Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. erachtet es als zwingend notwendig, einheitliche Regelungen zur Beschäftigung und Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte sowie den Prozess der Zuwanderung aus Drittstaaten für den Pflegebereich in einem Fachkräfte-einwanderungsgesetz zu definieren. In allen Bundesländern, speziell auch in ländlichen Regionen, wird es immer schwieriger, Pflegefachkräfte zu rekrutieren. Fachkräfte sind jedoch essentiell, um die gestiegenen Bedarfe der Pflegebedürftigen, als auch die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich einer angemessenen pflegerischen Versorgung erfüllen und sicher-stellen zu können. Wie die Bundesagentur für Arbeit in ihren Arbeitsmarktberichterstattungen immer wieder darstellt, zeigt sich der Fachkräftemangel für examinierte Fachkräfte ausnahmslos in allen Bundesländern. In keinem Bundesland stehen ausreichend arbeitslose Bewerber zur Besetzung der gemeldeten Stellen zur Verfügung. Im Bundesdurchschnitt sind die gemeldeten Stellenangebote für examinierte Fachkräfte gut sechs Monate vakant. Das ist alarmierend und kann zur Bedrohung für Pflegeheimbetreiber werden, wenn die vereinbarten Personalschlüssel nicht mehr erfüllt werden können, dadurch Aufnahmestopps verhängt werden müssen und die Versorgungssicherheit in Gefahr ist. Für die Unternehmen ist die Rekrutierung aus dem Ausland eine wichtige Möglichkeit, um diese offenen Stellen zu besetzen.
Die Stellungnahme finden Sie hier:
Stellungnahme Referentenentwurf Einwanderungsgesetz