10. Dezember 2015
++ zukünftig für Pflegehilfs- und Betreuungskräfte 9,75 Euro im Westen und 9,00 Euro im Osten ++
Ab dem 1. Januar 2016 steigt der Pflege-Mindestlohn für die gut 400.000 Pflegehilfskräfte der ambulanten, teil- und vollstationären Altenpflege und für alle 45.000 Betreuungskräfte an.
Der Mindestlohn in der Pflegebranche liegt derzeit bei 9,40 Euro im Westen und 8,65 Euro im Osten. Mit Jahresfrist erhöht er sich auf 9,75 Euro (West) und 9,00 Euro (Ost). Er steigt dann im Jahr 2017 kontinuierlich auf 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro in den östlichen Bundesländern an.
Dazu Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverband Pflege, am heutigen Donnerstag in Berlin: „Ich freue mich für alle Hilfskräfte in der Altenpflege über den Zugewinn an Einkommen. Sie haben es verdient, denn der tägliche Dienst am Menschen braucht ideelle und materielle Anerkennung.
Wir haben uns, als Arbeitgebervertreter der Pflegewirtschaft, gemeinsam mit den Gewerkschaften in der Pflege-Mindestlohnkommission des Bundesarbeitsministeriums konsequent dafür ausgesprochen, dass das Einkommen der Pflegehilfskräfte auch unabhängig vom gesetzlichen Mindestlohn bis 2017 weiter ansteigt.“
Auch die 45.000 Betreuungskräfte nach Paragraph 87 b werden in den Genuss der Erhöhung beim Pflegemindestlohn kommen.
In Deutschland versorgen gut eine Million Pflegefach- und Hilfskräfte mehr als 2,63 Millionen pflegebedürftige Menschen in 13.000 teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und mit über 12.700 ambulanten Diensten in der häuslichen Umgebung.
Bis zum Jahr 2030 wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen auf deutlich mehr als drei Millionen Menschen erhöhen.