Am 29. Januar 2021 hat die Gewerkschaft ver.di mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber der Pflegebranche (BVAP/Teile der Arbeitgeber der Wohlfahrt) einen Tarifvertrag für die Altenpflege in Deutschland abgeschlossen. Dieser soll mit freundlicher Amtshilfe von Bundesarbeitsminister Heil für allgemeinverbindlich erklärt werden. Der BVAP bindet mit diesem Tarifvertrag weniger als 3% der 28.000 Altenpflegeunternehmen in Deutschland. Die Gewerkschaft ver.di ist in der Altenpflege so gut wie nicht existent. Deshalb klagt der Arbeitgeberverband Pflege mit Unterstützung der Evangelischen Heimstiftung Baden-Württemberg auf Nichtigkeitsfeststellung des Tarifvertrags. Hierzu erklärt der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege Thomas Greiner:
Für einen deutschlandweit gültigen Tarifvertrag in der Altenpflege müsste die Gewerkschaft ver.di deutschlandweit durchsetzungsfähig sein und mit ihren Mitgliedern die Interessen der Arbeitnehmer deutschlandweit notfalls mit Streik durchsetzen können. Hierfür fehlen ver.di alle Voraussetzungen. Unter den Altenpflegekräften von Bayern bis Vorpommern haben ver.di-Mitglieder Seltenheitswert. In der ambulanten Pflege kennen die Arbeitnehmer ver.di bestenfalls vom Hörensagen. Mit ihren wenigen Mitgliedern unter den deutschlandweit 1,2 Millionen Arbeitnehmern in der Altenpflege gehört ver.di auf die Rote Liste der aussterbenden Arten. Wir werden deshalb umgehend mit Unterstützung der Evangelischen Heimstiftung Baden-Württemberg nach § 97 Arbeitsgerichtsgesetz beim zuständigen Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg beantragen, die Tarifunfähigkeit von ver.di in der Altenpflege festzustellen. Der Tarifvertrag mit der BVAP wäre dann nichtig und insbesondere die Allgemeinverbindlichkeit gescheitert.
Wir Arbeitgeber wissen, dass gutes Personal auch gut bezahlt werden muss, deswegen befürworten wir den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Spahn, dass ein Altenheim künftig nur führen kann, wer nach Tarif bezahlt. Das unterstützen wir, weil maßgeschneiderte Tarife nach Ort und Lage besser sind, als ein Einheitstarifvertrag für alle.