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Pflege im Bundestag: Schlechte Gesetze verbessern die Versorgung nicht

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) kritisiert die aktuellen Gesetzesvorhaben zur Pflegefachassistenz und Entbürokratisierung als unzureichend und teils kontraproduktiv. So wird Versorgung nicht gesichert, sondern ausgebremst.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte und eine einheitliche Ausbildung zur Pflegeassistenz – klingt vernünftig, ist aber eine Mogelpackung.

Vor allem die kommunale Pflegeplanung ist ein Irrweg. Viele Kommunen sind finanziell und organisatorisch am Limit: Sie streichen Angebote und verschleppen Sozialhilfezahlungen an Pflegebedürftige. Wenn wir jetzt noch die Versorgung der Pflegebedürftigen in die Hände klammer Kämmerer legen, droht der Notstand. Das ist kein Pflegeplan, sondern ein kommunales Kürzungsprogramm auf dem Rücken der Pflegebedürftigen.“

Auch beim Pflegefachassistenzgesetz sieht Greiner Korrekturbedarf:
„Nordrhein-Westfalen zeigt, wie es geht: fundierte Ausbildung in einem Jahr, praxisnah und attraktiv für erfahrene Pflegehelferinnen und -helfer. Stattdessen legt sich der Bund auf 18 Monate fest nach dem Motto: lieber ein fauler Kompromiss statt einer praktischen Lösung. Der Bundestag muss diese Fehler korrigieren oder die Gesetzesvorhaben notfalls stoppen. Denn gute Versorgung gibt es nicht mit schlechten Gesetzen.“

20250911_Pflege im Bundestag_Schlechte Gesetze verbessern die Versorgung nicht

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Zukunftspakt Pflege: Reform wird ohne harte Zahlen zum Blindflug

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert für die Arbeit der Kommission zum Zukunftspakt Pflege eine klare Faktenbasis. Ohne einen umfassenden Kosten-Nutzen-Vergleich der Pflegeangebote droht die Pflegereform ins Leere zu laufen.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Der Kanzler hat Recht: Wir können uns diesen Sozialstaat nicht mehr leisten – zumindest nicht so ineffizient wie bisher. Es braucht keinen Leistungsabbau und keinen weiteren Verlust an Versorgungssicherheit, wenn Pflege effizient organisiert ist. Die zentrale Frage lautet: Welche Versorgungsform sichert mit den vorhandenen Mitteln die beste Pflege – bei Personal, Kosten und Qualität?

Das Problem: Bevor die Kommission entscheidet, wo gespart und wo investiert wird, muss sie wissen, was gute Pflege in ihren unterschiedlichen Formen tatsächlich kostet. Doch bislang fehlt jede belastbare Vergleichsrechnung. Niemand kann seriös sagen, für welche Pflegesituationen ambulante Pflege, stationäre Pflege oder ambulant betreute Wohngruppen unterm Strich günstiger sind – zusammenrechnet für die Pflegeversicherung, die Krankenversicherung, die Sozialhilfeträger und den Steuerzahler. Die Kommission muss eine gesamtstaatliche Kostenbilanz vorlegen und den Betrieb des Pflege-Verschiebebahnhofs einstellen. Ohne harte Zahlen bleibt jede Reform ein Blindflug.“

20250904_Zukunftspakt Pflege_Reform wird ohne harte Zahlen zum Blindflug

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Gemischtes Fazit: Ausbildungsboom in der Pflege führt nicht zu mehr Pflegeplätzen

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) kritisiert Fachkraftquoten und Personalschlüssel als Ausdruck des Misstrauens gegenüber Pflegefachleuten. Sie verhindern Eigenverantwortung, Flexibilität und mehr Pflegeplätze.

Die Pflegeausbildung ist die beliebteste in Deutschland: Mit durchschnittlich 1.310 Euro im Monat ist sie die bestvergütete Ausbildung und auch bei den Ausbildungszahlen liegt sie mit knapp 60.000 neuen Auszubildenden an der Spitze – zum Vergleich: Die beliebteste duale Ausbildung ist Kraftfahrzeugmechatronik mit gut 24.000 neuen Auszubildenden. Doch der Boom verpufft, wenn gut ausgebildetes Personal nicht sinnvoll eingesetzt werden darf und Pflegebedürftige die Ausbildungskosten mittragen müssen.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner:
„Pflege ist der beliebteste Ausbildungsberuf und wird am besten vergütet – das ist ein starkes Signal. Aber der Boom nützt nichts, wenn am Ende leere Betten bleiben, weil Fachleute durch Quoten und Personalschlüssel ausgebremst werden. Wer mehr Versorgung will, muss der Pflege endlich vertrauen – und aufhören, ihre Kompetenzen hinter Bürokratie zu verstecken.“

Quellen der statistischen Daten
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2025/PD25_35_p002.html
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/07/PD25_276_212.html
Berufsbildungsstatistik 2024, Statistisches Bundesamt, 28.08.2025

20250828_Gemischtes Fazit Ausbildungsboom in der Pflege führt nicht zu mehr Pflegeplätzen

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Dramatische Einbrüche bei Pflegeangebot: Bundesregierung lässt Länder im Stich

Landespolitiker von CDU und SPD schlagen angesichts schwindender Pflegeplätze Alarm. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert die Bundesregierung auf, ihren Landesparteien zu folgen und die Versorgung zu sichern.

