inflation – jedes Mal tun die Verantwortlichen so, als seien sie überrascht, wenn absehbare Kostensteigerungen kaum abgefedert die Pflegebedürftigen und Heime treffen.“

Auch bei den diesmaligen Kostensteigerungen gäbe es laut Greiner einen einfachen und schnellen Weg, die Pflegebedürftigen zu schützen: „Seit jeher weigern sich die Bundesländer, die Gesetze einzuhalten und die Investitionskosten für die Altenheime zu tragen. Die Bundesländer sind für den Bestand und Ausbau der pflegerischen Infrastruktur verantwortlich, bürden die Kosten stattdessen aber den Pflegebedürftigen auf. Diese Verantwortungslosigkeit der Länder widerspricht der Gesetzeslage, gefährdet die Versorgungssicherheit und kostet Pflegebedürftige durchschnittlich 477 Euro – im Monat“, ärgert sich der AGVP-Präsident.

Laut Greiner brauchen die Bundesländer mehr Druck, ihre Pflichten zu erfüllen: „Mit einem einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz würde die verantwortungslose Untätigkeit der Länder mit einem Preisschild versehen. Wer die pflegerische Infrastruktur nicht sichern will, muss dann eben Schadensersatz zahlen. Anscheinend ist das die einzige Sprache, die die Länder verstehen.“

Hintergrund
Seit der Einführung der Pflegeversicherung sparen die Bundesländer Geld, weil viele der Leistungen der Pflegeversicherung zuvor von der Sozialhilfe getragen wurden. Seinerzeit wurde vereinbart, dass die Länder die so gesparten Mittel für die Finanzierung der Investitionskosten einsetzen sollten. Zudem tragen die Länder gemäß Sozialgesetzbuch XI die Verantwortung für die Sicherstellung einer ausreichenden pflegerischen Infrastruktur. Diesen Verpflichtungen kommen die Länder mindestens unzureichend, in den meisten Fällen aber schlichtweg gar nicht nach. Die Investitionskosten müssen daher von den Einrichtungen auf die Bewohner umgelegt werden, um notwendige Investitionen in die pflegerische Infrastruktur tätigen zu können. Die durchschnittlichen, von den Bewohnern im ersten Jahr im Heim zu tragenden Kosten stiegen zuletzt um 348 Euro von 2.200 Euro im Vorjahr auf 2.548 Euro in diesem Jahr.

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