Die Anzahl der pflegebedürftigen und zu versorgenden Menschen wird weiter steigen. Das Personal, um diese Menschen zu versorgen, wird demografisch bedingt sinken. Ob dieses Gesetz dazu beitragen wird, die bereits laufende Versorgungskrise zu lindern oder sogar aufzuhalten, bleibt abzuwarten. Es gibt einige wichtige und gute Punkte, wie die geplante Kompetenzerweiterung der Pflegefachkräfte, die Erweiterung der pflegerischen Versorgungsmöglichkeiten und die Verbesserungen der Verfahren zur Vergütungsvereinbarung, die vielversprechend und zukunftsweisend sind. Allerdings ist völlig unverständlich, weshalb der Gesetzgeber sich gerade bei der Planung der pflegerischen Infrastruktur, also bei der Bereitstellung pflegerischer Dienste und Einrichtungen, dafür entscheidet, diese künftig in kommunale Hände legen zu wollen, sowie auch den Kontrahierungszwang auflösen will.
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