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Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen bis 2022 deutlich. Einigung in der Mindestlohnkommission

Zur Einigung der Mindestlohnkommission erklärt Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege:

Der Arbeitgeberverband Pflege begrüßt ohne Wenn und Aber die erzielte Einigung der Mindestlohnkommission, die den Fach- und Hilfskräften in der Pflege ein Mindesteinkommen garantiert, das nicht mehr unterschritten werden darf.

Fachkräfte bekommen Ost wie West mindestens 2.664 Euro (173 Stunden x 15,40 €) pro Monat ohne Zuschläge. Ungelernte Hilfskräfte, die waschen und Essen reichen, bekommen vom ersten Arbeitstag an Ost wie West mindestens monatlich 2.171 Euro (173 Stunden x 12,55 €) ohne Zuschläge.
Diese Einigung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zeigt, dass die Beteiligten selbst die Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege regeln können, es braucht dazu die Politik nicht.
Trotz dieser Einigung will Arbeitsminister Heil aber offenbar weiter einen Zwangstarifvertrag erlassen, um seiner Gewerkschaft ver.di bei der Mitgliederwerbung zu helfen, denn nur wenige Pflegekräfte haben sich bisher gewerkschaftlich organisiert. Dahinter verbirgt sich auch, dass durch weitere, umfassendere Regelungen der Wettbewerb und die unternehmerische Handlungsfreiheit eingeschränkt werden sollen. Verschwiegen wird dabei, dass ein solcher Vertrag die Kosten ins uferlose steigen lassen würde, die am Ende die Betroffenen zu zahlen haben. Deswegen wird der Arbeitgeberverband Pflege sich gegen diesen allgemein verpflichtenden Tarifvertrag wenden. Er ist so überflüssig wie ein Kropf.

Wenn Herr Heil weiter handeln will, dann sollte er mit seinen Kabinettskolleginnen und Kollegen über ein Altenheimbaustärkungsgesetz nachdenken, denn der Bedarf an stationärer Pflege steigt jährlich und es bedarf eines hohen Kapitaleinsatzes, diesen Bedarf zu decken.

PM Abschluss MLK 28.01.2020-1