Die Pflegekommission einigt sich auf einen Mindestlohn. Arbeitgeberverband Pflege: „Weitere wichtige Weichenstellungen müssen folgen.“
(Berlin, 25. März 2010) Nach sechsmonatiger Beratung hat sich die Kommission zur Festlegung eines Mindestlohns in der Pflege einstimmig geeinigt: Ab dem 1. Juli 2010 soll für Pflegehilfskräfte eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro in den alten und 7,50 Euro in den neuen Bundesländern gelten. Die Empfehlung muss noch vom Bundeskabinett bestätigt werden. Thomas Greiner, Vorsitzender des Arbeitgeberverbands Pflege, begrüßt den Beschluss der Kommission: „Mit der Durchsetzung des Mindestlohns in der Pflege haben wir gezeigt, dass der Arbeitgeberverband Pflege ein verlässlicher Partner ist, auf den die Beschäftigten in der Pflege und die Politik bauen können.“ Der Arbeitgeberverband Pflege habe bewiesen, dass er willens und in der Lage ist, mit anderen nach Lösungen zu suchen. Zukünftig werde der Verband noch verstärkter zur Sensibilisierung der Gesellschaft in den drängenden Fragen der Pflege im Zeichen des demografischen Wandels beitragen.
Deutschland erlebe eine dramatische Alterung, so Greiner. „Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich in den kommenden 40 Jahren mehr als verdoppeln. Allen Beteiligten muss klar werden, vor welchen enormen Anstrengungen wir stehen.“ Alleine in den kommenden zehn Jahren werden zusätzlich 77.000 Pflegefachkräfte benötigt. Der Arbeitgeberverband Pflege fordert daher neue Ausbildungsstrukturen und Zugangswege sowie durchlässige Weiterbildungsmöglichkeiten. Greiner erklärt: „Der Arbeitgeberverband Pflege sieht den drohenden Fachkräftemangel, schaut nicht weg, sondern mahnt konkrete Maßnahmen an und will die Attraktivität der Pflegeberufe steigern. Wir werden handeln, wo andere abwarten.“
Der Mindestlohn helfe allen, so Greiner: „Den ungelernten Pflegehilfskräften, weil sie einen fairen Lohn erhalten; den Unternehmen, weil ein maßvoller Mindestlohn vereinbart worden ist, der keine Arbeits-plätze gefährdet; und den Sozialversicherungspflichtigen, weil die Pflege in Deutschland bezahlbar bleibt.“ Die Einführung des Mindestlohns für die über 800.000 Beschäftigten in der Pflegebranche bestätigt den Tarifvertrag zwischen Arbeitgeberverband Pflege, medsonet – Die Gesundheitsgewerkschaft und DHV – Die Berufsgewerkschaft aus dem Sommer 2009. Der Beschluss der Pflegekommission sieht eine stufenweise Lohnsteigerung vor: Zum 1. Januar 2012 sowie zum 1. Juli 2013 erhöht sich der Mindestlohn um jeweils 25 Cent und sorgt für Planungssicherheit bis 2015.
Sehen Sie dazu Thomas Greiner in der Tagesschau vom 25.03.2010:
http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts18392.html
Der Arbeitgeberverband Pflege
Die acht größten privaten Pflegeunternehmen in Deutschland und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben 2009 den Arbeitgeberverband Pflege ins Leben gerufen. Der Verband vertritt die sozialen, wirtschaftlichen und tariflichen Interessen der Branche und setzt sich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Pflege ein. Gemeinsam mit den Unternehmen im bpa repräsentiert er rund 200.000 Mitarbeiter.
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