AGVP-Präsident Thomas Greiner warnt: „Während in Berlin über die große Pflegereform diskutiert wird, bricht die Versorgung in vielen Regionen bereits zusammen. Tausende Pflegeplätze sind verloren, Wartelisten werden länger, Betroffene verzweifeln. Es gibt in Deutschland schon heute keine sichere Versorgung mehr für pflegebedürftige Menschen und der Bedarf wird massiv steigen. CDU und SPD müssen auf ihre eigenen Leute in den Ländern hören und eine aktive Pflegepolitik betreiben, die die Versorgung unserer Alten ins Zentrum stellt.“

Hintergrund: In Hamburg wurden seit 2020 rund 2.200 Pflegeplätze abgebaut, das entspricht 13 Prozent des Angebots (1) . In Nordrhein-Westfalen gingen allein zwischen Juli 2022 und September 2023 über 2.100 stationäre Pflegeplätze verloren (2). Auch in anderen Ländern werden Pflegeplätze abgebaut, viele Pflegeheime müssen schließen. Der Bedarf steigt, aber das Angebot schrumpft, weil Pflege unter den aktuellen Bedingungen wirtschaftlich kaum noch möglich ist.

(1)https://www.zeit.de/news/2025-07/26/weniger-pflegeplaetze-cdu-fordert-aktive-pflegepolitik
(2)https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/Pflegenotstand-in-NRW-hohe-Abbruchqupte-bei-Pflegeausbildung-100.html

20250820_Regierungskoalition lässt Länder im Stich

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Steigende Eigenanteile: Sofortige Senkung um 1.000 Euro ist möglich

Die Eigenanteile in der Pflege steigen rasant – zuletzt auf durchschnittlich 3.108 Euro. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) hat seine Vorschläge auf den Tisch gelegt: Eine Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen um über 1.000 Euro pro Monat ist möglich, wenn die Politik es will.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Die Pflegekosten sind für viele kaum noch zu stemmen. Dabei könnte die Politik die Eigenanteile sofort um über 1.000 Euro senken. Was fehlt, ist nicht das Geld, sondern der Wille. Stattdessen riskiert die neue Bundesregierung mit ihren Pflegegesetzen weitere Steigerungen.“

Wie können die Pflegebedürftigen und ihre Familien entlastet werden?
• 115 Euro weniger durch Übernahme der Ausbildungskosten aus Steuermitteln
• 400 Euro weniger durch sachgerechte Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege aus Mitteln der Krankenkassen
• 500 Euro weniger durch Übernahme der Investitionskosten durch die Länder

Greiner weiter: „Die Länder müssen ihren Anteil aus dem Infrastruktur-Sondervermögen nutzen, um ihren gesetzlichen Pflichten endlich nachzukommen. Mit 1.000 Euro weniger Eigenanteil wäre für viele Pflegebedürftige sofort eine Atempause möglich. Langfristig lassen sich die Kosten nur stabilisieren, wenn Pflegeunternehmen nicht mehr durch unnötige Vorschriften und Dokumentationspflichten gegängelt werden und mehr Spielraum für Innovationen bekommen.“

20250813_Steigende Eigenanteile-Sofortige Sekung

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Pflegefachassistenzgesetz passiert Kabinett: Gute Praxis statt komplizierter Kompromisse

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert Nachbesserungen am Pflegefachassistenzgesetz. Statt fauler Kompromisse müssen praxiserprobte Lösungen aus den Bundesländern bundesweit umgesetzt werden.

Dazu erklärt AGVP-Geschäftsführerin Isabell Halletz: „Die Bundesregierung will mehr Assistenzpersonal für die Pflege, blockiert aber ausgerechnet jene Menschen, die heute schon helfen. Nordrhein-Westfalen zeigt, wie es besser geht: eine fundierte Ausbildung in einem Jahr, anschlussfähig und praxistauglich. Das muss bundesweit Standard werden.

Der Kompromiss zwischen den Bundesländern, der jetzt vom Kabinett bestätigt wurde –18 Monate Ausbildung ohne erkennbaren Mehrwert – ist ein Rückschritt für alle Beteiligten. Gerade Quereinsteiger und berufserfahrenes Pflegehilfspersonal wollen sich zügig weiterqualifizieren. Schließlich stehen diese Beschäftigten bereits mitten im Leben und haben entsprechende finanzielle Verpflichtungen. Deshalb sind wir über jede Person froh, die sich noch einmal ausbilden lässt und damit zeitweise auf einen Großteil des Einkommens verzichtet. Daher appellieren wir an die Bundestagsabgeordneten, sich für eine praxistaugliche Lösung zu entscheiden, die allen nützt – insbesondere den pflegebedürftigen Menschen.“

20250806_Pflegefachassistenzgesetz_Gute Praxis statt komplizierter Kompromisse

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Pflegekompetenzgesetz im Kabinett: „Bürokratie frisst Pflege“

Das Pflegekompetenzgesetz droht zur Investitionsbremse zu werden, warnt der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP). Die verschärfte kommunale Pflegeplanung gefährdet dringend benötigte Pflegeangebote.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Die Bundesgesundheitsministerin fordert weniger Vorgaben, aber die geplante kommunale Pflegeplanung bewirkt das Gegenteil – mit gravierenden Folgen. Bevor ein Pflegeheim den Betrieb aufnehmen kann, müssen Unternehmen viele Vorleistungen erbringen: von Bedarfs-, Standort- und Wettbewerbsanalysen über die Grundstückssuche bis zur Personalplanung. Schnell summiert sich das auf sechsstellige Investitionen noch bevor der Bau beginnt. Wenn die Kommune dann ablehnt, laufen Investitionen künftig ins Leere. So entsteht kein einziges neues Pflegeangebot mehr.

