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Berufsanerkennung in der Pflege: Alle auf die Überholspur

Bayern macht es mit seiner „Fast Lane“ (Überholspur) für ausländische Pflegekräfte vor. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert deutschlandweit schnelle Berufsanerkennungsverfahren durch mehr Digitalisierung.

Dazu erklärt AGVP-Geschäftsführerin Isabell Halletz: „Der Flaschenhals bei der Anerkennung ausländischer Pflegekräfte liegt oft bei den zuständigen Behörden in den Ländern, die eine zügige Anerkennung unmöglich machen. In einigen Ländern bitten die Behörden sogar darum, keine beschleunigten Anerkennungsverfahren mehr zu beantragen, denn diese könnten aufgrund von Personalnot nicht bearbeitet werden. Das ist doch absurd. Bayern zeigt, wie man das Problem lösungsorientiert angeht: Der Freistaat hat eine sogenannte Fast Lane für ausländische Pflegekräfte eingerichtet. Hier gelingt die Berufsanerkennung oftmals binnen weniger Tage dank automatisierter und digitalisierter Verfahren. Diesen Pragmatismus brauchen wir in ganz Deutschland. Denn in keinem Beruf ist der Fachkräftemangel eklatanter als in der Pflege. Schon heute arbeiten rund 236.000 Pflegekräfte aus der EU und Drittstaaten in Deutschland. Die steigende Zahl von Anträgen zur Berufsanerkennung machen daher Mut: Es können noch viele mehr werden, vorausgesetzt die Anerkennungsbehörden wechseln vom Modus des Bürokratismus in den Modus des Pragmatismus.“

Hintergrund

Das Statistische Bundesamt meldete heute neue Zahlen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Wie schon in der Vergangenheit ist die Zahl der Anträge hierzu gestiegen (+11 Prozent). Zugleich steigen jedoch auch die Zahlen der Anträge in Bearbeitung. Am häufigsten bemühen sich Beschäftigte im Gesundheitswesen um Anerkennung ihrer Abschlüsse (ca. zwei Drittel). Hiervon machen wiederum Pflegeberufe den größten Anteil aus (59 Prozent).

Die monatelangen Bearbeitungszeiten bei den Behörden sorgen indes häufig für Frust bei Pflegeeinrichtungen und ausländischen Pflegefachleuten. Bis zur Anerkennung der Gleichwertigkeit oder der Absolvierung eines Anpassungslehrgangs kann die Pflegefachperson nur als Hilfskraft eingestellt werden.

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