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Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte steigt ab 1. Januar 2019 erneut um 50 Cent auf 11,05 Euro an

Für viele Hilfskräfte in der Altenpflege ist das eine schöne Weihnachtsbotschaft: Der Pflegemindestlohn steigt ab 1. Januar 2019 auf 11,05 Euro und liegt damit weiter deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn, der ebenfalls ab 1. Januar auf 9,19 Euro steigt.

Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt zum 1. Januar 2019 erneut an. In Westdeutschland einschließlich Berlin liegt er dann bei 11,05 Euro, das sind 50 Cent pro Stunde mehr als bisher. Für Ostdeutschland, wo die Einkommen auch wegen der niedrigeren Lebenshaltungskosten traditionell über alle Branchen etwas niedriger liegen als im Westen, gibt es dann mindestens 10,55 Euro pro Stunde. Dazu Friedhelm Fiedler, Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes Pflege: „Dieser Mindestlohn ist eine Untergrenze der Bezahlung von ungelernten Hilfskräften, die nicht unterschritten werden darf. Die examinierten Pflegefachkräfte, die in einem krisenfesten und zukunftssicheren Beruf arbeiten, verdienen deutlich mehr. Dass der Pflegemindestlohn erheblich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, ist auch ein Zeichen der Wertschätzung der Beschäftigten, die als Hilfskräfte oder als Betreuer in der Altenpflege arbeiten. Damit setzt sich die Erfolgsstory des Pflegemindestlohns fort, die 2010 mit 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten begann. Der Arbeitgeberverband Pflege war von Anfang an für einen Mindestlohn in der Altenpflege und hat seitdem alle Verhandlungsrunden positiv begleitet. Im Übrigen wird der Pflegemindestlohn zum 1. Januar 2020 erneut ansteigen, auf dann 11,35 Euro im Westen und 10,85 Euro im Osten. Der Pflegemindestlohn gilt auch für ausländische Pflegeunternehmen, die ihre Arbeitskräfte nach Deutschland entsenden.“