Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. zum Referentenentwurf eines Entwurfes eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren und Frauen vom 05.06.2025
Zusammenfassung
Wie bereits in der ersten Stellungnahme zum Entwurf aus dem August 2024 begrüßt der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) den Vorstoß der Bundesregierung, eine einheitliche Ausbildung für Pflegeassistenten zu schaffen. Gerade mit Blick auf die demografische Entwicklung Zunahme der Pflegebedürftigen bei gleichzeitigem altersbedingtem Ausscheiden der Mitarbeitenden ist eine einheitliche Ausbildung und damit die Durchlässigkeit und Anerkennungsfähigkeit der mindestens einjährig qualifizierten Pflegepersonen zwingend notwendig. Allerdings ist unverständlich, weshalb sich der Gesetzgeber nicht an den bereits existierenden Ausbildungen im Assistenzbereich orientiert und eine Ausbildungsdauer wählt, die effizient die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt, um diese dann schnell in der Praxis einsetzen zu können. Ziel des Gesetzgebers zur Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildung in der Pflegeassistenz sollte sein, das, was in den Ländern gut läuft als Blaupause zu nutzen.
Da auf Bundesebene ein Mindeststandard und keine Maximalqualifikation geregelt werden sollte, plädiert der AGVP für eine Vereinheitlichung der Bezeichnung der Abschlüsse und damit für eine einheitliche 12-monatige generalistische Pflegeassistenzausbildung. Somit erhalten die Absolventen die Möglichkeit, später ihre Kompetenzen anrechnen zu lassen und die dreijährige Pflegefachausbildung zu verkürzen. Im Vergleich mit anderen Bundesländern unterscheiden sich die aktuell geltenden Inhalte und Abschlüsse überwiegend im verliehenen Titel nach erfolgreichem Abschluss – in einigen Bundesländern ist es die Pflegefachassistenz, in anderen die Pflegehilfe oder auch Pflegefachhilfe. Bei den Ausbildungen, die länger als 12 Monate laufen, sind hauptsächlich mehr Stunden in der Praxis zu absolvieren.
Nach Auswertung des AGVP und Rückmeldungen von Ausbildungsbetrieben hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen eine sinnvolle Ausbildungsordnung für eine 12-monatige Qualifikation zur Pflegefachassistenz mit generalistischer Grundlage eingeführt, die Durchlässigkeit und Anerkennung schafft. Dieses Best-Practice-Beispiel gilt es, als Grundlage für die bundeseinheitliche Ausbildung zu wählen und umzusetzen. Sie ist dem Qualifikationsniveau 3 (QN 3) zuzuordnen und erfüllt damit die Voraussetzung, die Pflegefachkräfte nach der neuen Personalbemessung zu entlasten.
Des Weiteren ist eine einjährige Qualifizierung ein Zeitraum, den sich Personen als Vollzeitausbildung vorstellen können, insbesondere dann, wenn sie schon mitten im Berufsleben stehen und entsprechende Fixkosten haben. Weiterqualifizierungen, insbesondere zu Versorgungsbereichen mit besonderen Bedarfen, finden heute bereits statt und sollten auch zukünftig als Weiterqualifizierung geregelt sein.
In den heute schon existierenden einjährigen Pflegehelferausbildungen werden Kompetenzen zur Erbringung der Behandlungspflege und der medizinischen Behandlungspflege gelehrt und dürfen dann in der Praxis angewendet werden. Das gilt es, auch künftig bei einer einheitlichen Ausbildung zu realisieren, denn dies sind Tätigkeiten, die Pflegefachpersonen entlasten. Die unter einem Jahr qualifizierten Personen sollen künftig als Pflegehilfspersonen betitelt werden. Somit bleibt der niedrigschwellige Zugang zur Pflegehilfeausbildung bestehen und die mindestens einjährige Qualifizierung wird als Pflegeassistenzausbildung vereinheitlicht. Und das Wichtigste: Die Pflegefachassistenzpersonen können zeitnah als solche in den Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten eingesetzt werden, wo sie dringend benötigt werden. Weniger Bürokratie und mehr Pragmatismus!
Als sinnvoll erachtet der AGVP, die Anerkennungsverfahren in dem Zuge zu überprüfen und auch Pflegepersonen aus Drittstaaten als Pflegefachassistenzpersonal einsetzen zu können. Bisher ist dafür eine mindestens zweijährige Ausbildung notwendig. Der AGVP schlägt vor, eine Ausnahmeregelung von der zweijährigen Ausbildung einzuführen und den Zutritt zum Arbeitsmarkt in der Pflege zu erleichtern. Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihrem Arbeitsmarktbericht zur Pflege (Mai 2024) bereits festgestellt, dass der Personalzuwachs seit 2022 ausschließlich über den Zuzug ausländischer Pflegepersonen erreicht werden konnte. Wer mehr helfende Hände am Bett und in der Pflege will, muss dafür auch die Voraussetzungen schaffen.
Zudem wäre es sinnvoll, ausländische Pflegefachpersonen in Anerkennung automatisch als Pflegehilfspersonen anzuerkennen. Bisher ist in den Bundesländern dafür ein separates Anerkennungsverfahren notwendig. Das bedeutet für die Arbeitgeber regelmäßige Diskussionen mit der Heimaufsicht, ob die Pflegefachpersonen in Anerkennung als Hilfspersonal angerechnet werden dürfen.
Des Weiteren ist es an der Zeit, Pflegebedürftige zu entlasten und diesen Gesetzesentwurf dafür zu nutzen, die Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen herauszulösen und über die Länder zu finanzieren.
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