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Ein Gesetz mit Hinkefüßen – Das dringend erwartete Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung kommt, aber allenfalls mit dem Prädikat „Befriedigend“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (BAGAP) begrüßt ausdrück-lich die heutige Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Bundestag. Die Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens für die gezielte Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten ist mehr als überfällig, der Druck wächst aus verschiedenen Branchen, weshalb das parlamentarische Verfahren nun im Schweinsga-lopp durchgeführt wurde.

Dazu Isabell Halletz, Sprecherin der BAGAP: „Das Gesetz enthält wichtige Regelungen, um die Einwanderung für Fachkräfte aus Drittstaaten transparenter zu gestalten. Teilweise hat die Poli-tik erkannt, dass für die Pflegeunternehmen die Rekrutierung aus dem Ausland ein wichtiger Baustein für die Fachkräftegewinnung und damit die Sicherung der pflegerischen Versorgung ist. Allerdings führen einige Regelungsvorschläge dazu, dass der ohnehin schon komplizierte Prozess der Zuwanderung deutlich erschwert wird. Es ist unverständlich, weshalb

 den Ländern weiterhin obliegen soll, die oft kritisierten Hemmnisse der Dezentralisierung im Anerkennungsverfahren eigenständig zu regeln. Wir können nicht nachvollziehen, weshalb einerseits die Einrichtung zentraler Ausländerbehörden gefordert, aber andererseits den Ländern die Entscheidung übertragen wird, wie viele zentrale Ausländerbehörden je Bundesland eingerichtet werden sollen. Die BAGAP hat mehrfach eingefordert, dass mit einer zentralen Anerkennungsstelle pro Bundes-land für die Gesundheitsfachberufe Kompetenzen sinnvoll gebündelt und die An-tragsbearbeitung deutlich effizienter gestaltet werden kann. Da der Prozess bis zur voll-ständigen Anerkennung bis zu einem Jahr und länger dauern kann, ist es umso wichti-ger, dass die erteilten Anerkennungsbescheide deutschlandweit gültig sind.

 eine Altersbegrenzung für die Zuwanderung eingeführt wird. Die BAGAP begrüßt die neue Regelung, dass Personen aus Drittstaaten künftig die Möglichkeit haben werden, zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes zeitlich begrenzt nach Deutschland kommen zu können. Unverständlich ist jedoch, weshalb das 25. Lebensjahr als ein Krite-rium für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis festgeschrieben werden soll. Stellenbe-schreibungen für Ausbildungsplätze müssen heute nach dem allgemeinen Gleichbe-handlungsgesetz nicht nur genderneutral, sondern auch altersneutral formuliert sein. Ei-ne Benachteiligung von potenziellen Auszubildenden aufgrund des Alters wäre gerade in den Pflegeberufen ein fataler Flaschenhals. Wir können es uns nicht leis-ten, Menschen im erwerbsfähigen Alter von der Erlangung formaler beruflicher Qualifi-kationen und damit der Sicherung von Ausbildungsplätzen und wirtschaftlicher Entwick-lung auszuschließen.

 Unternehmen einseitig Strafen bis zu 30.000 Euro auferlegt werden und die bisher ver-trauensvollen Zusammenarbeit mit den Behörden durch Drohgebärden belegt wird. Im Gegenzug nicht näher definiert sind Fristen für die Prüfung zur Erteilung der Zustim-mung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit. Wir appellieren an die Vernunft der Behörden, den persönlichen Kontakt zu den Arbeitgebern aufzu-nehmen, bevor die saftigen Strafzettel versandt werden.

Die neuen Regelungen und zeitlichen Fristen, z.B. zum beschleunigten Verfahren, sind aus Sicht der BAGAP nur mit deutlicher Aufstockung des bereits vorhandenen Personals in den Landesbehörden, Botschaften und Konsulaten zu bewältigen.
Hintergrund: Der häufigste Beruf im Anerkennungsfahren ist zurzeit die Gesundheits- und Krankenpflege. Lag der Anteil der beschäftigten Altenpfleger/innen ohne deutschen Pass in 2013 noch bei 6,8 Prozent, so hat er sich bis 2017 bereits auf 11 Prozent (61.000 Beschäftigte) erhöht. Allein im Jahr 2017 wurden insgesamt 8.835 Anträge auf Anerkennung von ausländi-schen Pflegekräften gestellt, mit einer deutlich steigenden Tendenz für 2018.