Hohe Qualität braucht tarifliche Rahmenbedingungen
Angesichts der Herausforderungen unserer Zeit ist eine Bündelung der Kräfte wichtig. Stationäre und ambulante Pflegeunternehmen repräsentieren eine Zukunftsbranche und müssen sich in die Gestaltung dieser Zukunft einbringen.
Pflege muss zukunftsfähig gestaltet und die adäquate Versorgung aller Pflegebedürftigen sichergestellt werden. Dazu gehört, dass Pflege finanzierbar bleibt. Eine verantwortungsvolle Lohnpolitik ist dazu unverzichtbar. Für den Arbeitgeberverband Pflege ist die aktuelle Pflegearbeitsbedingungenverordnung, in der die Lohnuntergrenzen festgelegt werden, fair und angemessen. Gleichzeitig sind Pflegebedürftige wie auch Pflegeunternehmen an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit angelangt. Wir setzen uns dafür ein, dass die Pflege Zukunft hat.
Der Arbeitgeberverband Pflege ermöglicht für seine Mitglieder eine aktive Beteiligung an der tarifpolitischen Debatte. Er setzt sich dafür ein, auch tarifpolitisch die Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine hohe Qualität der Pflege in Deutschland sichern und weiter ausbauen.
Entwicklung der Lohnuntergrenzen in der Altenpflege
Der Arbeitgeberverband Pflege ist als Mitglied der Pflegekommission aktiv an der Gestaltung der Tarifpolitik in der Altenpflege beteiligt. Die Kommission, die seit 2009 besteht, hat in den letzten Jahren sukzessive Lohnuntergrenzen für die verschiedenen, in der aktiven Pflege Beschäftigten festgelegt.
Tabelle: Erhöhungen der Lohnuntergrenzen in der Altenpflege seit 01. September 2021
Beschäftigtengruppe | Lohnuntergrenze gültig ab | Stundenlohn in Euro | Steigerung 2021-2025 |
Pflegehilfskräfte | 01.09.2021 01.04.2022 01.09.2022 01.05.2023 01.12.2023 01.05.2024 01.07.2025 |
12,00 12,55 13,70 13,90 14,15 15,50 16,10 |
+ 34,17% |
Pflegehilfskräfte mit mind. einjähriger Ausbildung | 01.09.2021 01.04.2022 01.09.2022 01.05.2023 01.12.2023 01.05.2024 01.07.2025 |
12,50 13,20 14,60 14,90 15,25 16,50 17,35 |
+ 38,80% |
Pflegefachkräfte | 01.07.2021 01.04.2022 01.09.2022 01.05.2023 01.12.2023 01.05.2024 01.07.2025 |
15,00 15,40 17,10 17,65 18,25 19,50 20,50 |
+36,67% |
Die Kommission einigte sich am 28. Januar 2020 auf folgende Erhöhungen: Zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 1. September 2021 sind die Stundenlöhne für Pflegehilfskräfte im Osten und im Westen in vier Schritten auf mindestens 12,55 Euro pro Stunde gestiegen. Damit setzte die Kommission erstmalig bundesweit einheitliche Lohnuntergrenzen für den Osten und Westen des Landes fest. Darauf aufbauend stiegen die Stundenlöhne dieser Beschäftigtengruppe weiter an: Seit dem 1. Dezember 2023 beträgt der Stundenlohn hier mindestens 14,15 Euro. Ab 1. Mai 2024 soll dieser auf 15,50 Euro steigen und in einem weiteren Schritt, ab dem 1. Juli 2025, 16,10 Euro betragen.
Darüber hinaus legt die Kommission zur Erhöhung der Pflegelöhne für Beschäftigte in der Altenpflege seit dem Jahr 2021 auch eine Lohnuntergrenze für mindestens 1-jährig qualifizierte Pflegehilfskräfte und für mindestens 3-jährig qualifizierte Pflegefachkräfte fest. Ab dem 1. April 2021 galt erstmalig für mindestens 1-jährig qualifizierte Pflegehilfskräfte im Osten ein Stundenlohn in Höhe von 12,20 Euro und im Westen in Höhe von 12,50 Euro. Am 1. September 2021 wurden auch diese Stundenlöhne bundesweit vereinheitlicht, womit das Ost-West-Gefälle bei den Lohnuntergrenzen branchenweit überwunden wurde. Seit dem 1. Dezember 2023 beträgt der Stundenlohn für mindestens 1-jährig qualifizierte Pflegehilfskräfte 15,25 Euro. Zum 1. Mai 2024 wird er auf 16,50 Euro steigen. Ab dem 1. Juli 2025 erhöht sich dieser Wert auf 17,35 Euro.
Am 1. Juli 2021 wurde für mindestens 3-jährig qualifizierte Pflegefachkräfte eine bundesweit einheitliche Lohnuntergrenze in Höhe von 15,00 Euro eingeführt. In der Folge stiegen die Lohnuntergrenzen für diese Beschäftigtengruppe weiter an. Seit dem 1. Dezember 2023 beträgt der Stundenlohn 18,25 Euro. Ab dem 1. Mai 2024 wird dieser auf 19,50 Euro steigen und am 1. Juli 2025 weiter auf 20,50 Euro.