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Vorschlag Arbeitgeberverband Pflege Pflegehelfer für Behandlungspflege qualifizieren?

… und später eventuell noch zur Fachkraft? Unglaublich? Der Arbeitsgeberverband Pflege arbeitet bereits daran. pflegen-online sprach mit Geschäftsführerin Halletz.

Interview mit AVGP-Geschäftsführerin Isabell Halletz in Pflegen-online.de mit Kirsten Gaede

Doch wie wahrscheinlich ist es überhaupt, dass der AGVP seinen Plan umsetzt? Wie sieht er im Detail aus? pflegen-online fragte AVGP-Geschäftsführerin Isabell Halletz.

pflegen-online: Frau Halletz, Sie schlagen vor, 15.000 Pflegehilfskräfte in 188 Stunden in der Behandlungspflege auszubilden, Wie konkret sind Ihre Pläne?
Wir haben für die Weiterbildung zur Behandlungspflege ein modulares Ausbildungskonzept mit der Vita Akademie und der Apollon Hochschule in Bremen entwickelt. Es gibt seit Mai einen ersten Kurs mit acht Pflegehilfskräften aus der ambulanten Pflege.

Isabell Halletz: Diese Ausbildung ist Teil des Projekts „Weitblick Pflege“, für das der AGVP die Schirmherrschaft übernommen hat – die Projektleiterin ist Melanie Philip von der Vita Akademie. Ziel ist, mit innovativen Ansätzen dem Pflegenotstand in ländlichen Regionen entgegenzuwirken. „Weitblick Pflege“ läuft seit September 2016 in Niedersachsen und wird vom europäischen Sozialfonds finanziert. Jetzt hoffen wir auf Weiterführung und Anschlussfinanzierung.

Wie wählen Sie die Hilfskräfte für die Kurse aus?

Interessierte Hilfskräfte werden zunächst zwei Monate von Praxisanleitern begleitet. Diese schauen etwa darauf, wie die Hilfskräfte mit Bewohnern umgehen. Es spielt auch eine Rolle, ob die Bewerber schon einmal mit Behandlungspflege in Berührung gekommen sind. Auch das Fachwissen spielt eine Rolle.
Wichtig ist außerdem die formale Qualifizierung. Als Pflegehelfer sollten die Kandidaten eine Grundqualifikation von 200 Stunden und drei Jahre Berufserfahrung nachweisen können oder eine einjährige Krankenpflegehelfer-Ausbildung plus zwei Jahre Berufserfahrung. Auch eine zweijährig ausgebildete Pflegeassistenzkraft mit einjähriger Berufserfahrung kommt für unsere Weiterbildung in Frage.

Wenn die Pflegehelfer nach der 188-Stunden-Weiterbildung Behandlungspflege übernehmen können: Was unterscheidet sie noch von der Pflegefachkraft?

Das möchte ich gleich klarstellen: Die Delegationshoheit für die Behandlungspflege nach Paragraphen 132 in Verbindung mit 37 SGB V bleibt bei der Fachkraft! Die Pflegehelfer arbeiten auch nach der Weiterbildung nicht komplett selbstständig.
Schließlich geht die Altenpflege-Ausbildung weit über das hinaus, was die Pflegehelfer in 188 Stunden lernen. Die Ausbildung ist viel kompakter bei fachlichen Themen, sie bereitet außerdem auf Leitungsaufgaben vor, auch geht es darum, Fälle gesamtpflegerisch beurteilen zu können. Bei einem Notfall beispielsweise müssen die Fachkräfte Anweisungen geben können und die nötigen Schritte im Blick haben. Das medizinische Wissen reicht bei ihnen viel tiefer.
Allerdings: Die Pflegehelfer sollen letztlich die Möglichkeit erhalten, an die 188-Stunden-Weiterbildung verschiedene weitere Module anschließen zu können. Jedes davon würden sie mit einer Prüfung abschließen. Wenn alle Module erfolgreich abgeschlossen wurden, könnten sie dann bei der Schulbehörde beziehungsweise bei der zuständigen Landesbehörde die Gleichstellung mit den dreijährig ausgebildeten Altenpflegefachkräften beantragen. Dies ist jedoch noch Zukunftsmusik.

Würden die Pflegehilfskräfte nach der 188-Stunden-Qualifizierung nach Ihrer Vorstellung auch besser bezahlt werden?
Das gehört dazu, das ist ein Teil ihres Karrierewegs. Ja: Mit dieser berufsbegleitenden Weiterbildung wäre selbstverständlich auch eine Gehaltsverbesserung verbunden.

Sie haben vorgeschlagen, die weitergebildeten Kräfte auf die Fachkraftquote anzurechnen – wäre es damit nach Ihrer Vorstellung theoretisch möglich, dass ein Altenpflegeheim keine dreijährig ausgebildeten Fachkräfte mehr beschäftigt?

Das kann ich mir nicht vorstellen, die weitergebildeten Kräfte würden nur anteilig berücksichtigt. Man braucht die Fachkräfte für die Delegationshoheit und für alle fachpflegerischen Prozesse, die Hilfskräfte nicht ausführen können. Wie genau die Pflegehelfer mit der 188-Stunden Weiterbildung auf die Stellenschlüssel anzurechnen sind, müsste in den Rahmenverträgen auf Länderebene festgelegt werden.

Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass sich das Bundesministerium für Gesundheit auf Ihren Vorschlag einlässt?

Jetzt müssen wir erst einmal die weitere Finanzierung sicherstellen. Wir müssen schauen, ob es ein Bundesförderprogramm geben wird oder ob die Arbeitgeber die Kosten von 2.400 Euro pro Weiterbildungsteilnehmer übernehmen würden. Einige Mitgliedsunternehmen haben bereits das Konzept angefragt und beraten aktuell, wie sie es im Unternehmen umsetzen und mit welcher Pflegeschule sie kooperieren. Die Bereitschaft zur Kostenübernahme besteht also.
Nach unserer Hochrechnung wären es circa 36 Millionen Euro, die für die Weiterqualifizierung von 15.000 Pflegehilfskräften nötig wären – für die Besetzung der Stellen also, die das Bundesgesundheitsministerium für die Behandlungspflege zusätzlich schaffen möchte.