Besonders brisant: Die Pflegeversorgung droht, zum Spielball kommunalpolitischer Netzwerke zu werden. Träger mit direktem Draht zur Politik und der passenden ideologischen Ausrichtung könnten Wettbewerber ausbremsen – zulasten von Angebotsvielfalt, Qualität und Innovation.

Viele Kommunen sind jetzt schon strukturell überfordert. Sie schließen Schwimmbäder, verzögern Sozialhilfebescheide und lehnen trotz hohen Bedarfs neue Pflegeplätze aus Angst vor steigenden Sozialkosten ab. Überlastete Kommunen sind als Pflegeplaner eine Fehlbesetzung. Um die Pflegeplanung bewältigen zu können, würden sie ohnehin knappes Personal vom Pflegebett in die Amtsstuben abwerben – Bürokratie frisst Pflege. Das Bundeskabinett muss verhindern, dass die verschärfte kommunale Planung Gesetz wird.“

20250806_Pflegekompetenzgesetz im Kabinett_Bürokratie frisst Pflege

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Warken hat Recht: Bezahlbare Pflegeangebote statt neuer Bürokratie

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) begrüßt die jüngsten Aussagen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur Altenpflege. Sie hat erkannt: Zu hohe Vorgaben machen Pflegeangebote unbezahlbar. Der AGVP fordert nun eine Pflegereform, die Kosten senkt, unternehmerische Freiheit stärkt, Bürokratie abbaut und mehr Effizienz ermöglicht.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Die Ministerin hat Recht: Gute Pflege kann man nicht durch mehr Regulierung erzwingen. Mit der Insolvenzwelle und dem Pflegeplatzmangel ist dieser Glaube endgültig als Illusion entlarvt. Versorgung entsteht nicht durch Misstrauen und Planung, sondern durch Vertrauen und Verantwortung – eine richtige Diagnose der Ministerin.

Um den Pflegeplatzabbau zu stoppen und den Kosten-Turbo zu bremsen, muss die Kommission zur Pflegereform aus Frau Warkens Diagnose die richtige Therapie ableiten: realistische Baustandards, eine Pflege nach Bedarf statt nach Quote, maximal eine Regelprüfung pro Jahr sowie schlanke und digitale Pflegesatzverfahren. Pflegeunternehmen brauchen auskömmliche Erträge, damit sie in den Ausbau der Altenpflege investieren können – gerade, weil die Länder ihren Verpflichtungen zur Finanzierung der Infrastruktur nicht nachkommen.“

20250624_Warken hat Recht_Bezahlbare Angebote statt Pflegebürokratie

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Pflegekompetenzgesetz: Kommunale Pflegeplanung ist der Sargnagel für die Versorgungsicherheit

Über 3.000 Euro pro Monat für einen Platz im Pflegeheim – seit Jahren warnen Experten und Verbände vor dieser Kostenexplosion für die Pflegebedürftigen, aber nichts ist passiert. Es fehlt der Mut, Entscheidungen zu treffen und durchzuziehen. Selbst bei guten Ansätzen wie dem Pflegekompetenzgesetz knickt die neue Koalition ein, scheut den Konflikt mit mächtigen Interessengruppen und schafft mit der kommunalen Pflegeplanung eine neue Bürokratiemaschine, kritisiert Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege (AGVP).

Dazu erklärt Greiner: „Vor dreißig Jahren hatten Politiker den Mut, die Pflegeversicherung einzuführen und privater Initiative in der Altenpflege zu vertrauen. Von diesem Mut ist wenig geblieben und das aktuelle Pflegekompetenzgesetz ist dafür ein typisches Beispiel.
Mehr Kompetenzen für Pflegepersonal und schnellere Pflegesatzverhandlungen – das geht in die richtige Richtung. Aber bei der Zulassung innovativer Versorgungsmodelle wie Stambulant beugt sich die Bundesregierung dem Pflegekartell aus Spitzenverbänden und Kassen: Das seit neun Jahren erfolgreiche Modell wird mal wieder zu Tode bürokratisiert und evaluiert. Die kommunale Pflegeplanung ist ein Sanierungsprojekt für die Kommunen, das zu Lasten der Pflegebedürftigen geht. Zentralplanung statt privater Initiative – die kommunale Pflegeplanung ist der Totengräber der privaten Pflegeunternehmen und der letzte Sargnagel für die Versorgungssicherheit. Die Bundesregierung muss sich entscheiden: Entweder sie hört weiter auf das Pflegekartell aus Kassen und Kommunen und fährt das System an die Wand. Oder sie zeigt Mumm und legt sich endlich mit der Pflegebürokratie an, die der Gesetzgeber in den letzten 20 Jahren selbst geschaffen hat.“

Die eigenen Vorschläge, um die akute Krise der Altenpflege in den Griff zu bekommen, hat der AGVP in einem Berliner Appell zusammengefasst. Dazu erklärt AGVP-Geschäftsführerin Isabell Halletz:

„Seit dreißig Jahren sind private Pflegeunternehmen eine unverzichtbare Säule der pflegerischen Versorgung. Sie haben unzumutbare bauliche Zustände überwunden, die Mehrbett-Pflegesäle ausrangiert und zehntausende zusätzliche Pflegeplätze geschaffen. Ohne die Initiative von privaten Pflegeunternehmen würden in der Altenpflege in Deutschland die Lichter ausgehen. Private Initiative und Investitionen gibt es aber nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und dazu machen wir in dem Berliner Appell Vorschläge: von der Abschaffung realitätsferner Personalvorgaben und Quoten über Strafzinsen bei säumigen Kostenträgern bis zur Bündelung der pflegepolitischen Verantwortung beim Bund. Privat kann sozial – wenn man den Unternehmen wieder vertraut und sie machen lässt.“

