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Erfreuliches Ergebnis für Pflegehilfskräfte

„Pflegemindestlohn enteilt dem gesetzlichen Mindestlohn immer schneller“

Die soeben beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 8,84 € pro Stunde brutto auf 9,19 € zum 01.01.2019 und 9,35 € zum 01.01.2020 zeigt Pflegehilfskräften und Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen ihre besondere Bedeutung. Der Mindestlohn als Grenze nach unten in der Pflegebranche steigt immer schneller als der gesetzliche Mindestlohn. Beträgt die Differenz im Westen heute 1,71 € brutto pro Stunde (im Osten 1,36 € brutto pro Stunde), so steigt die Besserbezahlung im Jahr 2020 zugunsten der Pflegekräfte auf 2,00 € brutto pro Stunde im Westen und 1,50 € brutto pro Stunde im Osten. Jede ungelernte Hilfskraft in der Pflege im Westen verdient Vollzeit mit 173 Stunden beim Mindestlohn pro Monat damit 346 € brutto mehr als vergleichbare Kollegen in anderen Branchen. Wobei bei Pflegefachkräften als Mangelberuf heute sowieso bezahlt werden muss, was der Markt erfordert.

Dazu Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege: „Es wäre wünschenswert, dass Kritiker der Bezahlung in der Altenpflege die Fakten zur Kenntnis nehmen. Der Abstand beim Mindestlohn zwischen Pflege und dem gesetzlichen Mindestlohn wächst immer schneller. Das hat sicher auch einen Beitrag dazu geleistet, dass wir deutschlandweit alle Stellen mit Pflegehilfskräften und Betreuungskräften besetzen können. Allein in den letzten Jahren wurden bei den Betreuungskräften 65.000 zusätzliche Stellen geschaffen und besetzt.  Die Pflegebranche benötigt bei zukünftigen Entscheidungen zur Bezahlung Augenmaß. Schließlich leisten alle Beschäftigen mit ihrer Sozialversicherung einen Beitrag zur Bezahlung der Löhne in der Pflege. Außerdem unterstreicht der ganze Vorgang die Einigungsfähigkeit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Pflegebranche mit ihrer Kommission zur Regelung der Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege.“

PRESSEMITTEILUNG gesetzlicher Mindestlohn-29.06.2018