Zu den heute veröffentlichten Eckpunkten für die gesetzliche Umsetzung des Pflegebonus in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege erklärt die Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), Isabell Halletz:
„Der AGVP begrüßt die vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Eckpunkte zum neuen Pflegebonus. Das vorgesehene Verfahren hat sich für die Altenpflege schon 2020 bewährt. Es ist sinnvoll, weil damit alle Beschäftigten in der Altenpflege umfasst werden.
Wer im Zeitraum vom 1.11.2020 bis 30.06.2022 für mindestens drei Monate in der Altenpflege tätig war und bis zum Ende Juni 2022 immer noch beschäftigt ist, erhält den Pflegebonus. So sehen es die Eckpunkte vor. Allerdings wird nicht deutlich, ob die Mitarbeitenden beim selben Arbeitgeber noch beschäftigt sein müssen, um den Pflegebonus zu erhalten. Das gilt es zu präzisieren, um Klarheit zu schaffen.
Es wird die gleiche Diskussion wie bereits im Jahr 2020 geben, weil der Gesetzgeber den Arbeitgebern und Bundesländern die Möglichkeit gibt, den Bonus aufzustocken. Dieses Ping-Pong-Spiel gilt es zu verhindern. Zu befürchten ist, dass die Bundesländer nach Kassenlage entscheiden. Sinnvoller wäre es, auch hier die gleiche Regelung aus 2020 anzuwenden: Pflegekassen übernehmen zwei Drittel des Pflege-Bonus und die Länder ein Drittel.
Der Pflege-Bonus muss steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Das ist im Moment nicht gesichert. Erfolgt eine Aufstockung allein durch den Arbeitgeber, fallen auf den aufgestockten Betrag Steuern und Sozialabgaben an. Die Länder können das verhindern, indem sie einheitliche Regelungen zur Aufstockung definieren. Denn wenn es entsprechende Verordnungen der Länder gibt, ist der Aufstockungsbetrag bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Auch die freiwillige Aufstockung durch den Arbeitgeber muss steuer- und sozialabgabenfrei geregelt werden, damit der Bonus in voller Höhe den Beschäftigten in der Altenpflege zugutekommt.
Nun gilt es, nicht nur die Auszahlung des Pflege-Bonus, sondern auch die steuerfreien Zuschläge für die Beschäftigten in der Pflege schnellstmöglich umzusetzen. Damit werden nicht nur die besonderen Leistungen in der Corona-Pandemie anerkannt, sondern die steuerfreien Zuschläge sorgen sofort und langfristig für mehr Geld im Portemonnaie der Pflegekräfte.“