16. Juni 2016 Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege, und Rainer Brüderle, Präsident vom bpa Arbeitgeberverband, als Vertreter der privaten Pflegewirtschaft in die neue und nunmehr 3. Pflegekommission berufen. Die Kommission soll einen Vorschlag erarbeiten, wie der Pflegemindestlohn ab dem 1. November 2017 erhöht werden soll.
Erstmals sind der Arbeitgeberverband Pflege und der neue bpa Arbeitgeberverband gemeinsam in die Pflegekommission berufen worden, was auf einen Vorschlag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) beruht, in dem beide Mitglied sind. Dazu Thomas Greiner, der bereits Mitglied in der 1. und 2. Pflegekommission war: ,,Auch wenn es inzwischen zwei Arbeitgeberverbände in der Altenpflege gibt, muss in zentralen Fragen wie dem Pflegemindestlohn gemeinsam agiert werden. Den Vorschlag der BDA haben wir deshalb gerne unterstützt.“ AGVP-Präsident Greiner ist als stellvertretendes Mitglied und Ex-Bundesminister Brüderle als ordentliches Mitglied in die neue Kommission berufen worden.
Die Kommission hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Festsetzung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu beschließen. Der Pflegemindestlohn, von dem vor allem die Hilfs- und Assistenzkräfte sowie seit 1. Oktober 2015 auch die 45 000 Betreuungskräfte in der Altenpflege profitieren, beträgt zur Zeit 9,75 Euro in Westdeutschland und 9 Euro im Osten. Er wird ab 1. Januar 2017 noch einmal auf dann 10,20 Euro (West) bzw. 9,50 Euro (Ost) kräftig erhöht. Diese Regelung läuft zum 31. Oktober 2017 aus. Es muss in der nunmehr 3. Kommission eine Anschlussregelung gefunden werden.
Thomas Greiner: ,,Der Pflegemindestlohn hat sich bewährt. Er ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Altenpflege. Seit Einführung 2009, mit damals noch 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten, ist er über all die Jahre beachtlich angehoben worden. Er liegt mit bald 10,20 Euro (West) deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von heute 8,50 Euro. Somit ist Augenmaß gefordert, was künftige Erhöhungen und Laufzeiten angeht. Pflege muss für die Pflegebedürftigen bezahlbar bleiben.
Stellen doch die vielen neuen gesetzlichen Regelungen der Bundesregierung in der Altenpflege die Arbeitgeber und Unternehmen vor allem der stationären Pflege zum Teil ohnehin vor enorme finanzielle und personelle Herausforderungen. Richtig ist aber auch: Qualifiziertes und engagiertes Personal muss angemessen bezahlt werden. Deshalb hat sich der Arbeitgeberverband Pflege gegen viele Widerstände schon 2008 öffentlich für einen Mindestlohn, also eine Lohnuntergrenze in der Altenpflege eingesetzt.“
Die privaten Pflegeunternehmen organisieren knapp 40 Prozent der stationären und über 60 Prozent der ambulanten Pflege in Deutschland. AGVP-Präsident Greiner weist zudem darauf hin, dass sich alle Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes Pflege von Anfang an peinlich genau an den Pflegemindestlohn gehalten haben. Mehrfach geäußerte gegenteilige Befürchtungen etwa der Gewerkschaft Verdi hätten sich als völlig unbegründet erwiesen.
Für Presseanfragen kontaktieren Sie bitte:
Friedhelm Fiedler
Sprecher des Präsidiums und Vizepräsident Arbeitgeberverband Pflege
Pressebüro Arbeitgeberverband Pflege (AGVP)
Telefon: +49 (0)30 67 80 63 710
presse@arbeitgeberverband-pflege.de
www.arbeitgeberverband-pflege.de