5. Dezember 2016 Für Pflegehilfs- und alle Betreuungskräfte in der Altenpflege künftig 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro im Osten
Ab 1. Januar 2017 steigt der Mindestlohn in der Altenpflege für die gut 400 000 Pflegehilfskräfte der voll- und teilstationären sowie der ambulanten Altenpflege und für die nahezu 45 000 Betreuungskräfte erneut deutlich an. Der Mindestlohn, also die absolute Untergrenze, die mindestens bezahlt werden muss, liegt dann bei 10,20 Euro je Zeitstunde im Westen und bei 9,50 Euro im Osten. Aktuell beträgt der Pflegemindestlohn 9,75 Euro in den alten und 9 Euro in den neuen Bundesländern. Mit der erneuten Erhöhung ab 1. Januar 2017 liegt der Pflege-Mindestlohn weiter deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn, der zum 1. Januar 2017 bundesweit einheitlich von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben wird.
Dazu Friedhelm Fiedler, Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes Pflege: ,,Ich freue mich für alle Hilfs- und Betreuungskräfte in der Altenpflege, dass sie mehr Geld bekommen. Ihre immer wichtiger werdende Arbeit in einer rasant älter werdenden Gesellschaft, ihr täglicher Dienst am Menschen, verdienen Anerkennung – ideell, aber auch materiell.
Seit Einführung einer Pflege-Mindestlohnkommission 2009 durch das Bundesarbeitsministerium, in der wir von Anbeginn an mitgewirkt haben, hat sich der Arbeitgeberverband Pflege erfolgreich zusammen mit anderen für eine Verbesserung der Einkommenssituation in der Pflege eingesetzt. Bei seiner Einführung im August 2010 betrug der Pflege-Mindestlohn noch 7,50 Euro im Osten und 8,50 Euro im Westen. Das ist eine absolute Erfolgsgeschichte von damals bis heute. Für die 3. Mindestlohnkommission, die inzwischen ihre Arbeit aufgenommen hat, setze ich auf eine Weiterentwicklung des Pflegemindestlohns mit Augenmaß, was neue Erhöhungen und auch die Laufzeiten angeht.“
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