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Der neue Mindestlohn in der Altenpflege ab Januar 2020 liegt bei 11,35 Euro, der gesetzliche Mindestlohn bei 9,35 Euro

Vor allem für die Hilfskräfte in der Altenpflege ist das in der Adventszeit eine frohe Botschaft: Der Mindestlohn in der Pflege steigt ab 1. Januar 2020 auf 11,35 Euro und liegt damit auch künftig deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn, der ebenfalls zum 1. Januar auf 9,35 Euro ansteigen wird.

In der Altenpflege steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2020 erneut an. In Westdeutschland einschließlich Berlin liegt er dann bei 11,35 Euro, was 30 Cent mehr pro Stunde sind als bislang. Auch in den neuen Bundesländern wird der Mindestlohn um ebenfalls 30 Cent auf künftig 10,85 Euro ansteigen. Dazu Friedhelm Fiedler, Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, welcher den Mindestlohn seinerzeit mit ausgehandelt hatte: ,,Dieser Mindestlohn ist eine Untergrenze der Bezahlung von ungelernten Hilfskräften, die nicht unterschritten werden darf. Die examinierten Pflegefachkräfte, die in einem absolut zukunftssicheren und zukunftsfesten Beruf arbeiten, verdienen deutlich mehr.“ In der ersten Kommission wurde 2010 erstmals ein Pflegemindestlohn von damals 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten festgesetzt. Der neue Mindestlohn von 11,35 Euro gilt allerdings nur vom 1. Januar 2020 bis 30. April 2020. Inzwischen arbeitet eine neue Pflegemindestlohnkommission, die vom Arbeitgeberverband Pflege im Januar 2019 beantragt und von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil eingesetzt worden ist, um eine Anschlussregelung für die Zeit ab Mai 2020 zu finden. Der Arbeitgeberverband Pflege hatte Ende September gegen die seiner Meinung nach ,,rechtswidrige Zusammensetzung“ der neuen Mindestlohnkommission beim Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

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