PresseInformationen

Bayern auch zukünftig ohne Zwangs-Pflegekammer

5. Februar 2015

 

Die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege,  Melanie Huml, hat heute, nach einem mehrmonatigen Beratungsprozess mit Interessenvertretungen und Verbänden aus der Pflegewirtschaft, ein Konzept für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts vorgestellt.
Dazu sagte der Vizepräsident des Arbeitgeberverbands Pflege, Friedhelm Fiedler, in München: „Die Staatsministerin hat eine vernünftige und tragfähige Lösung einer intensiven Beteiligung von Pflegekräften bei allen relevanten Fragen des Standesrechts vorgelegt. Anders als in Rheinland-Pfalz setzt sie auf das Prinzip der Freiwilligkeit und hat sich für Bayern gegen Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträge entschieden. Die überwiegende Mehrheit der Beteiligten sieht in dieser Lösung eine zukunftsweisende Interessensvertretung der Pflegenden.“

 

Entsprechende Gelder werde das Land zur Verfügung stellen. Die Lösung in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts begrüße der Arbeitgeberverband Pflege ausdrücklich.

„Spannend wird es zu sehen, welches Modell zukunftsträchtiger und ergebnisorientierter sein wird, eine Zwangskammer à la Mainz, oder das künftige Modell einer Mitsprache auf freiwilliger Basis von Pflegekräften, unter Einbeziehung von Gewerkschaften, Verbänden und Arbeitgebern“, so Fiedler.

 

Die größten privaten Pflegeunternehmen in Deutschland und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben sich im Jahr 2009 zum Arbeitgeberverband Pflege zusammengeschlossen. Der Verband vertritt die sozialen, wirtschaftlichen und tariflichen Interessen von über dreißig der namhaftesten Unternehmensgruppen der Pflegewirtschaft. Gemeinsam mit den über 8.500 Unternehmen im bpa repräsentiert er rund 240.000 Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter. Der Verband setzt sich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Pflege ein.