Weil Zukunft Pflege und Pflege Zukunft braucht!

Video – Nachgefragt bei Thomas Greiner (Präsident des Arbeitgeberverband Pflege e.V.)

Video - Nachgefragt bei Thomas Greiner (Präsident des Arbeitgeberverband Pflege e.V.)

 

Pflege ist ein zentrales Thema unserer älter werdenden Gesellschaft. Schon laut der letzten offiziellen Pflegestatistik von 2021 gab es 5 Millionen Pflegebedürftige. Im November 2023 belief sich ihre Zahl nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bereits auf 5,4 Millionen. Um sie zu versorgen, arbeiten schon heute knapp 1,7 Millionen Menschen in der Pflege – das sind mehr als doppelt so viele Beschäftigte wie in der deutschen Automobilindustrie.

Aufgrund des demografischen Wandels wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2050 auf 7,5 Millionen erhöhen – eine Steigerung von 50 Prozent verglichen mit 2021. Dementsprechend ist auch ein massiver Ausbau der verfügbaren Pflegeplätze notwendig. Pflege in Deutschland braucht Zukunft – weil eine Zukunft ohne Pflege nicht funktioniert.

Und die zentrale Frage für die Zukunft lautet: Was ist eigentlich gute Pflege und wie wird sie umgesetzt?
Bei der Suche nach dieser Antwort müssen private, kirchliche, gemeinnützige und kommunale Träger mit der Politik gemeinsam nach verlässlichen Rahmenbedingungen suchen.

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung von 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Mitarbeitern.

Dazu gehören die namhaftesten und größten Unternehmen der Altenpflege. Rund 65.304 pflegebedürftige Menschen in Deutschland werden von unseren Mitgliedsunternehmen betreut. Der Arbeitgeberverband Pflege tritt für die Geschlossenheit der Branche ein und kooperiert mit den wesentlichen Vertretern der Sozialwirtschaft und branchennahen Unternehmen. Die Mitglieder des Verbandes setzen sich gemeinschaftlich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Altenpflege und für neue Wege bei der Gewinnung von Fach- und Führungskräften ein.

Als starkes Bündnis gestaltet der AGVP gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der für fünf Jahre berufenen Pflegekommission die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Altenpflege.

Allgemein

Neue Deutschlandkarte zeigt erschreckendes Ausmaß des Heimsterbens – Schon über 1000 Einrichtungen betroffen

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) hat die aktualisierte „Deutschlandkarte Heimsterben“ veröffentlicht, die über 1000 Insolvenz- und Schließungsfälle seit Anfang 2023 dokumentiert. Der AGVP fordert von Politik und Kostenträgern, Maßnahmen zu ergreifen, um das Heimsterben zu beenden.

Dazu AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Die Karte macht deutlich, dass das Heimsterben fortschreitet. 1097 Pflegeeinrichtungen sind seit 2023 von Angebotseinschränkungen, Insolvenz oder Schließung betroffen. Die Pflegebedürftigen leiden unter dem Versorgungsabbau, gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen. Pflegedienste müssen Anfragen ablehnen oder kündigen Verträge, die Wartelisten für einen Platz im Pflegeheim werden immer länger. Die Kassen und Bundesländer kommen ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Versorgung der alten Menschen sicherzustellen – die Versorgungskrise geht auch auf ihr Konto. Und bei allem steigen die Kassenbeiträge trotz schwindender Versorgung. Lauterbachs Irrweg muss gestoppt werden.

Keine Ausreden mehr, endlich anpacken: Wir fordern Strafzinsen für säumige Kostenträger und eine verlässliche Politik, die stabile Rahmenbedingungen für Pflegeeinrichtungen garantiert. Künftig muss klar sein, wie Einrichtungen mit guter Pflege auch finanzielle Überschüsse erzielen. Für die alten Menschen und ihre Angehörigen fordern wir umfassende Schadensersatzansprüche gegenüber den Kostenträgern und einen Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz.“

Deutschlandkarte Heimsterben

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Zur Karte

Die Deutschlandkarte Heimsterben dokumentiert Pflegeangebote, die seit 01. Januar 2023 von Insolvenz, Schließung oder anderen öffentlich bekannten Angebotseinschränkungen betroffen waren oder sind. Mit Stand 31. Juli 2024 waren 1097 Pflegeangebote betroffen.

Sie können verschiedene Ebenen der Karte in der interaktiven Kartenübersicht ein- und ausschalten. Damit können Sie nach Zeiträumen (2023 oder 2024 bisher) sowie nach Versorgungsformen und Arten der Angebotseinschränkungen differenzieren.

Die Symbole auf der Karte sortieren sich nach Farbe und Form:

  • Ein Pin steht für eine geschlossene Einrichtung, ein Punkt für eine Insolvenz.
  • Die Farbe Rot verweist auf den stationären Bereich, die Farbe Gelb auf den ambulanten und die Farbe Lila auf Tages- und Kurzzeitpflegen.
  • Türkise Pins stehen für geschlossene Senioren-Wohngemeinschaften und Einrichtungen des betreuten Wohnens. Ab 2024 stehen auch türkise Punkte für von Insolvenz betroffene Senioren-Wohngemeinschaften und Einrichtungen des betreuten Wohnens.
  • Orangene Punkte stehen für eine Angebotseinschränkung, wie etwa Vertragskündigungen oder Aufnahmestopps bei ambulanten Diensten.

