Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) begrüßt den CDU/CSU-Vorschlag einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige. Sie mit der eigentlichen Pflege alleine zu lassen, wäre aus Sicht des AGVP aber fahrlässig. Der Verband fordert daher einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Pflegeheim.
Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Der Vorschlag der Union ist gut. Pflegende Angehörige haben für ihre unschätzbar wichtigen Leistungen mehr Wertschätzung und Entlastung verdient. Das kann sich in einer Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld widerspiegeln. Das allein reicht aber nicht aus.
Denn es ist nicht nur die finanzielle Belastung, die pflegenden Angehörigen zu schaffen macht. Das Gefühl, trotz aller Hingabe den Bedürfnissen eines geliebten Menschen nicht gerecht werden zu können, ist eine enorme Belastung, die mit keinem Geld der Welt abgegolten werden kann. Ein Drittel der pflegenden Angehörigen fühlt sich laut VdK mit der Angehörigenpflege überfordert. Diese Menschen darf die Union nicht vergessen. Sie brauchen eine Antwort auf die Frage: Was ist, wenn ich am Ende meiner Kräfte bin?
Ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Pflegeheim beantwortet diese Frage. Denn in einem Sozialstaat muss ich mich als pflegender Angehöriger darauf verlassen können, dass sich jemand um meine Lieben kümmert, wenn ich am Ende meiner Kräfte bin. Darauf brauchen die Angehörigen von Pflegebedürftigen einen rechtlichen Anspruch – und wir benötigen eine starke pflegerische Infrastruktur, um diesem Anspruch gerecht zu werden.“