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Stationäre Pflege wird im Osten zur Luxusversorgung

Zum heute im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung erklärt Isabell Halletz, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Pflege e.V.:

„Trotz stetig steigender Löhne in der Altenpflege hat sich die Politik in die Sozialpartnerschaft eingemischt und die tarifliche Entlohnung als zwingende Voraussetzung für die Leistungserbringung in der stationären Altenpflege zementiert. Bereits heute verdienen 75 Prozent der Pflegefachkräfte auch ohne flächendeckende Tarifentlohnung über 3.000 Euro brutto in Vollzeit. Mit durchschnittlich 3.363 Euro pro Monat bestätigte das Statistische Bundesamt erstmals höhere Löhne für die Altenpfleger*innen im Vergleich zur Gesamtwirtschaft. Die Faktenlage hat die Abgeordneten des Bundestags nicht davon abgehalten, massiv in die unternehmerischen Freiheiten und die Lohnfindung einzugreifen. Damit die Verpflichtung zur tariflichen oder tarifähnlichen Bezahlung nicht zu Versorgungsunsicherheiten führt und voll zu Lasten der Arbeitgeber geht, müssen höhere Löhne vom ersten Geltungstag an auch voll refinanziert werden. Gesetze beschließen, ohne die Folgen, die sich daraus ergeben zu bedenken, ist nicht mit seriöser Politik in Einklang zu bringen. Es dürfen keine Finanzierungslücken entstehen, die dann auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden müssten. Denn der Kostentsunami für die Pflegebedürftigen, deren Angehörige und Pflegekassen ist bereits programmiert. Die Regelung zur Begrenzung der Eigenanteile ist eine reine Mogelpackung. Vor allem in den ehemaligen ostdeutschen Bundesländern wird der stationäre Pflegeplatz zum Luxusgut werden und die Kommunen müssen sich bei klammen Kassen auf eine Antragsflut zur Hilfe zur Pflege einstellen. Später wird man nicht sagen können, es hat uns keiner darauf hingewiesen, was aus diesem Gesetz folgt.
Die Pflegereform selbst ist ein übler Bruch der Politik mit der gelebten Tarifautonomie und eine weitere Bevormundung für Pflegeunternehmen.“

PM GVWG 11062021