Stellungnahmen

Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz – PUEG) mit Stand vom 20. Februar 2023

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) bewertet den vorgelegten Gesetzentwurf als
äußerst enttäuschend für die Altenpflege in Deutschland. Der Gesetzgeber bleibt weit hinter
seinen Möglichkeiten zurück und traut sich keine gesetzlichen Änderungen zu, die tatsächlich
die pflegerische Versorgung reformieren würden. Insbesondere für stationäre
Pflegeeinrichtungen sind weder unterstützende, noch entlastende Maßnahmen vorgesehen,
so wie es der Titel des Referentenentwurfes vermuten lässt.
Was die Pflegeunternehmen dringend brauchen, ist
– Flexibilität beim Personaleinsatz und nicht weitere Quoten, die schon heute vielerorts
nicht mehr erfüllt werden können,
– die Möglichkeit der Externenprüfung für angehende Pflegeassistenzkräfte bundesweit,
um berufserfahrenen Pflegehilfskräften einen schnellen Aufstieg ohne langwierige
Ausbildung zu ermöglichen und damit die neue Personalbemessung zeitnah umgesetzt
werden kann,
– eine an der tatsächlichen Belegung orientierte Vergütung mit den Pflegekassen, denn
eine wirtschaftliche Betriebsführung ist für die Unternehmen mit einer fiktiv
festgeschriebenen Belegungsquote von 98 Prozent längst nicht mehr möglich,
– dringend finanzielle Hilfen, um weitere Insolvenzen abzuwenden und die pflegerische
Versorgung zu stabilisieren.
Die Corona-Pandemie und die teils kriegsbedingte Inflation haben dazu beigetragen, dass die
Pflegeunternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Lage geraten sind, die sie selbst nicht zu
verantworten haben. Allein in den letzten vier Monaten sind rund 250 Insolvenzen und
Schließungen ambulanter Dienste und stationärer Pflegeeinrichtungen bekannt geworden. In
einigen Regionen, insbesondere in ländlichen Gebieten, gerät die wohnortnahe pflegerische
Versorgung damit in Gefahr. Hinzu kommen lange Wartelisten bei den Anbietern, weil
aufgrund des Personalmangels keine neuen Pflegebedürftigen an- oder aufgenommen
werden können. Die fixen Kosten für Instandhaltung und Betriebsführung laufen jedoch weiter.
Der gesetzliche Anspruch aus der sozialen Pflegeversicherung für pflegebedürftige Personen
und deren Angehörige, fachpflegerische Versorgungs- und Unterstützungsleistungen in
Anspruch nehmen zu können, kann bereits heute nicht mehr überall in Deutschland umgesetzt
werden.
Bereits seit Jahren ist bekannt, mit welchen Herausforderungen die Pflegeunternehmen zu
kämpfen haben und dass die Altenpflege dringender Reformierung bedarf. Deutschland
rauscht auf die Bedrohung der Versorgungssicherheit zu, weil Pflegeunternehmen mit ihren
Herausforderungen allein gelassen werden, der Gesetzgeber sich lieber in der politischen
Sicherheit wähnt, indem er an „Altem“ festhält und weitere Meldepflichten und neue
bürokratische Aufwände verabschiedet werden sollen, die dazu führen werden, dass immer
mehr Unternehmer und Betreiber aus der Pflege aussteigen werden und der Pflegeplatz in der
stationären Versorgung für immer mehr Personen unerschwinglich wird.

Was muss noch geschehen, damit die Politik aufwacht und begreift, dass die Insolvenzen und
Schließungen in der Pflege die gesamte Wirtschaft und den Wohlstand in Deutschland
bedrohen?

Allein in den vergangenen vier Monaten wurden in der Presse 250 Schließungen und
Insolvenzen von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten aller Trägerarten bekannt. Das
muss die Länder und den Bund alarmieren, da regional die pflegerische Versorgung deutlich
eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich sein kann. Die Personallage spitzt sich weiter zu
und es entstehen lange Wartelisten oder auch Aufnahmestopps in der stationären und
ambulanten Altenpflege, weil viele Mitarbeitende aus der Pflege nach drei Jahren
Coronapandemie erschöpft oder sogar längerfristig krankgeschrieben sind. Hinzu kommen
enorme finanzielle Belastungen, sei es aufgrund stark gestiegener Löhne durch die
Umsetzung der Tarifpflicht (regional bis zu 30 %), die noch nicht überall refinanziert werden,
deutlich gestiegene Kosten für Lebensmittel und Energieversorgung sowie Kostenexplosionen
bei Baumaterialien und Investitionen, um die gesetzlichen Vorgaben in den Ländern erfüllen
zu können. Diese Kombination führt dazu, dass Unternehmen unverschuldet und aufgrund
enger gesetzlicher Vorschriften in finanzielle Schieflage geraten und die pflegerische
Versorgung nicht mehr sicherstellen können, denn sie können diese Kostensteigerungen nicht
einseitig als Preiserhöhung für die pflegerische Versorgung weitergeben, sondern müssen
diese aus eigenen Reserven, sofern sie vorhanden sind, zahlen. Vor allem für kleine und
mittelständische Unternehmen bedeutet dies schnell das Aus. Das wirtschaftliche Betreiben
von Pflegeeinrichtungen, wie es das Sozialgesetzbuch vorsieht, ist nicht mehr möglich. Deshalb
ist es dringend notwendig, dass die Unternehmen die politische Unterstützung erhalten und
mindestens bis zum Ende dieses Jahres finanzielle Hilfen als Soforthilfe für die
Pflegeunternehmen gezahlt werden, damit nicht noch mehr Pflegeunternehmen in Not geraten
und schließen müssen.

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme hier: 2023.03.06_Stellungnahme AGVP PUEG