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Der Arbeitgeberverband Pflege ist für eine bessere Mindestbezahlung von Fachkräften in der Altenpflege

Der Arbeitgeberverband Pflege ist dafür, dass in der Altenpflege besser bezahlt wird und fordert deshalb einen neuen Mindestlohn auch für Pflegefachkräfte. Die bestehende und mehrfach erfolgreich tätige Pflegemindestlohn-Kommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz könnte das richtige Instrument dafür sein.

Die Fakten sind eindeutig: Zwar steigt mit jedem Jahr die Zahl der Beschäftigten in der Altenpflege, was auch für die anhaltend hohe Zahl der Auszubildenden gilt. Welche Branche kann schon derart erfreuliche Zuwächse vorweisen? Altenpflege als Beruf ist offensichtlich für viele Menschen attraktiv. Wer das Gegenteil behauptet, verdrängt die Wirklichkeit und spielt ein übles Spielchen. Wahr ist aber auch, dass diese steigenden Zahlen nicht Schritt halten mit den dramatischen Folgen des demografischen Wandels: Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig, rasant mehr leiden an Demenz. In der Altenpflege wird aber nicht überall angemessen bezahlt für eine Tätigkeit, die den Pflegekräften bei ihrem Einsatz für alte Menschen psychisch und physisch sehr viel abverlangt. Dazu Friedhelm Fiedler, Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes Pflege: ,,Für alle Pflegehilfskräfte in der Altenpflege gibt es seit Jahren einen mit jedem Jahr weiter steigenden Mindestlohn, der ab 1. Januar 2019 im Westen 11,05 und im Osten 10,55 Euro betragen wird, und der damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.  Gesundheitsminister Jens Spahn hat kürzlich die Zahl von 2500 Euro als möglichen Einstieg für die Fachkräfte in der Altenpflege genannt. Aus Sicht des Arbeitgeberverbandes Pflege könnte das eine Grundlage sein für konstruktive Gespräche in einer neu einzuberufenden Mindestlohnkommission, in der dann alle wichtigen Akteure an einem Tisch sitzen: Diakonie, Caritas, die privaten Arbeitgeber, die kommunalen Träger und die großen Gemeinnützigen wie etwa der Paritätische, die AWO oder das DRK und natürlich die Gewerkschaft Verdi. Die Tarifautonomie wäre gewahrt sowie das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Denn ein Ziel eint die Genannten: Es muss eine Untergrenze bei der Bezahlung geben, verbindliche Mindestregeln, weniger darf künftig niemand an examinierte Pflegefachkräfte bezahlen – mehr dagegen schon. Wer gutes Personal bekommen und auf Dauer halten will, kriegt das nicht zum Spartarif.“

Fiedler weiter: ,,Einige in der Pflegebranche liebäugeln mit der Keule eines flächendeckenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrags, erstreckt vom Bundesarbeitsminister für die gesamte ambulante und stationäre Altenpflege. Dabei wissen alle: Das würde für viel böses Blut sorgen, das würde aufgrund der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen schwerwiegende rechtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben. Ob die betroffenen Ministerien in Berlin am Ende dieses hohe Risiko eingehen, ist fraglich. Tarifautonomie ist in Deutschland ein hohes Gut und ein im Grundgesetz verankertes Recht. Der Arbeitgeberverband Pflege ist zu konstruktiven Gesprächen bereit. Zeigen alle Seiten guten Willen, wird es auch eine zeitgemäße Lösung bei der Bezahlung von Pflegefachkräften geben. Daneben muss auch die Frage dringend beantwortet werden, aus welchen Töpfen die dann folgenden Gehaltssteigerungen verlässlich bezahlt werden sollen. Ganz sicher nicht aus den Taschen der Pflegebedürftigen.“

PM Bezahlung 27092018