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Strafzinsen für säumige Kostenträger: AGVP fordert Schutz für Pflegebedürftige und Pflegeunternehmen

Kassen und Kommunen vergüten erbrachte Pflegeleistungen oft zu gering und zu spät – zulasten der Pflegeanbieter und der Pflegebedürftigen. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert die Einführung von Strafzinsen, damit Zahlungsziele wieder eingehalten werden.

AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Die Pflegeunternehmen brauchen endlich ein scharfes Schwert gegen die Verantwortungslosigkeit von Sozialämtern und Pflegekassen. Sonst sind die Heime dem Treiben der Kostenträger hilflos ausgeliefert. Am Ende leiden Pflegebedürftige, die keinen Pflegeplatz mehr finden, und ihre Angehörigen, weil Kassen und Sozialhilfeträger die Pflegeeinrichtungen in die Insolvenz treiben und zu Schließungen zwingen.

Wenn Appelle an die Verantwortung nicht mehr helfen, muss der Gesetzgeber da hingehen, wo es wehtut: ans Portemonnaie. Deshalb fordern wir Strafzinsen für säumige Kostenträger, um sie wieder zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu zwingen.“

Hintergrund
Häufig müssen Pflegeheimbetreiber monatelang auf Verhandlungen über den Pflegesatz, also die Vergütung von Pflegeleistungen, warten. Oft verweigern die Pflegekassen die Anerkennung von Kostensteigerungen und die Sozialämter die Begleichung der tatsächlichen Investitionskosten. Zusätzlich ignorieren sie selbst nach geschlossener Vereinbarung gesetzliche Zahlungsfristen. In dieser Zeit müssen die Pflegeunternehmen alle Kostensteigerungen vorfinanzieren ohne zu wissen, ob sie tatsächlich vergütet werden. Die Folge: Pflegeeinrichtungen werden zahlungsunfähig, weil ihre Liquiditätsreserven nach den Krisen der letzten Jahre aufgebraucht sind. Für viele bleibt am Ende nur die Schließung oder Insolvenz.

20240820_PM_Strafzinsen für Kostenträger Schutz für Pflegebedürftige und Pflegeunternehmen