20250724_PM_Kommunale Pflegeplanung ist Sargnagel für Versorgungssicherheit

Berliner Appell: 20250724_Berliner Appell

Stellungnahmen

Stellungnahme des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)

Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. zum Referentenentwurf eines Entwurfes eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG) des Bundesministeriums für Gesundheit mit Stand vom 23.06.2025Zusammenfassung

Die Anzahl der pflegebedürftigen und zu versorgenden Menschen wird weiter steigen. Das Personal, um diese Menschen zu versorgen, wird demografisch bedingt sinken. Ob dieses Gesetz dazu beitragen wird, die bereits laufende Versorgungskrise zu lindern oder sogar aufzuhalten, bleibt abzuwarten. Es gibt einige wichtige und gute Punkte, wie die geplante Kompetenzerweiterung der Pflegefachkräfte, die Erweiterung der pflegerischen Versorgungsmöglichkeiten und die Verbesserungen der Verfahren zur Vergütungsvereinbarung, die vielversprechend und zukunftsweisend sind. Allerdings ist völlig unverständlich, weshalb der Gesetzgeber sich gerade bei der Planung der pflegerischen Infrastruktur, also bei der Bereitstellung pflegerischer Dienste und Einrichtungen, dafür entscheidet, diese künftig in kommunale Hände legen zu wollen, indem auch der Kontrahierungszwang aufgelöst werden soll.

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) bezweifelt, dass die Kommunen in der Lage sein werden, die große Frage zur Zukunft der pflegerischen Versorgung lösen zu können, indem sie künftig bestimmen sollen, wer Pflegeeinrichtungen oder ambulante Dienste eröffnen darf. Denn die Zahlen zu den Insolvenzen und Schließungen zeigen eines deutlich: Es wird sich künftig nicht die Frage stellen, wen man zur Erbringung pflegerischer Leistungen auswählen kann, sondern ob es überhaupt noch Unternehmen geben wird, die Pflegeleistungen anbieten werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten kann die pflegerische Versorgung schon heute nicht mehr überall sichergestellt werden. Deshalb müsse der Gesetzgeber verlässliche Rahmenbedingungen für eine sichere Finanzierung und ein investitionsfreundliches Klima schaffen, damit neue Pflegeplätze errichtet und die dringend benötigte Infrastruktur aufgebaut werden können. Die Kommunen mit ihren klammen Kassen werden das nicht leisten können, sonst würden sie schon heute die getätigten Investitionen der Pflegeunternehmen über die vereinbarten Investitionskostensätze vollumfänglich finanzieren, insbesondere auch die mit den Pflegekassen vereinbarten Sätze für die Leistungen zur „Hilfe zur Pflege“.

Mit der Auflösung des Kontrahierungszwangs und der vorgesehenen Kommunalplanung schafft der Gesetzgeber die Altenpflege ab, anstatt sie zu fördern und die Kapazitäten auszubauen. Die Bedingungen führen schon heute dazu, dass Unternehmen teilweise unverschuldet in die Insolvenz geraten, weil sie monatelang auf die Zahlung der Pflegekassen und Sozialhilfeträger warten müssen und dann noch nicht mal eine rechtliche Handhabe haben, zeitnah die ihnen zustehende Vergütung der pflegerischen Leistungen zu erhalten. Ein Scheitern des Pflegesystems steht kurz bevor.

Wer die gesetzlichen Vorgaben und Bedingungen erfüllt, pflegerische Leistungen erbringen zu können, dem darf auch zukünftig nicht verwehrt werden, den Versorgungsvertrag dafür mit den Pflegekassen zu schließen. Immerhin haben die Pflegekassen einen Sicherstellungsauftrag zu erfüllen. Da sollte es auch in deren Interesse sein, dass das Angebot an pflegerischen Leistungen in allen Regionen groß genug ist, um die steigende Anzahl pflegebedürftiger Menschen versorgen zu können. Die Wahlmöglichkeit sollten die Pflegebedürftigen mit ihren Angehörigen haben, welche Form der pflegerischen Versorgung sie in Anspruch nehmen möchten. Nicht jeder hat An- oder Zugehörige, die im Ernstfall die Pflege zuhause übernehmen können oder es sich nicht zutrauen, weil die erforderliche Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger die persönlichen Kompetenzen übersteigt. Deshalb ist es aus Sicht des AGVP sinnvoll, den Rechtsanspruch auf pflegerische Versorgung im Gesetz zu verankern, um das Risiko zu minimieren, dass Menschen am Ende unversorgt sind.

Mit steigender Lebenserwartung nehmen jedoch auch die schweren und schwerstpflegebedürftigen Fälle zu, die mehrheitlich stationär versorgt werden. Insofern müssen Maßnahmen und Regelungen getroffen werden, damit die Zahl der Versorgungsangebote weiter steigt und nicht durch eine gesetzlich unterstützte Selektion und Auflösung des Kontrahierungszwangs reduziert wird. Wer wird künftig noch in den Ausbau oder die Neugründung von Pflegeunternehmen und -diensten investieren, wenn nach all den bereits unternommenen Schritten und getätigten Investitionen unklar ist, ob man überhaupt einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen erhalten wird?

Wer jetzt fordert, dass Pflege künftig nur noch von freigemeinnützigen oder kommunalen Unternehmen erbracht werden darf, verkennt völlig die Entwicklung der letzten 30 Jahre. Die Öffnung der pflegerischen Versorgung Mitte der 90er Jahre war das Bekenntnis der Kommunen, dass der Aufbau und Ausbau der benötigten pflegerischen Infrastruktur nicht ohne privatwirtschaftliche Investitionen geht. Und ohne diese Investitionen in Milliardenhöhe hätten wir nicht die Vielfalt der zahlreichen ambulanten Dienste, stationären Pflegeheime und Einrichtungen für Betreutes Wohnen.

