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Pflegekompetenzgesetz: Neue Planungsbürokratie vernichtet Pflegeplätze

Anlässlich der morgigen Verbändeanhörung zum Pflegekompetenzgesetz warnt der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP), dass das Gesetz in seiner jetzigen Form dringende Investitionen in die Altenpflege blockieren würde. Die Sicherung der pflegerischen Versorgung müsse an erster Stelle stehen.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Der gesamte Gesetzentwurf enthält nichts, was Unternehmen motiviert, in die Altenpflege zu investieren. Im Gegenteil: Die Pläne zur Abschaffung des Kontrahierungszwangs und die Einführung einer verbindlichen kommunalen Pflegeplanung wirken als Investitions-Vollbremsung. Schon heute sind Kommunen und Kassen mit ihren Aufgaben überfordert. Jetzt sollen sie inmitten einer Versorgungskrise entscheiden, wo, wie und in welchem Umfang Pflegeangebote geschaffen werden – so werden Pflegeplätze vernichtet.

Die Altenpflege braucht keine weitere Planungsbürokratie, sondern massive Investitionen, um die Pflege für die steigende Zahl Pflegebedürftiger zu sichern. Daran müssen sich pflegepolitische Entscheidungen messen lassen – und genau an diesem Anspruch scheitert das Pflegekompetenzgesetz.“

Begriffserklärung Kontrahierungszwang
Der Kontrahierungszwang gemäß § 72 SGB XI sichert Pflegeeinrichtungen, die strenge Vorgaben erfüllen, den Anspruch auf einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen. Fällt dieser weg, besteht keine Garantie, dass die Millioneninvestitionen für den Aufbau einer Pflegeeinrichtung auch in deren Betrieb und in die Versorgung Pflegebedürftiger fließen.

20241002_PM_Pflegekompetenzgesetz vernichtet Pflegeplätze