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Reform der Pflegeausbildung darf positiven Trend bei der Altenpflege nicht torpedieren

13. Januar 2016   Bundeskabinett bringt neues Pflegeberufegesetz auf den Weg – Generalistische Ausbildung birgt erhebliche Risiken – Chaos droht

 

Das neue Pflegeberufegesetz, das die bisherigen drei unterschiedlichen Ausbildungen in der Altenpflege, der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung zusammenfasst, birgt vor allem für die Altenpflege erhebliche Risiken und droht die vielen erfolgreichen Ausbildungsanstrengungen der vergangenen Jahre mit einem Schlag zunichte zu machen. Ein Chaos ist vorprogrammiert.

 

Darauf weist der Arbeitgeberverband Pflege mit großem Nachdruck hin. Das Bundeskabinett wird sich am heutigen Mittwoch mit dem Gesetz befassen und es wohl beschließen.

 

Dazu Friedhelm Fiedler, Vize-Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege: ,,Die Altenpflege, die seit einigen Jahren – entgegen manchen Unkenrufen und vor allem entgegen dem Trend in sehr vielen anderen Ausbildungsberufen – erfreulich steigende Ausbildungszahlen vorweisen kann, droht am Ende zum eindeutigen Verlierer der hektischen Reformpläne der großen Koalition in Berlin zu werden.“  Es sei absehbar, dass die ambulanten und stationären Ausbildungsbetriebe in der Altenpflege künftig mit höheren Kosten und einem  erheblichen Organisationsaufwand belastet werden.

 

Dabei bedeuten die vielen Reformen in der Altenpflege, die in den vergangenen drei Jahren von der schwarz-roten Koalition auf den Weg gebracht worden sind, schon jetzt enorme Mehrarbeit für alle Mitarbeiter in den Altenpflegeunternehmen, so der Arbeitgeberverband Pflege weiter.

Die Frage stellt sich ernsthaft, wer bei soviel Bürokratieaufwand, den die generalistische Pflegeausbildung mit sich bringt, künftig noch ausbilden wird.

 

Fiedler: ,,Man kann nur hoffen, dass die angekündigte Rechtsverordnung zum Gesetz, die die endgültige Ausgestaltung der Ausbildung festlegt, die schlimmsten Fehler noch ausbügelt. Umso zwingender ist es, dass die Rechtsverordnung rechtzeitig vor der Abstimmung im Bundestag Ende Januar vorliegt, damit jeder Abgeordnete entscheiden kann, ob da Unfug beschlossen werden soll oder nicht und ob er für Unfug seine Stimme gibt. Man kann nur hoffen, dass die vielen kritischen Abgeordneten, vor allem der Union standhaft bleiben und nichts mittragen, was die Versorgungssicherheit der alten Menschen gefährdet.

 

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