Dazu gehört auch, dass Versorgungsformen, die sich bewährt haben und wissenschaftlich evaluiert wurden, endlich in die Regelversorgung übernommen werden und dauerhaften Bestandsschutz erhalten müssen. Mit Blick auf die demografische Entwicklung  Zunahme der Anzahl der pflegebedürftigen Menschen bei gleichzeitigem altersbedingtem Ausscheiden der Mitarbeitenden  sind solche innovativen Versorgungsstrukturen wichtig, um Pflegebedürftige versorgen zu können, die nicht mehr zu Hause betreut werden können, die aber auch nicht in eine stationäre Pflegeeinrichtung gehen möchten.
Zudem ist es an der Zeit, die Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen herauszulösen und die Zuschläge für das Pflegepersonal regelhaft steuerfrei zu stellen, denn Pflegeunternehmen können ihre Dienstleistung nicht einfach ins Ausland verlagern, wenn die Kosten zu hoch werden.

Wenn es auch in Zukunft noch professionelle Pflege in Deutschland geben soll, müssen die Pflegeunternehmen als Dienstleister an der Gesellschaft anerkannt und nicht nur in Krisensituationen, wie in der Corona-Zeit, beklatscht werden. Es braucht zwingend verlässliche Rahmenbedingungen und ein klares Bekenntnis für die Trägerpluralität!
Pflegeunternehmen müssen wirtschaften können, brauchen dafür verlässliche Rahmenbedingungen und keine überbordende Bürokratie, realitätsferne Verfahren zur Begleichung ihrer Kosten oder gesetzliche Einengungen, die sie zur Aufgabe oder in die Insolvenz treiben. Und das betrifft alle Träger gleichwohl – freigemeinnützige, kirchliche, kommunale und private Pflegeunternehmen.

Die Absicherung der pflegerischen Angebote und der knapp 1,3 Mio. Arbeitsplätze muss Top-Priorität für die Bundesregierung haben! Denn ohne funktionierende Pflegeinfrastruktur wird der Aufschwung in Deutschland ausbleiben.

Lesne Sie die vollständige Stellungnahme hier:

2025.07.14_AGVP_Stellungnahme PKG_neu

Stellungnahmen

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung

Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. zum Referentenentwurf eines Entwurfes eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren und Frauen vom 05.06.2025

Zusammenfassung

Wie bereits in der ersten Stellungnahme zum Entwurf aus dem August 2024 begrüßt der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) den Vorstoß der Bundesregierung, eine einheitliche Ausbildung für Pflegeassistenten zu schaffen. Gerade mit Blick auf die demografische Entwicklung  Zunahme der Pflegebedürftigen bei gleichzeitigem altersbedingtem Ausscheiden der Mitarbeitenden  ist eine einheitliche Ausbildung und damit die Durchlässigkeit und Anerkennungsfähigkeit der mindestens einjährig qualifizierten Pflegepersonen zwingend notwendig. Allerdings ist unverständlich, weshalb sich der Gesetzgeber nicht an den bereits existierenden Ausbildungen im Assistenzbereich orientiert und eine Ausbildungsdauer wählt, die effizient die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt, um diese dann schnell in der Praxis einsetzen zu können. Ziel des Gesetzgebers zur Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildung in der Pflegeassistenz sollte sein, das, was in den Ländern gut läuft als Blaupause zu nutzen.

Da auf Bundesebene ein Mindeststandard und keine Maximalqualifikation geregelt werden sollte, plädiert der AGVP für eine Vereinheitlichung der Bezeichnung der Abschlüsse und damit für eine einheitliche 12-monatige generalistische Pflegeassistenzausbildung. Somit erhalten die Absolventen die Möglichkeit, später ihre Kompetenzen anrechnen zu lassen und die dreijährige Pflegefachausbildung zu verkürzen. Im Vergleich mit anderen Bundesländern unterscheiden sich die aktuell geltenden Inhalte und Abschlüsse überwiegend im verliehenen Titel nach erfolgreichem Abschluss – in einigen Bundesländern ist es die Pflegefachassistenz, in anderen die Pflegehilfe oder auch Pflegefachhilfe. Bei den Ausbildungen, die länger als 12 Monate laufen, sind hauptsächlich mehr Stunden in der Praxis zu absolvieren.

Nach Auswertung des AGVP und Rückmeldungen von Ausbildungsbetrieben hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen eine sinnvolle Ausbildungsordnung für eine 12-monatige Qualifikation zur Pflegefachassistenz mit generalistischer Grundlage eingeführt, die Durchlässigkeit und Anerkennung schafft. Dieses Best-Practice-Beispiel gilt es, als Grundlage für die bundeseinheitliche Ausbildung zu wählen und umzusetzen. Sie ist dem Qualifikationsniveau 3 (QN 3) zuzuordnen und erfüllt damit die Voraussetzung, die Pflegefachkräfte nach der neuen Personalbemessung zu entlasten.

Des Weiteren ist eine einjährige Qualifizierung ein Zeitraum, den sich Personen als Vollzeitausbildung vorstellen können, insbesondere dann, wenn sie schon mitten im Berufsleben stehen und entsprechende Fixkosten haben. Weiterqualifizierungen, insbesondere zu Versorgungsbereichen mit besonderen Bedarfen, finden heute bereits statt und sollten auch zukünftig als Weiterqualifizierung geregelt sein.

