Im vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (BT-Drucksache 19/8285) werden Regelungen zur Einwanderung von Fachkräften und weiteren Personen aus Drittstaaten zur Erwerbsmigration in Deutschland getroffen.
Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (kurz: AGVP) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (kurz: BAGAP) begrüßen ausdrücklich die Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens für die gezielte Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten. Wir haben bereits einige Projekte begleitet und sind auf immer größer werdende Schwierigkeiten in der Rekrutierung und im Anerkennungsverfahren gestoßen. Hierzu zählen u.a. sehr lange Verfahren zur Prüfung der Unterlagen in den Botschaften zur Erteilung von Ausreisegenehmigungen und Visa, über Monate fehlende Rückmeldungen zu den Anträgen bei den deutschen Behörden, teils erhebliche Verzögerungen bei der Terminvergabe für Visaanträge in den Botschaften und Konsulaten, als auch sehr unterschiedliche Entscheidungspraktiken der zuständigen Behörden mangels einheitlicher Verfahrens-regelungen. Dies bereitet den Unternehmen in der Altenpflege zunehmend Sorgen und erzeugt wirtschaftlichen Druck, da bereits teils hohe Summen für die Rekrutierung, Sprachkurse, aber auch Integrationsserviceleistungen wie Beschaffung von Wohnraum investiert wurden, der Einsatz der ausländischen Pflegekräfte im Unternehmen sich jedoch immer mehr verzögert (teilweise bis zu 12 Monate und länger ab Antragstellung) und die dringend benötigte Fachexpertise der ausländischen Pflegekräfte nicht im Unternehmen eingesetzt werden kann.
Der Gesetzesentwurf enthält einige wichtige Regelungen, um die Einwanderung für Fachkräfte aus Drittstaaten transparenter zu gestalten. Teilweise hat die Politik erkannt, dass für die Pflegeunternehmen die Rekrutierung aus dem Ausland ein wichtiger Baustein für die Fachkräftegewinnung und damit die Sicherung der pflegerischen Versorgung ist. Allerdings führen einige Regelungsvorschläge im in der Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am 03. Juni 2019 zu beratenden Gesetzesentwurf dazu, dass der ohnehin schon komplizierte Prozess der Zuwanderung deutlich erschwert wird.
Für den AGVP und die BAGAP ist unverständlich, weshalb
die Regeln des freien Wettbewerbs durch die gesetzliche Zementierung eines staatlichen Projektes für die Rekrutierung von Pflegepersonen außer Kraft gesetzt werden sollen;
Unternehmen einseitig Strafen auferlegt werden und die bisher gelebte Praxis der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Behörden durch Misstrauen belegt wird;
den Ländern weiterhin obliegen soll, die oft kritisierten Hemmnisse der Dezentralisierung im Anerkennungsverfahren eigenständig zu regeln.
Der AGVP warnt eindringlich davor, mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der die angespannte Ist-Situation verschlechtert. Wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen mit einheitlichen Zuwanderungsregelungen, transparenten und zentralisierten Entscheidungsprozessen, Bürokratieentlastung und gleichen Marktzugang für staatliche Institutionen sowie private Unternehmen.