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Stellungnahme zum Referentenentwurf Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung – PflAFinV)

Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. zum Referentenentwurf Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen

(Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung – PflAFinV) des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Im vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden die detaillierten Regelungen über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung – PflAFinV) auf Grundlage der Ermächtigungen in § 55 Abs. (1) und § 56 Abs. (3) des Pflegeberufegesetzes (PflBG) vom 17. Juli 2017 ausgeführt.

Auf die im Rahmen der Kooperationsverpflichtung auftretenden Herausforderungen und Schwierigkeiten für die an der Ausbildung beteiligten Unternehmen und Pflegeschulen hatte der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) in den bisherigen Stellungnahmen ausdrücklich hingewiesen, verbunden mit der Bitte, die Sorgen der Träger der praktischen Ausbildung Ernst zu nehmen und vor Inkrafttreten des PflBG i.V.m. der PflAPrV und der PflAFinV abzuklären sowie Lösungswege dafür zu finden.

In dem vorgelegten Referentenentwurf wurden die Hinweise und Sorgen des (AGVP) aufgenommen und mit der Berücksichtigung der Fahrtkosten sowie der Lage der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen in den Mehrkosten der Ausbildung berücksichtigt. Dies befürwortet der AGVP ausdrücklich, da dieses Vorgehen dazu beiträgt, dass unter den neuen Bedingungen deutschlandweit Mehrkosten im Rahmen der Ausbildung berücksichtigt und refinanziert werden. Dies trägt zur qualitätsgesicherten Versorgung pflegebedürftiger Menschen für die Zukunft bei.

Dennoch werden zusätzlicher Verwaltungsaufwand und bürokratische Hürden für alle an der Finanzierung beteiligten Akteure mit den Regelungen im vorliegenden Referentenentwurf entstehen, sodass wir befürchten, dass vor allem kleine und mittelständische Unternehmen davon abgeschreckt und nicht mehr ausbilden werden. Dies kann jedoch die pflegerische Versorgung gefährden, da bereits jetzt nicht genügend Fachkräfte ausgebildet werden, um den Pflegebedarfen gerecht zu werden. Demnach ist es essenziell, den Beruf auch zukünftig für Ausbildungsinteressierte und Ausbildungsbetriebe attraktiv zu gestalten, um für Fachkräftenachwuchs zu sorgen. Viele Fragen bleiben allerdings weiter ungeklärt und sind weder im PflBG noch in den Verordnungen geregelt. Einige Beispiele:

  • Was passiert, wenn Bundeslandgrenzen überschritten werden müssen? Wie ist dies versicherungstechnisch geregelt?
  • Wie wird mit Unternehmen umgegangen, die eine Kooperation mit einem anderen Ausbildungsbetrieb verweigern?
  • Können Kooperationen mit Unternehmen vereinbart werden, wenn diese selbst nicht ausbilden?
  • Welche Pflegeschule entscheidet sich künftig, für drei verschiedene Abschlüsse entsprechende Curricula zu erstellen, das Lehrpersonal dafür einzustellen und vor allem bisher alleinige Altenpflegeschulen die finanziellen Mittel für die Umstrukturierung zu beschaffen?

 Wir befürchten, dass die spezialisierten Abschlüsse mit Einführung der Generalistik aussterben werden und damit auch die qualitativ hochwertige Altenpflege.

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Stellungnahme Referentenentwurf PflAFinV