In den heute schon existierenden einjährigen Pflegehelferausbildungen werden Kompetenzen zur Erbringung der Behandlungspflege und der medizinischen Behandlungspflege gelehrt und dürfen dann in der Praxis angewendet werden. Das gilt es, auch künftig bei einer einheitlichen Ausbildung zu realisieren, denn dies sind Tätigkeiten, die Pflegefachpersonen entlasten. Die unter einem Jahr qualifizierten Personen sollen künftig als Pflegehilfspersonen betitelt werden. Somit bleibt der niedrigschwellige Zugang zur Pflegehilfeausbildung bestehen und die mindestens einjährige Qualifizierung wird als Pflegeassistenzausbildung vereinheitlicht. Und das Wichtigste: Die Pflegefachassistenzpersonen können zeitnah als solche in den Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten eingesetzt werden, wo sie dringend benötigt werden. Weniger Bürokratie und mehr Pragmatismus!

Als sinnvoll erachtet der AGVP, die Anerkennungsverfahren in dem Zuge zu überprüfen und auch Pflegepersonen aus Drittstaaten als Pflegefachassistenzpersonal einsetzen zu können. Bisher ist dafür eine mindestens zweijährige Ausbildung notwendig. Der AGVP schlägt vor, eine Ausnahmeregelung von der zweijährigen Ausbildung einzuführen und den Zutritt zum Arbeitsmarkt in der Pflege zu erleichtern. Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihrem Arbeitsmarktbericht zur Pflege (Mai 2024) bereits festgestellt, dass der Personalzuwachs seit 2022 ausschließlich über den Zuzug ausländischer Pflegepersonen erreicht werden konnte. Wer mehr helfende Hände am Bett und in der Pflege will, muss dafür auch die Voraussetzungen schaffen.

Zudem wäre es sinnvoll, ausländische Pflegefachpersonen in Anerkennung automatisch als Pflegehilfspersonen anzuerkennen. Bisher ist in den Bundesländern dafür ein separates Anerkennungsverfahren notwendig. Das bedeutet für die Arbeitgeber regelmäßige Diskussionen mit der Heimaufsicht, ob die Pflegefachpersonen in Anerkennung als Hilfspersonal angerechnet werden dürfen.

Des Weiteren ist es an der Zeit, Pflegebedürftige zu entlasten und diesen Gesetzesentwurf dafür zu nutzen, die Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen herauszulösen und über die Länder zu finanzieren.

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme hier:

2025.07.07_AGVP_Stellungnahme PflAssEinfG-neu

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Haushaltsentwurf: Bundesregierung lässt die Pflege im Stich

Der Entwurf des neuen Bundeshaushalts bietet der Pflege keine Perspektive. Statt nachhaltiger Finanzierung gibt es einen Notkredit für die Pflegekassen und keinen Plan für die Zeit danach. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) warnt: Ohne unternehmerische Freiheit führt das in den Kollaps.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Die Bundesregierung lässt die Pflege im Stich. Von Milliardenzuschüssen für versicherungsfremde Leistungen bis zu großzügigen Leistungen für pflegende Angehörige – die großen Versprechen erweisen sich als Luftschlösser. Statt echter Unterstützung gibt es Darlehen, die im besten Fall kurzfristig stabile Beiträge sichern. Es geht um Kosmetik, nicht um wirksame Lösungen. Die Planlosigkeit der Union und der Bürokratiefetisch der SPD treiben die Altenpflege in den Versorgungskollaps.

Ohne eigene Ideen bleibt der Regierung nur eine Option, um den Versorgungskollaps abzuwenden: Pflegeanbietern die Freiheit geben, ihre tragfähigen Konzepte zur Versorgungssicherung umzusetzen. Unser Vorschlag: Tausche Darlehen gegen unternehmerische Freiheit und Initiative. Nur so können wir den Pflege-Sinkflug stoppen.“

20250624_Haushaltsentwurf_Bundesregierung lässt die Pflege im Stich

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Pflegekommission: Praktische Erfahrung offenbar nicht erwünscht

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) ist enttäuscht über die Zusammensetzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die die Grundlagen für die Pflegereform vorbereiten soll. Praxistaugliche Lösungsvorschläge seien unwahrscheinlich.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Praktische Erfahrung ist in der Pflegekommission offenbar unerwünscht. Ministerialbeamte und Bürokraten allein werden die enormen Probleme in der Altenpflege nicht lösen. Sie kennen den Alltag der Pflege nur aus Erzählungen, Excel-Listen und gelegentlichen Heimbesichtigungen. Bürokraten bauen keine Bürokratie ab, Spitzenfunktionäre kennen weder die Sorgen die Pflegeanbieter noch der Pflegekräfte aus eigener Anschauung.

Die Lage in der Altenpflege ist ernst, der Reformdruck enorm. Die Zusammensetzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe lässt befürchten, dass die neue Bundesregierung noch immer nicht verstanden hat, dass die flächendeckende Versorgung pflegebedürftiger Menschen auf dem Spiel steht.“

20250620_Pflegekommission_Praktische Erfahrung offenbar nicht erwünscht

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GKV-Spitzenverband zur Pflegekrise: Eine Finanzspritze macht noch keine Strukturreform

Der GKV-Spitzenverband schlägt Alarm: Die Pflegeversicherung sei finanziell am Limit, es brauche dringend mehr Mittel vom Bund. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) begrüßt das Problembewusstsein, kritisiert aber die vorgeschlagenen Maßnahmen als zu kurz gedacht.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Die Vorschläge des GKV-Spitzenverbands stopfen kurzfristig die größten Finanzlücken, aber sie lösen nicht das Grundproblem der Pflegeversicherung: steigende Kosten bei schwindendem Angebot. Dagegen hilft keine weiße Salbe, sondern ein durchdachter Therapieplan – sprich: eine echte Strukturreform.

