Allgemein

Tarifzwang Pflege

Während das Eckpunktepapier des BMG noch Restbestände an Erträglichkeit (Ortsüblichkeit, Tarifähnlichkeit) hatte, sind die Änderungsanträge zum Gesetzentwurf GVWG einfach verantwortungslos. Folgende Gründe seien benannt:

1. Der Gesetzentwurf ist rechtswidrig
Die Unabhängigkeit privater Träger nach Prinzip der Trägervielfalt des SGB ist verletzt. Das Wirtschaftlichkeitsgebot und der Wettbewerb werden verletzt. Die institutionell gesicherte Selbstverwaltung ist verletzt.

2. Kostenturbo
Der TVöD wird zum Ziel und der Leitwährung aller Aktivitäten in der Altenpflege. Zusatzkosten von plus 2,5 Mrd. Euro pro Jahr sind reines Wunschdenken. Die Kalkulation der Prognos AG für die KAP von vor zwei Jahren ging von zusätzlichen Kosten von rd. 5 Mrd. Euro pro Jahr aus. Dies nur Entgelt. Ohne Mantel des Tarifvertrags. Realistisch sind über 5 Mrd. Euro zusätzlich. Mehr Pflegebedürftige kommen on top.

3. Bürokratiemonster
Bis zum 01.07.2022 kann ein Tarifvertrag niemals verhandelt werden. Für ca. 5000 stationäre Einrichtungen müssen neue Pflegesatzverhandlungen geführt werden. Die Kassen entscheiden, ob ein Tarifvertrag gültig ist. Was ist mit der Tarifautonomie? Was ist mit Klagen bei „fehlender“ Wirkungsmächtigkeit eines Tarifpartners? Dies alles bedeutet allein in der Verwaltung einen wahnsinnigen Bürokratieaufwand, der den alten Menschen am Bett nichts bringt.

4. Vorschlag
Wenn überhaupt, dann Tarifzwang frühestens zum 01.07.2023. Ansonsten gelten die Regelungen des Eckpunktepapiers.

Hier finden Sie unsere Stellungnahme!

2021.05.07_Stellungnahme AGVP GVWG