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Etappensieg für den Arbeitgeberverband Pflege

Bundesarbeitsgericht muss entscheiden, ob ver.di seine Mitgliederzahlen in der Altenpflege offenlegen muss.

In der Altenpflege gibt es seit 2010 eine eigene Kommission für das Wachstum der Löhne. Diese hat u.a. dazu geführt, dass die Löhne in der Altenpflege stärker gestiegen sind, als in allen anderen Wirtschaftsbereichen. Die Gewerkschaft ver.di versucht trotzdem, mit einer Handvoll Mitarbeitern der ganzen Branche einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag aufzuzwingen.
Dazu Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege:
„Es kann nicht sein, dass eine Minderheit der Mehrheit ihren Willen aufzwingt. Verdi versucht mit allen Mitteln ihre fehlende Durchsetzungsfähigkeit in der Altenpflege zu vertuschen. Deshalb sind wir froh, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unsere Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen hat. Jetzt muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden, ob ver.di seine Mitgliederzahlen in der Altenpflege endlich offenlegen muss. Im Sinne einer fairen Konfliktlösung wäre das ein wichtiger Schritt.“

PM LAG-ver.di 02092021