Die Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Versorgung zu sichern. Deshalb sollte es in ihrem Interesse sein, dass Pflegeunternehmen wirtschaftlich arbeiten können. Das geht nur mit Investitionssicherheit, fairer Refinanzierung und einem echten Qualitäts- und Effizienzwettbewerb zwischen den Pflegeanbietern. Stattdessen setzen Kassen und Kommunen auf Mangelverwaltung und einen Abbau unternehmerischer Freiheit. Ohne starke Pflegeunternehmen und fairen Wettbewerb gibt es weder Versorgungssicherheit noch Kostendämpfung, sondern lediglich ein Dahinsiechen der pflegerischen Versorgung.“

20250617_GKV-Spitzenverband zur Pflegekrise_Eine Finanzspritze macht noch keine Strukturreform

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Klima-Fördermittel: Schluss mit der Benachteiligung von Pflegebedürftigen in privaten Heimen

Einige staatliche Förderprogramme, etwa für Klimaanpassung oder Fachkräftesicherung, schließen gewerbliche Pflegeeinrichtungen systematisch aus. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) kritisiert diese ideologisch motivierte Benachteiligung und fordert gleiches Recht für alle Pflegebedürftigen und -anbieter.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Die Sonne scheint nicht nur auf freigemeinnützige Pflegeheime. Auch in privaten Einrichtungen ächzen Pflegepersonal und Pflegebedürftige unter der Hitze. Wer staatliche Fördermittel an die Rechtsform koppelt, dem geht es nicht zuerst um Klima und Pflegebedürftige, sondern um das richtige Betreiber-Etikett. Das ist keine soziale Politik, sondern Trägerideologie. Und sie macht Bewohner von privaten Einrichtungen zu Pflegebedürftigen zweiter Klasse.

Der Schutz Pflegebedürftiger und der Beschäftigten darf nicht davon abhängen, wer das Heim betreibt, sondern dass dort verlässlich gepflegt und gearbeitet wird. Öffentliche Mittel dürfen nicht nur an privilegierte Gruppen fließen. Wer Versorgung sichern will, darf die privaten Heime nicht ausschließen.“

Der AGVP fordert Bund und Länder auf, diskriminierende Förderkriterien zu streichen und alle Träger gleich zu behandeln.

Hintergrund
Programme wie „rückenwind³“ (Fachkräftesicherung) oder „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) sind explizit nur für freigemeinnützige Träger geöffnet, obwohl private Pflegeunternehmen dieselben Versorgungsaufträge erfüllen. Diese Exklusivität widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung und untergräbt eine faire Verteilung öffentlicher Mittel.

20250613_Keine Pflegebedürftigen zweiter Klasse_Hitzeschutz für alle

Allgemein

Pflege braucht Wachstum, nicht Zahlenklauberei

In der Pflegepolitik wird gestritten, ob das Angebot an Pflegeplätzen schrumpft, stagniert oder leicht wächst. Doch diese Debatte geht am Kern vorbei: Deutschland braucht jährlich über 200 zusätzliche Pflegeheime. Davon sind wir weit entfernt.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Wir brauchen jedes Jahr 17.000 neue Pflegeplätze, wie Zahlen des RWI Essens zeigen. Dafür müssten jährlich über 200 neue Heime entstehen. Die Realität: Wir verlieren Einrichtungen und diskutieren ernsthaft darüber, ob der Rückgang leicht oder moderat ist. Das ist, als würde man bei einem Hausbrand darüber debattieren, ob der Dachstuhl oder nur der erste Stock brennt.

Noch 2004 und 2005 entstanden jeweils über 300 neue Heime im Jahr. Heute geht es rückwärts in Deutschland, die Pflegeversorgung ist in akuter Gefahr. Aber statt Lösungen zu liefern, lenken Politik und Kassen mit Familienpflegegeld und Steuerungsdebatten ab, während die Wartelisten immer länger werden.

Wir brauchen Investitionssicherheit für innovative Pflegekonzepte, weniger Detailvorgaben und mehr unternehmerische Freiheit. Nur so kann das Angebot wieder wachsen. Pflegebedürftige lassen sich nicht wegsteuern, wir müssen sie versorgen.“

20250605_Pflege braucht Wachstum nicht Zahlenklauberei

Allgemein

Beamtenmikado beenden: Pünktlich zahlen oder Strafzinsen für Bummel-Sozialämter

Seit 18 Monaten warnt der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) vor den systematischen Zahlungsrückständen vieler Sozialhilfeträger. Passiert ist seitdem nichts, während Pflegeeinrichtungen trotz Überlebenskampfes weiter versorgen.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Noch immer wird in den Sozialämtern gelesen, gelacht, gelocht – aber nicht gezahlt. Pflegeeinrichtungen gehen monatelang in Vorleistung, um die Versorgung der Pflegebedürftigen zu sichern. Doch das Einzige, was von den Bummel-Sozialämtern zuverlässig kommt, sind Rückfragen und Verzögerungen.

Auch wer auf Sozialhilfe angewiesen ist, hat das Recht auf eine würdevolle und verlässliche Pflege. Doch das Beamtenmikado der Sozialhilfeträger gefährdet diese Versorgungssicherheit und zwingt Pflegeanbieter in die Knie.