Die Pressemitteilung und weitere Informationen zur Deutschlandkarte Heimsterben finden Sie hier:

 

Methodische Hinweise zur Datenbasis der Deutschlandkarte Heimsterben

Allgemein: Es wurden lokale, regionale und überregionale Meldungen ausgewertet. Es ist von einer Untererfassung auszugehen, da nicht immer berichtet wird. Entscheidend für die Aufnahme in die Karte ist der Zeitpunkt der Berichterstattung. Häufig gibt es in der Langzeitpflege Mischeinrichtungen, die verschiedene Services (betreutes Wohnen, ambulant, stationär) anbieten. Diese Angebote werden in der Regel separat dargestellt. Kurzzeitpflegen werden bei enger Anbindung an eine stationäre Einrichtung nicht erfasst. Viele stationäre Einrichtungen haben zusätzlich Tages- und Kurzzeitpflegeplätze, die bei Schließungen und Insolvenzen ebenfalls betroffen sind. Auf der Karte wird dementsprechend die Kombination „stationär+Tages-/Kurzzeitpflege“ in der Regel als „stationär“ dargestellt. Aufgrund der Methode ist allgemein von einer Untererfassung der Insolvenzen und Schließungen auszugehen.

Ist bekannt, dass eine Einrichtung als Teil einer Insolvenz geschlossen wird, so wird diese Einrichtung aus der Zahl und Darstellung der Insolvenzen abgezogen und den Schließungen zugeschlagen. Das gilt in der Darstellung auch für Einrichtungen, die 2023 insolvent gingen und 2024 schließen mussten, allerdings aus methodischen Gründen nicht zwingend für die Erfassung der Zahl. Einzelne Doppel-Zählungen sind dementsprechend nicht ausgeschlossen. Aufgrund der strukturellen Untererfassung ist verglichen mit unseren erhobenen Zahlen dennoch von einer höheren tatsächlichen Zahl der Schließungen und Insolvenzen auszugehen. Einzelne Einrichtungen werden zwar gezählt, sind aber nicht auf der Karte vermerkt, da der Standort nicht ermittelt werden konnte.

Wird eine Einrichtung mehrfach insolvent, was selten ist, wird sie mehrfach gezählt. Auch bei den Schließungen zählt der Zeitpunkt der Berichterstattung. Schließt also eine Einrichtung erst in der Zukunft, die Schließung aber bereits beschlossen, so wird diese Einrichtung gezählt und dargestellt.

Besondere Hinweise zu Insolvenzen und Schließungen ambulant: Es ist von einer verstärkten Untererfassung auszugehen, da hierzu seltener berichtet wird. Das gilt insbesondere für Schließung infolge einer Insolvenz. Wird ein ambulanter Dienst als Teil einer Insolvenz geschlossen, so wird dieser Dienst aus der Zahl der Insolvenzen abgezogen und den Schließungen zugeschlagen. Aufgrund mangelnder Berichterstattung ist hier, trotz einer im Jahr 2024 im Vergleich mit 2023 breiteren Quellenbasis, von einer Untererfassung auszugehen.

Hinweis zu anderen Angebotseinschränkungen: Diese werden nur beiläufig erfasst. Daher besitzt die Deutschlandkarte Heimsterben mehr Aussagekraft für Insolvenzen und Schließungen.

Credits und Haftungsausschluss

Die Karte wurde auf der Open-Source-Plattform OpenStreetMap® mit uMap (https://umap-project.org/) erstellt. Es handelt sich um offene Daten (open data), lizenziert unter der Open Data Commons Open Database-Lizenz (ODbL) von der OpenStreetMap Stiftung (OSMF).

Autor der Deutschlandkarte Heimsterben in unserer Bearbeitung ist Leon A. Virchow. Herausgeber ist der Arbeitgeberverband Pflege e.V.

Autor und Herausgeber haben die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen und veröffentlicht. Da wir journalistische Angaben nicht zweifelsfrei überprüfen können, trotz größter Sorgfalt Fehler passieren können und sich das Insolvenz- und Schließungsgeschehen dynamisch entwickelt, übernehmen Autor und Herausgeber keine Gewähr für die gemachten Angaben.

Allgemein

Pflegesätze in Bayern und Niedersachsen: Bitte nachmachen, liebe Bundesländer!

Das Land Niedersachsen und der Freistaat Bayern haben Maßnahmen zu einer realistischen Berechnung der Pflegevergütung unternommen, um die Pflegekrise abzufedern. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert, andere Bundesländer auf, diesem Vorbild zu folgen.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Niedersachsen und Bayern zeigen: Die Bundesländer können etwas gegen die Pflegekrise tun, wenn sie es nur wollen – unabhängig von der politischen Färbung der Landesregierung.

In Bayern und Niedersachsen werden die Pflegesätze künftig anhand realistischerer Belegungsquoten ermittelt, das heißt die Vergütung, die Pflegeeinrichtungen für die Versorgung der Pflegebedürftigen erhalten, wird fairer und angemessener. Damit stützen die beiden Bundesländer die wankende pflegerische Infrastruktur, deren Vorhaltung gesetzliche Aufgabe der Länder ist. Die anderen Bundesländer sollten sich Bayern und Niedersachsen zum Vorbild nehmen: Was Bayern und Niedersachsen können, können Thüringen und Sachsen auch, fair bezahlte Altenpflege wird überall gebraucht.

Damit allein kann man das Heimsterben nicht stoppen. Dafür sind weitere Maßnahmen notwendig, zum Beispiel die Einführung von Strafzinsen, damit Kostenträger ihre Rechnungen pünktlich bezahlen. Aber für die Pflegebedürftigen ist viel getan, wenn andere Bundesländer dem Beispiel Bayerns und Niedersachsens folgen.

20240827_PM_Bayern und Niedersachsen Bitte nachmachen, liebe Bundesländer