Wir fordern verbindliche Bearbeitungsfristen von maximal sechs Wochen, die Vereinfachung und vollständige Digitalisierung der Verfahren und Strafzinsen bei Zahlungsrückstand. Wer zu spät zahlt, zahlt drauf. Das gilt für alle, also muss es auch für die Sozialämter gelten. Es darf nicht sein, dass das Risiko staatlicher Untätigkeit weiter auf die Einrichtungen abgewälzt wird. Der Staat muss seinen Schutzauftrag gegenüber den Pflegebedürftigen erfüllen – und zwar jetzt, nicht am Sankt Nimmerleinstag.“

20250528_Beamtenmikado bei den Sozialämtern beenden

Allgemein

Pflege braucht Freiheit – für Personal und Einrichtungen

Die Bundesgesundheitsministerin will Pflegefachpersonen mehr Kompetenzen übertragen. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) begrüßt das und fordert zugleich mehr Handlungsfreiheit und Eigenverantwortung für die Pflegeeinrichtungen.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Nur mit den Pflegeunternehmen und den Pflegefachleuten kann die Versorgungssicherheit in der Altenpflege wieder hergestellt werden. Deshalb ist es richtig, dem Pflegefachpersonal mehr Kompetenzen zu geben. Die Pflege-Profis haben durch ihren täglichen Einsatz längst gezeigt, dass sie dieser Verantwortung gerecht werden.

Mehr Kompetenzen und Eigenverantwortung muss es aber auch für die Pflegeunternehmen geben, damit allen Pflegebedürftigen eine würdevolle Pflege zuteilwird. Gute Pflege gelingt nicht im Korsett aus Vorgaben, Quoten und Bürokratie. Die Gestaltungsfreiheit, neue Wege zu einer würdevollen Versorgung zu finden und die unternehmerische Verantwortung für eine sichere und gute Versorgung sind zwei Seiten einer Medaille.

In den kommenden Jahrzehnten wird der demografische Wandel die Altenpflege mit voller Wucht treffen. Da reicht es nicht, nur die Fesseln des Personals zu lösen. Zwei freie Hände werden für die Pflege der Zukunft gebraucht – die der Pflegefachleute und die der Pflegeunternehmen. Das heißt: weniger Vorgaben, mehr Ergebnisorientierung, Qualität statt Quote – nur so gelingt es, pflegerische Versorgung für alle zu sichern.“

20250527_Pflege braucht Freiheit für Personal und Einrichtungen

Allgemein

Keine Ablenkungsdebatten in der Pflegekrise: Beratung ist gut, Versorgung ist besser

Die flächendeckende Versorgungssicherheit in der Altenpflege ist längst verloren, gleichwertige Lebensverhältnisse nicht mehr gegeben. Das zeigt der DAK-Pflegereport 2025. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) warnt vor Ablenkungsdebatten: Gegen Platzmangel hilft keine Beratung, sondern nur eines: neue Pflegeplätze.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Gegen Wohnungsnot helfen Wohnungen – gegen die Versorgungskrise in der Pflege helfen Pflegeplätze. So einfach ist das. Die Pflegekassen tragen den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag, die Bundesländer sind für eine funktionierende Infrastruktur zuständig. Und der Bund muss endlich die Fesseln lösen, die verhindern, dass Pflegekräfte und Einrichtungen eigenverantwortlich arbeiten können. Wenn alle ihren Pflichten nachkommen würden, wäre die Krise bereits deutlich entschärft – auch im demografischen Ausnahmezustand, der uns bevorsteht.

Pflegeberatung ist sinnvoll, aber wird überschätzt, wenn sie als Hauptlösung verkauft wird: Zwar wünschen sich und verdienen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mehr Beratung. Aber damit werden Heimsterben und Versorgungskrise nicht überwunden.

Wer meint, man könne Versorgungssicherheit und im Grundgesetz garantierte gleichwertige Lebensverhältnisse durch kommunale Steuerung und auf dem Rücken von Angehörigen sowie Ehrenamt sichern, verkennt die Realität. Pflegebedürftige verdienen professionelle Versorgung. Deshalb fordern wir Strafzinsen für säumige Kostenträger, realistische und flexible Personalvorgaben und einen fairen Wettbewerb der Pflegekonzepte und -anbieter.“

20250522_Keine Ablenkungsdebatten in der Pflegekrise_Beratung ist gut, versorgung ist besser

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Vorstoß der Familienministerin: Familienpflegegeld setzt falsche Anreize

Ein Lohnersatz für pflegende Angehörige ist gut gemeint, führt aber ökonomisch und gesellschaftlich in die falsche Richtung. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) warnt vor den Folgen für die Wirtschaft und für die Gleichstellung von Frauen.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Der Vorstoß der Familienministerin für ein Familienpflegegeld setzt falsche Anreize: Er belohnt den Ausstieg aus dem Erwerbsleben und entzieht unserer Wirtschaft dringend benötigte Fachkräfte. Betroffen wären vor allem Frauen, denn meistens sind sie es, die sich zuhause um die Pflegebedürftigen kümmern – schon jetzt sind rund zwei Drittel der pflegenden Angehörigen Frauen.

Das Familienpflegegeld schadet der Wirtschaft, zementiert veraltete Rollenbilder und vergrößert den Gender-Pay-Gap. Statt hochqualifizierte Frauen in neue Abhängigkeiten zu bringen, brauchen wir weniger Bürokratie, flexible Pflegeangebote und verlässlich verfügbare Pflegeplätze. Die Bundesregierung muss eine stabile und professionelle Pflege-Infrastruktur ermöglichen, nicht Angehörige aus dem Arbeitsmarkt drängen.
Die privaten Pflegeunternehmen stehen bereit, die Bundesregierung bei der Entwicklung einer modernen Pflegepolitik zu unterstützen.“

20250520_Vorstoß der Familienministerin Familienpflegegeld setzt falsche Anreize